Großbritannien: Religionsfreiheit ist kein «absolutes Recht»
Nachrichten 04/09/2012 14:14:33
Die Vertreter der Kläger sahen dagegen das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Das Verbot, ein Schmuckkreuz bei der Arbeit zu tragen, könne zu einen Dammbruch führen und dafür verantwortlich sein, dass das Recht auf Religionsfreiheit nicht mehr ernst genommen würde. Das Urteil des Straßburger Gerichtshofs wird erst in einigen Monaten erwartet.
Geklagt hatten vier Briten, die ihr Recht auf freie Religionsausübung am Arbeitsplatz beeinträchtigt sahen. Die britische Justiz hatte die Klagen 2010 abgelehnt. Daraufhin zogen die Kläger vor das Straßburger Gericht. Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales wertete die abschlägigen Urteile der nationalen Gerichte als eine Verletzung der Religionsfreiheit.
In zwei der vor dem Menschenrechtsgericht anhängigen Fälle geht es um das Tragen von Schmuckkreuzen während der Arbeitszeit. Die Arbeitgeber, die Fluggesellschaft British Airways sowie ein Krankenhaus, hatten dies verboten. In zwei weiteren Fällen geht es um die Weigerung zweier katholischer Arbeitnehmer, bestimmte Aufgaben auszuführen, die nach ihrer Auffassung zur Duldung von Homosexualität beitragen. Eine katholische Mitarbeiterin eines Standesamtes hatte sich geweigert, gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzutragen; ein Sexualtherapeut lehnte es ab, mit homosexuellen Paaren zu arbeiten.

