Noch eine Option: Ich denke es ist Geschiedenen auch nicht verboten in einen Orden einzutreten um Schwester/Mönch zu werden. Man muss als Geschiedene nicht gleichzeitig Ehebrecher werden, aber die meisten Geschiedenen machen nichts anderes, als dass sie den alten Ehepartner durch einen neuen ersetzen und manchmal werden sogar die Kinder durch "neue" Kinder ersetzt. Überhaupt sind vor allem die Kinder die Leidtragenden, aber an die Kinder denkt in so einer dekadenten Gesellschaft eh keiner … [Plus]
Die Kirche lässt zivil Geschiedene und Wiederverheiratete nicht im Regen stehen. Sie sind nicht aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen und die Kirche ist “unablässig bemüht (…), solchen Menschen ihre Heilsmittel anzubieten“ (1). Das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben und das Vorurteil, die Kirche grenze diese Menschen aus und sei ihnen gegenüber unbarmherzig, sollte eigentlich der Vergangenheit angehören.
Wer im Stand der Sünde ist, ist nicht in Kommunion mit Gott. Ergo steht ihm auch nicht die eucharistische Kommunion zu. Sie zu erzwingen ist eine weitere Versündigung...
Es ist also ein Akt der Barmherzigkeit dem in Sünde Befindlichen die Kommunion vorzuenthalten, denn so verhindert man diese zusätzliche Versündigung.