Gericht: Mutter hat kein Recht auf gesundes Kind
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Sie und ihr Vater leiden nach den Angaben unter einem Gendefekt, der eine Augenkrankheit verursacht, die zur Erblindung führen kann. Die Untersuchung des Großvaters des ungeborenen Kindes sollte dazu dienen, die Voraussetzungen für eine Abtreibung zu klären.
Nach Auffassung der Richter ist es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungen zu gewähren, um bei dem Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen und dessen Leben dann zu beenden. Der Leistungskatalog der Kassen garantiere kein «Recht auf ein gesundes Kind». Eine mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes reiche nicht aus, die Fortsetzung der Schwangerschaft als unzumutbar erscheinen zu lassen. Auch das Leben eines ungeborenen Kindes stehe unter dem Schutz der Verfassung.