Ach Gott ja, hatte es der Hl. Josef doch einfach...
Rechtsfolgen der SexualmoralEs ist amtlich: der leibliche Vater eines Kindes hat keinen Anspruch auf die Anerkennung seiner Vaterschaft, wenn Kind und Mutter mit einem anderen Mann leben, der die Vaterschaft seinerseits anerkannt hat. Das Gericht befand, dass ein Vater kein Recht habe, die Vaterschaft anzufechten, da zwischen einem anderen Mann und dem Kind eine sozial-familiäre Bindung bestehe, die andauere, obwohl erwiesen sei, dass …
[Altro]