3
4
1
2
Austritt aus der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie "Volksentscheid sonst klagen wir" Felix Staratschek Freiligrathstr. 2 42477 Radevormwald viertuerme.blogspot.com Betrifft: Klage von Mehr …Mehr
Austritt aus der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie "Volksentscheid sonst klagen wir"

Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
viertuerme.blogspot.com
Betrifft: Klage von Mehr Demokratie "Volksentscheid, sonst klagen wir"
Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes!

Viele 1000 Unterstützer klagen mit dem Verein "Mehr Demokratie" anlässlich der Beschlüsse des Bundestages zum ESM und Fiskalpakt. Ich habe mich als Teilnehmer an der Klage von Mehr Demokratie eingetragen und ziehe diese Teilnahme, nachdem ich den Klagetext gelesen habe, zurück. Ich fühle mich von Mehr Demokratie getäuscht und gehe davon aus, dass viele Unterstützer dieser Klage sich dort nicht eingetragen hätten, wenn die vorher gewusst hätten, was Mehr Demokratie wirklich fordert. Ich wähle daher die Form des offenen Briefes, damit jeder Mitkläger überprüfen kann, ob er meine Kritik teilt.

Ich habe keine Absicht, Sie bezüglich ihres Urteils zu beeinflussen, sondern ich will lediglich darlegen, warum ich nicht mehr hinter der Klage von Mehr Demokratie stehen will. Denn ich fühle mich betrogen von der Kampagne, die Mehr Demokratie durchführt, um Unterstützer für seine Klage zu bekommen.

"Jetzt Verfassungsbeschwerde ausdrucken",wirbt ein Klickfeld auf der Seite www.verfassungsbeschwerde.eu . Was würden sie da erwarten? Eigentlich die Inhalte der Klage oder solange die nicht wörtlich veröffentlicht werden durften eine Umschreibung der Klageziele. Statt dessen findet man da aber nur ein Beitrittsformular zur Klage.

"Europa braucht mehr Demokratie

Volksentscheid sonst klagen wir

Im Zuge der Eurorettungspolitik werden Parlamente zunehmend entmachtet und immer mehr Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert. Die Bürger bleiben außen vor. Wenn Eurorettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag wie geplant abgesegnet werden, bedeutet das tiefe Einschnitte in Haushalt und Souveränität der Bundesrepublik. Solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden „Ja“ zu ESM- und Fiskalvertrag gesagt hat, dürfen diese Verträge nicht ratifiziert werden. Dafür gehen wir bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Unterstützen Sie die Bürgerklage!
So funktioniert es:
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Um die Klage zu unterstützen, senden Sie diese Vollmacht bitte mit leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben per Post an:
Mehr Demokratie e.V. , Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Alle Angaben sind erforderlich. Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um Sie über den Fortlauf der Verfassungsbeschwerde zu informieren. Der Verein verwaltet die Daten für die Prozessbevollmächtigten.
Bitte denken Sie daran, den Brief mit 55 Cent zu frankieren!
Vollmacht für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
Hiermit erteile ich
1) Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Unter den Linden 12, 10117 Berlin/Zweigstelle Tübingen, Karlstr. 6.
2) Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, wohnhaft Stormstrasse 3, 90491 Nürnberg,
Vollmacht, mich vor dem Bundesverfassungsgericht zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens wegen Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze
- zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
- zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie
- zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag),
sowie die jeweiligen Begleitgesetze zu vertreten und alle zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerden sowie die Hinzuziehung weiterer Bevollmächtigter (Untervollmacht). Ich versichere, volljährig und im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft zu sein.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für mich kostenlos. Für mich entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
www.verfassungsbeschwerde.eu
Tel. 030 - 420 823 70
Mail:
info@mehr-demokratie.de
Mehr Informationen:
Ja, ich möchte weitere Informationen erhalten!
Ich kenne weitere Interessenten.
Bitte schicken Sie mir weitere Vollmachten zum Ausfüllen zu.
Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft bei Mehr Demokratie
Mehr Demokratie e.V., Kto 8870800,
BLZ 70020500, Bank f. Sozialwirtschaft
Spenden an:
Name, Vorname E-Mail
Straße Hausnummer PLZ Ort
Ort, Datum Unterschrift"

Mehr Demokratie gibt an, dass die eine Klage zur "Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze" zu stellen. Wenn man jedoch die Klage liest, stellt man fest, dass neben der dort formulierten Kritik es Passagen gibt, die ich bei Kritikern des ESM nicht erwarten würde. Auch der Titel "Volksentscheid, sonst klagen wir" legt nahe, Mehr Demokratie fordert einen Volksentscheid zum ESM und Fiskalpakt.

Woran aber die meisten Mitkläger gar nicht denken, ist die Aussage von Verfassungsrichter Jürgen Papier in der BILD- Zeitung vom 28.6.2012, die ich im Zug gefunden habe: "Über einen Volksentscheid können nicht mehr Befugnisse in Anspruch genommen werden, als im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung."

Diese Aussage von Herrn Papier haben mir die Augen geöffnet und bei mir die Frage aufgeworfen: Können überhaupt Gesetze, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung umstritten ist, einen Volksentscheid unterworfen werden? Denn wenn die das Parlament nicht hätte beschließen dürfen, dürfte das nach der Aussage von Herrn Papier gemäß unserem Grundgesetz doch wohl auch das Volk nicht, oder?
Kann die Art, wie diese Kampagne geführt wurde Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage von Mehr Demokratie haben? Denn wenn man möglicherweise verfassunsgwidrige Gesetze per Volksentscheid durchsetzen will und nur von diesem Faktum die Klage abhängig macht, wird man dann nicht zum Unterstützer dieser potentiellen Verfassungsfeindlichkeit?

Aber es kommt noch schlimmer. Statt nur gegen den ESM und den Fiskalpakt zu klagen, liefert Mehr Demokratie eine Strategie, wie der ESM und der Fiskalpakt auch dann umgesetzt werden können, wenn Sie diesen für verfassungswidrig erklären sollten. Aufgrund dieser Strategie von Mehr Demokratie haben eigentlich alle schon sicher das Verfahren verloren, weil die Politik unabhängig von der Beurteilung der Mehr Demokratie- Klage und aller anderen Klagen ihrerseits diese Strategie aufgreifen kann. Äußerungen von Schäuble im Spiegel und Steinbrück in der Rheinischen Post legen nahe, dass die Politiker diese Chance erkannt haben. (Quellen siehe weiter unten).

Mehr Demokratie schreibt auf Seite 102 ihrer Klage (Hervorhebungen durch mich):

"5. Rechtsfolgen Art. 146 GG

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.


Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen."

Kann ein Kläger, der darlegt, das ESM und Fiskalpakt verfasssungswirdrig seien, einen Weg darlegen, wie man ein verfassungswidriges Gesetz durch eine neue Verfassung im nachhinein zulässig machen kann?

Darf ein Bundesverfassungsgericht, dass unser Grundgesetz und seinen Identitätskern schützen soll, so eine Klage überhaupt annehmen?

Ist das nicht ein Betrug an den durch Kampagnen geworbenen Mitklägern, die doch alle nicht wollen, das ESM und Fiskalpakt umgesetzt werden können?

Es spielt hier keine Rolle, was Sie nachher im Urteil entscheiden und wie sie darin ESM und Fiskalpakt einordnen! Es geht hier darum, dass Mehr Demokratie unter dem Vorwand, den ESM und Fiskalpakt verhindern zu wollen, über 29.000 Menschen als Mitkläger gewonnen hat. Die wenigsten dürften die ganze Klage gelesen haben und weit vor der Seite 102 hängen geblieben sein. Kann es nicht sogar Strategie sein, diese Aussagen so weit hinten zu platzieren, damit die Masse der Mitkläger es gar nicht schafft, bis dahin zu lesen?
Fakt ist doch, durch diese Formulierung bekommen die Mitkläger keinen Volksentscheid zu ESM und Fiskalpakt, sondern einen Entscheid, ob wir eine neue Verfassung bekommen, wo die Identität der Verfassung so geändert wird, dass man ESM und Fiskalpakt nicht mehr durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen kann!

Ich sehe auch nirgendwo eine Verpflichtung, dass der Bundestag den ESM und Fiskalpakt zustimmen muss. Das haben die Abgeordneten hoffentlich aus freien Stücken getan, zumindest wenn diese den Mut haben, nach dem Geist des Grundgesetzes zu handeln. Aber kann dann, wenn der Bundestag gar keine Pflicht hat, ein Gesetz zu beschließen, das Verfassungsgericht die obige Verpflichtung aussprechen?

Ist das nicht ein unzulässiger Antrag, weil damit das Bundesverfassungsgericht nicht nur über Urteile Gesetzgebung korrigiert, sondern aktiv gesetzgebend tätig würde? Müsste das nicht ein Verein, der sich "Mehr Demokratie" nennt, wissen, dass zur Identität jeder echten Demokratie die Gewaltenteilung in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt gehört?

"V. Zum Verfahre
Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene …