1
2
Gentests an Embryonen contra Menschenwürde. Am 06.07.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zulässig sei. Dieses Fehlurteil steht in …Mehr
Gentests an Embryonen contra Menschenwürde.

Am 06.07.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zulässig sei. Dieses Fehlurteil steht in einer langen Reihe radikal menschenverachtender Beschlüsse von Politik und Justiz; zu den bekannteren Beispielen gehören der "Schadensfall Kind" sowie ganz grundsätzlich die Straffreiheit, d.h. Erlaubtheit der Abtreibung. Angeblich will man doch nur Leid verhindern, ob für das Kind, die Eltern, die Gesellschaft oder für wen auch immer. Man will ja gar keine Selektion, man will eben nur unwertes Leben ausselektieren.
Gemeinfrei