EU-Parlament fordert sexuelle Revolution für den Balkan
CIVITAS INSTITUT
Am vergangenen Dienstag hat das EU-Parlament erneut gezeigt, wes Geistes Kind es ist. In einer Entschließung geht das Parlament auf die sogenannten Frauenrechte in den südosteuropäischen Beitrittskandidaten zur EU ein, dies sind die Länder Kroatien, Serbien, Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro. Fasst man die Beschlüsse des Parlaments in der Entschließung zusammen wird dort nichts anderes als eine totale sexuelle Revolution dieser zumeist noch stark religiös geprägten Länder gefordert. Da die Revolution von unten, wie sie von Kommunisten und Sozialisten geplant war, nirgendwo erfolgreich war, wird jetzt die Revolution von oben durchgezogen.
Richtig an der Entschließung ist, auch dies soll nicht verschwiegen werden, die Forderung sexuelle Gewalt in Ehe und Familie zu unterbinden und insbesondere die in einigen dieser Länder verbreitete häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Frauenhandel zu unterbinden. Damit hätte man es bewenden lassen sollen, denn alles andere, was in der Entschließung gefordert wird, ist radikale Ideologie zur Revolution der gesellschaftlichen Ordnung.
So fordert die hochbezahlte Schwatzbude eine Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, wohlgemerkt für Länder, die ohnehin schon unter sehr hoher Arbeitslosigkeit leiden und in denen familiäre Strukturen oft noch in Takt sind und fehlende staatliche Sozialprogramme subsidiär ersetzen.
Weiter werden, wie üblich, Frauenquoten gefordert und „unabhängige Einrichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter und insbesondere Gender-Mainstreaming Maßnahmen“ sollen staatlicherseits bezahlt werden.
Darüber hinaus wird scharf kritisiert, dass in den Beitrittsländern der freie Zugang zu Verhütungsmitteln beschränkt ist, was natürlich unbedingt geändert werden muss. Schließlich sieht es ja so aus, als ob Europa unter der Last der Überbevölkerung kurz vor dem Zusammenbruch steht. Übrigens ist der Kosovo das einzige Land in ganz Europa, in dem die Geburtenraten über der sogenannten Erhaltungsquote von 2,1 Kindern pro Frau liegt.
Unter dem verharmlosenden Titel der „reproduktiven Rechte“ wird dann verklausuliert das Recht auf Abtreibung, kurz ein Recht auf Mord gefordert. Im Text hört sich dies so an: die EU-Beitrittsländer werden aufgefordert „Maßnahmen zu ergreifen, durch die der allgemeine Zugang zu Diensten im Bereich der reproduktiven Gesundheit sichergestellt und die reproduktiven Rechte gefördert werden“. Der Begriff „reproduktive Rechte“ ist der Code für „Recht auf Abtreibung“, und „reproduktive Gesundheit“ bedeutet die Abtreibung und andere Maßnahmen zur Verhinderung von Kindern.
Damit die Revolution dann zur Basis gelangt, werden anschließend die „Homosexuellen-Rechte“ gefordert und der „Diskriminierung“ (kurz: der Nicht-Bevorzugung) „im Zusammenhang mit der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität“ der Kampf angesagt. Die Beitrittsländer werden ausdrücklich aufgefordert, staatlicherseits zur „Förderung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) beizutragen.
Wären diese Forderungen von den linksradikalen und gesellschaftszerstörenden „Grünen“ oder irgendeiner kommunistischen Sekte aufgestellt worden, hätte man sich nicht sonderlich wundern müssen. Doch dies ist eine offizielle Entschließung des sogenannten EU-Parlaments. Wessen Interessen vertreten diese angeblichen „Volksvertreter“ eigentlich?
Am vergangenen Dienstag hat das EU-Parlament erneut gezeigt, wes Geistes Kind es ist. In einer Entschließung geht das Parlament auf die sogenannten Frauenrechte in den südosteuropäischen Beitrittskandidaten zur EU ein, dies sind die Länder Kroatien, Serbien, Mazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro. Fasst man die Beschlüsse des Parlaments in der Entschließung zusammen wird dort nichts anderes als eine totale sexuelle Revolution dieser zumeist noch stark religiös geprägten Länder gefordert. Da die Revolution von unten, wie sie von Kommunisten und Sozialisten geplant war, nirgendwo erfolgreich war, wird jetzt die Revolution von oben durchgezogen.
Richtig an der Entschließung ist, auch dies soll nicht verschwiegen werden, die Forderung sexuelle Gewalt in Ehe und Familie zu unterbinden und insbesondere die in einigen dieser Länder verbreitete häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Frauenhandel zu unterbinden. Damit hätte man es bewenden lassen sollen, denn alles andere, was in der Entschließung gefordert wird, ist radikale Ideologie zur Revolution der gesellschaftlichen Ordnung.
So fordert die hochbezahlte Schwatzbude eine Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, wohlgemerkt für Länder, die ohnehin schon unter sehr hoher Arbeitslosigkeit leiden und in denen familiäre Strukturen oft noch in Takt sind und fehlende staatliche Sozialprogramme subsidiär ersetzen.
Weiter werden, wie üblich, Frauenquoten gefordert und „unabhängige Einrichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter und insbesondere Gender-Mainstreaming Maßnahmen“ sollen staatlicherseits bezahlt werden.
Darüber hinaus wird scharf kritisiert, dass in den Beitrittsländern der freie Zugang zu Verhütungsmitteln beschränkt ist, was natürlich unbedingt geändert werden muss. Schließlich sieht es ja so aus, als ob Europa unter der Last der Überbevölkerung kurz vor dem Zusammenbruch steht. Übrigens ist der Kosovo das einzige Land in ganz Europa, in dem die Geburtenraten über der sogenannten Erhaltungsquote von 2,1 Kindern pro Frau liegt.
Unter dem verharmlosenden Titel der „reproduktiven Rechte“ wird dann verklausuliert das Recht auf Abtreibung, kurz ein Recht auf Mord gefordert. Im Text hört sich dies so an: die EU-Beitrittsländer werden aufgefordert „Maßnahmen zu ergreifen, durch die der allgemeine Zugang zu Diensten im Bereich der reproduktiven Gesundheit sichergestellt und die reproduktiven Rechte gefördert werden“. Der Begriff „reproduktive Rechte“ ist der Code für „Recht auf Abtreibung“, und „reproduktive Gesundheit“ bedeutet die Abtreibung und andere Maßnahmen zur Verhinderung von Kindern.
Damit die Revolution dann zur Basis gelangt, werden anschließend die „Homosexuellen-Rechte“ gefordert und der „Diskriminierung“ (kurz: der Nicht-Bevorzugung) „im Zusammenhang mit der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität“ der Kampf angesagt. Die Beitrittsländer werden ausdrücklich aufgefordert, staatlicherseits zur „Förderung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) beizutragen.
Wären diese Forderungen von den linksradikalen und gesellschaftszerstörenden „Grünen“ oder irgendeiner kommunistischen Sekte aufgestellt worden, hätte man sich nicht sonderlich wundern müssen. Doch dies ist eine offizielle Entschließung des sogenannten EU-Parlaments. Wessen Interessen vertreten diese angeblichen „Volksvertreter“ eigentlich?