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Kurztext: Christus setzte Zölibat ein!
CSc  08/02/2012 03:34:43
Christus selbst setzte den priesterlichen Zölibat ein!

Nachahmung Christi
Seine Heiligkeit Papst Pius XII. erklärt uns: „Die heilige Jungfräulichkeit und die vollkommene, dem Dienst Gottes geweihte Keuschheit gehören ohne Zweifel zu den kostbarsten Schätzen, die der Stifter der Kirche der von ihm gegründeten Gemeinschaft gleichsam als Erbe hinterlassen hat.“ Denn: „Wenn die Priester, die Ordensmänner und die Ordensfrauen wie alle jene, die in irgendeiner Form sich dem göttlichen Dienste geweiht haben, die vollkommene Keuschheit üben, so geschieht dies wahrhaftig deshalb, weil ihr göttlicher Meister jungfräulich war bis zu seinem Lebensende.“ (Enzyklika Sacra Virginitas vom 25.3.1954)

Zölibat besteht seit den ersten Jahrhunderten
Erzbischof Marcel Lefebvre hat auf die große Bedeutung des Zölibats hingewiesen: „Der Zölibat besteht […] seit den ersten Jahrhunderten der Tradition der Kirche. Für die Kirche ist der Zölibat eine glanzvolle Ehre, die wir mit größter Sorgfalt bewahren müssen.“ (Predigt vom 13.2.1988 in Zaitzkofen)
In der Forschung wird zwischen dem Enthaltsamkeitszölibat und dem Ehelosigkeitszölibat unterschieden. Den Enthaltsamkeitszölibat, der den verheirateten höheren Klerikern (Bischof, Priester, Diakon) die völlige geschlechtliche Enthaltsamkeit vorschreibt, gab es von Anfang an. Den Ehelosigkeitszölibat, der den ausschließlich ehelosen Klerus hervorbrachte, gibt es erst seit dem Konzil von Trient (1545-63). Die Kleriker vor dem Trienter Konzil waren zwar oft verheiratet, doch sie lebten mit ihrer Frau wie mit einer Schwester zusammen. So lebte also der Klerus von Anfang an, wenn nicht unverheiratet, dann doch stets so als wäre er unverheiratet.
Der hl. Bischof Epiphanius von Salamis (315-403) schreibt: „Seit der Zeit Christi nimmt […] wegen der höheren Würde des Priestertums die heilige Gotteslehre keinen zum Priester an, der nach einer ersten Ehe und dem Tod seiner Frau eine zweite Ehe eingegangen ist. Und das wird von der heiligen Kirche Gottes mit Sicherheit genau eingehalten. Sie akzeptiert nicht einmal jenen Mann, der zwar in erster Ehe lebt, aber noch seiner Frau beiwohnt und Kinder zeugt. Sie akzeptiert aber jenen, der sich von seiner ersten Frau enthält, oder den Witwer als Diakon, Presbyter, Bischof und auch Subdiakon […] Meines Erachtens ist es […] gebührend wegen des Dienstes, den sie bereit sein müssen unversehens auszuüben, dass Presbyter, Diakon und Bischof frei seien für Gott. Denn wenn der heilige Apostel schon den Laien vorschreibt, sich einige Zeit für das Gebet freizuhalten (1 Kor 7, 5), um wieviel mehr schreibt er das gleiche [sich zu enthalten] für den Priester vor!“ (Panarion 59, 4)

Die Apostel verlassen alles
Die Evangelien berichten, dass beispielsweise der Apostel Petrus verheiratet war, denn es ist von seiner Schwiegermutter die Rede (vgl. Mt 8, 14f; Mk 1, 29-31; Lk 4, 38f). Die Apostel haben nach Mt 19, 27, Mk 10, 28 und Lk 18, 28 aber letztendlich alles verlassen, um Christus nachzufolgen. Christus sagt dazu nach Lk 18, 29f: „Jeder, der um des Reiches Gottes willen Haus oder Frau, Brüder, Eltern oder Kinder verlassen hat, wird dafür schon in dieser Zeit das Vielfache erhalten und in der kommenden Welt das ewige Leben.“ Prof. Dr. Stefan Heid erklärt dazu: „Der Kreis der unmittelbaren Gefolgsleute Jesu lebt ohne die Ehefrauen bzw. ehelos. Jesus schart zahlreiche Jünger um sich, die ihn auf seiner Wanderschaft begleiten. Darunter sind solche, die unverheiratet zu ihm stoßen und in seiner Nachfolge auch nicht mehr beabsichtigen zu heiraten. Andere, etwa Petrus, geben ihr Familienleben auf und sind nun ganz in die Nachfolge Jesu eingetreten. Sie haben nicht nur ihre Frau verlassen (Lk 18, 29; vgl. 14, 26), sondern zugleich ihre Großfamilie: Haus, Brüder, Schwestern, Vater, Mutter, Kinder, Äcker. Sie können Jesus gerade auch deshalb nachfolgen, weil ihre Frauen und Kinder auch ohne sie durch den Verband der Großfamilie versorgt sind. Sie überlassen also nicht eine Kernfamilie einem ungewissen Schicksal. Nachfolge, mag sie noch so radikal gewesen sein, war durchaus sozial verantwortet.“ (Zölibat in der frühen Kirche, Paderborn 2003, S. 22f)

Apostel führen Frauen mit sich
In jener Zeit nach Ostern, da die Apostel überall das Evangelium verkündeten, schrieb Paulus, dass die Apostel bei ihren Reisen ein Recht darauf hätten, Frauen mit sich zu führen, für deren Unterhalt die Gemeinde aufkommen muss (vgl. 1 Kor 9, 2-6). Bei diesen Frauen handelt es sich allerdings nicht um Ehefrauen, sondern, gemäß einer Lesart des griechischen Urtextes, um Glaubensschwestern, die den Aposteln beistanden und behilflich waren, die zusammen mit den Aposteln im Namen Christi unterwegs waren. Schließlich hatte der Herr selber auch Frauen in seinem Gefolge, die ihn unterstützen (vgl. Lk 8, 1-3).

Nur einmal verheiratet
Der Apostel Paulus gibt schließlich seinen Schülern Timotheus und Titus die Anweisung, nur solche Kandidaten zu weihen, die nur einmal geheiratet haben (vgl. 1 Tim 3,2.12; Tit 1,6). Der Kirchenhistoriker Prof. Dr. Walter Brandmüller erklärt: „Wenn der Apostel Paulus unter den Eigenschaften eines Bischofs oder Diakons angibt, sie sollten ‚einer einzigen Frau Mann‘ (1 Tim 3,2 bzw. 3,12) sein, so ist das kein [Argument gegen den Zölibat], denn hier wird die Wiederverheiratung gerade als Zeichen der Unfähigkeit zu einem enthaltsamen Leben gedeutet. Wer nach dem Tod seiner ersten Frau noch das Bedürfnis zu einer neuen Ehe verspürt hat, scheint nicht fähig zu sein, im Zölibat zu leben. Anders gibt diese Vorschrift keinen Sinn, denn wenn der Geistliche weiter in der Ehe leben dürfte, dann könnte eine zweite Ehe kein Hindernis für die Weihe sein.“ (Offener Brief, FAZ, 26.01.2011) Prof. Dr. Manfred Hauke stimmt dieser Deutung zu: „Die Vorschrift, nur ein einziges Mal verheiratet gewesen zu sein, gilt als Kriterium, um die Fähigkeit zu einem enthaltsamen Leben zu bewerten. In diesem Sinne deuten jedenfalls die altkirchlichen Quellen das einschlägige Weihekriterium.“ (Zeugnis für das kommende Leben, Tagespost, 23.02.2011) Tatsächlich erklärt beispielsweise Papst Siricius in seinem Schreiben „Cor in unum“ im Jahre 386 die Anweisung des hl. Paulus an Titus und Timotheus auf diese Weise. Dies – so der Papst – bedeute nicht, dass diese ihr Eheleben nach der Weihe fortsetzen können. Vielmehr sei die Weisung des Apostels als Bedingung aufzufassen, die sicherstellen wolle, dass die Geweihten in Zukunft auch tatsächlich in Enthaltsamkeit leben, was bei einer Wiederverheiratung nicht sicher gegeben sei.
Man könnte 1 Tim 3, 2.12 und Tit 1, 6 auf den ersten Blick auch so verstehen, dass die Weihekandidaten verheiratet sein mussten. Das wollte Paulus aber wohl kaum damit sagen. Schließlich lebte er selbst ehelos und empfiehlt diese Lebensweise auch den anderen (vgl. 1 Kor 7, 7; 1 Kor 7, 32-35).

Zölibat ist apostolischen Ursprungs
Der ehemalige anglikanische Pfarrer John Henry Newman, erklärte, dass einer der Gründe, warum er sich zum katholischen Glauben bekehrte, der Zölibat war. „Es war auch der Eifer, mit der die lateinische Kirche die Lehre und Regel über den Zölibat bewahrte, die ich als apostolisch ansah; auch ihre Treue zu anderen Gepflogenheiten der alten Kirche war mir teuer. All dies sprach zu Gunsten der großen römischen Kirche.“
Der hl. Epiphanius führt die Enthaltsamkeitspraxis der höheren Kleriker auf den Willen des Herrn selber zurück: Er „hat die Charismen des Priestertums geregelt mit der Wahl sowohl dessen, der schon verheiratet war und nun enthaltsam lebt, als auch dessen, der in der beständigen Jungfräulichkeit lebt; auf die gleiche Weise ordneten seine Apostel mit Weisheit und Heiligkeit die kirchlichen Normen für das Priestertum.“ (Panarion 48, 9)
Des Weiteren bestätigt Papst Siricius mit zwei Dekretalen (385/386) den apostolischen Ursprung des Zölibats, ebenso die Synoden von Karthago (390/419). Auf der Synode im Jahre 390 heißt es in Kanon 3: „Es geziemt sich, dass die geheiligten Bischöfe und Priester Gottes, wie auch die Diakone, oder diejenigen, welche den göttlichen Geheimnissen dienen, durchaus enthaltsam seien, so dass sie in Einfalt, was sie von Gott erbitten, erlangen können, damit auch wir das bewahren, was die Apostel gelehrt und das Altertum beobachtet hat.“
Papst Innozenz I. (401-417) schrieb an die Bischöfe Galliens auf deren Anfrage hin: „In erster Linie ist festgesetzt worden bezüglich der Bischöfe, Priester und Diakone, die an den göttlichen Opfern teilnehmen müssen, durch deren Hände die Gnade der Taufe mitgeteilt und der Leib Christi dargebracht wird, dass nicht nur wir sie zur Keuschheit zwingen, sondern die göttliche Schrift, und dass ihnen auch die Väter befohlen haben, die körperliche Enthaltsamkeit zu wahren.“
Kardinal Alfons Maria Stickler schreibt im Osservatore Romano vom 6. Mai 1979: „Weit davon entfernt, eine Disziplin rein kirchlichen und damit menschlichen Ursprungs und somit revidierbar zu sein, ist der Zölibat tatsächlich eine Praxis, die auf Jesus und seine Apostel zurückgeht, bevor sie in eine förmliche Vorschrift gefasst wurde. Mithin gehört der Zölibat zur Tradition der Kirche wie viele andere Teile des Glaubens und des christlichen Lebens. Sie wurden explizit und gewannen eine endgültige Form parallel zur Entfaltung der Lehre, nicht selten unter dem Druck von Opposition und Übertretungen.“

Irrwege in der Ost- und Westkirche
Die Ostkirchen gaben den Zölibat endgültig mit dem II. Trullanum (691/92) auf und die Reformatoren des 16. Jahrhunderts kannten nicht einmal mehr das Weihepriestertum. Die katholische Kirche schlug mit dem II. Vatikanum einen Irrweg ein, indem es irrtümlicherweise entschied, verheiratete Männer zu ständigen Diakonen weihen zu lassen und ihnen auch nach der Weihe die Fortsetzung des ehelichen Verkehrs gestattete. Diakone dürfen jedoch von Priestern und Bischöfen in Bezug auf die Zölibatsverpflichtung nicht getrennt betrachtet werden. Das zeigt schon die Synode von Elvira (um 306): „Man stimmt in dem vollkommenen Verbot überein, das für Bischöfe, Priester, Diakone, d.h. für alle Kleriker, die im Altardienst stehen, gilt, dass sie sich ihrer Ehefrauen enthalten und keine Kinder zeugen; wer aber solches getan hat, soll aus dem Klerikerstand ausgeschlossen werden.“ (Kanon 33) Alle drei Weihestufen wurden bzgl. der Zölibatsregelung stets gleich behandelt. Papst Leo der Große (440-461) schrieb in einem Brief an Bischof Rusticus von Narbonne: „Das Gesetz der Enthaltsamkeit ist das gleiche für die Diakone (Altardiener) wie für die Bischöfe und Priester.“

Literaturempfehlung: Prof. Dr. Stefan Heid, Zölibat in der frühen Kirche.
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CSc  19/02/2012 14:35:54
Einladung ins Forum der Katholischen Tradition:

http://kath-traditionsforum.de.vu/
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