Mussinghoff: Wiederverheirateten in Einzelfällen Sakramente spenden
(gloria.tv/ KNA) Der Aachener katholische Bischof Heinrich Mussinghoff plädiert dafür, wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zu den Sakramenten zuzulassen. Der Bischof verwies am Freitag vor Journalisten in Aachen auf einen Aufsatz, den Papst Benedikt XVI. als junger Theologieprofessor 1972 zu dem Thema verfasst hat. Darin vertrete er die Position, dass Menschen in einer lange andauernden Zweitehe nach einer Bußzeit zu den Sakramenten zugelassen werden sollten, zumal wenn aus der neuen Beziehung sittliche Verpflichtungen etwa gegenüber Kindern erwachsen sind. «Diese Gedanken sind mir einleuchtend», betonte Mussinghoff.
Allerdings räumte der Bischof ein, dass ein Papst in einer anderen Verantwortung stehe als ein junger Professor. Weiter wies er darauf hin, dass in manchen Gegenden 30 bis 50 Prozent der Katholiken geschieden und wiederverheiratet seien, aber ein Großteil weiterhin zur Kirche gehören wolle. Von ihnen fühlten sich viele durch die Kirche abgeschrieben. In der Tradition der Kirche gebe es aber Hinweise für den pastoralen Umgang mit Einzelfällen, ohne von dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe abzurücken.
Der Bischof begrüßte die beim jüngsten Dialogforum der Deutschen Bischofskonferenz in Hannover bekundete Absicht, mit Blick auf Wiederverheiratete das kirchliche Arbeitsrecht zu reformieren. Es gebe Abstufungen bei Loyalitätsobliegenheiten, so Mussinghoff. Es müsse ohnehin nicht jeder wiederverheirateten Krankenschwester gekündigt werden.
Kritisch äußerte sich Mussinghoff zum Umgang mit Geschiedenen in der orthodoxen Kirche, die um der Barmherzigkeit willen eine Zweitheirat erlaubt und als Bußgottesdienst gestaltet. Faktisch laufe das orthodoxe Vorgehen der allgemeinen Scheidungspraxis hinterher, so der Bischof.
Allerdings räumte der Bischof ein, dass ein Papst in einer anderen Verantwortung stehe als ein junger Professor. Weiter wies er darauf hin, dass in manchen Gegenden 30 bis 50 Prozent der Katholiken geschieden und wiederverheiratet seien, aber ein Großteil weiterhin zur Kirche gehören wolle. Von ihnen fühlten sich viele durch die Kirche abgeschrieben. In der Tradition der Kirche gebe es aber Hinweise für den pastoralen Umgang mit Einzelfällen, ohne von dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe abzurücken.
Der Bischof begrüßte die beim jüngsten Dialogforum der Deutschen Bischofskonferenz in Hannover bekundete Absicht, mit Blick auf Wiederverheiratete das kirchliche Arbeitsrecht zu reformieren. Es gebe Abstufungen bei Loyalitätsobliegenheiten, so Mussinghoff. Es müsse ohnehin nicht jeder wiederverheirateten Krankenschwester gekündigt werden.
Kritisch äußerte sich Mussinghoff zum Umgang mit Geschiedenen in der orthodoxen Kirche, die um der Barmherzigkeit willen eine Zweitheirat erlaubt und als Bußgottesdienst gestaltet. Faktisch laufe das orthodoxe Vorgehen der allgemeinen Scheidungspraxis hinterher, so der Bischof.