Razzia bei belgischen Bischöfen hat «Menschenrechte verletzt»
![](https://seedus6826.gloriatv.net/storage1/kdq6b6hmr41i9lkxh3vppothzgtp770u2i0rvn1.webp?scale=on&secure=QJG6EIlyKGBmTQYg0tbuDg&expires=1719781190)
Bei Ermittlungen um Missbrauch in der katholischen Kirche hatten die Behörden in einer «Operation Kelch» genannten Razzia am 24. Juni 2010 den Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, die Wohnung von Kardinal Godfried Danneels sowie die Kathedrale in Mechelen durchsucht. Dabei konfiszierten sie zahlreiche Akten und Computer.
Zum wiederholten Mal hat sich nun die Justiz mit dem Fall beschäftigt. Bereits in früheren Urteilen hatte sie die Durchsuchungen für unrechtmäßig erklärt. Der Anwalt des Erzbistums, Fernand Keuleneer, begrüßte das Brüsseler Urteil. Das Bistum und der Kardinal hätten «nichts zu verbergen».
Auch im Januar 2012 hatten belgische Behörden Hausdurchsuchungen in katholischen Diözesen vorgenommen. Die dabei sichergestellten Akten kann die Justiz den Berichten zufolge weiter verwenden.