Im Wonnemonat Mai zur Abwechslung wieder einmal ein Churchwatch-Rätsel, saisonbedingt zum Thema Ehe: Christoph und Christine haben standesamtlich geheiratet, beide sind katholisch getauft, aber lange vor ihrer Eheschließung aus der Kirche ausgetreten. Sind sie nach kirchlichem Verständnis gültig verheiratet?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Um genau zu sei: Es kommt darauf an, ob die Ehe im Zeitraum vom 27. November 1983 bis zum 7. April 2010 geschlossen wurde oder zu einem anderen Zeitpunkt. Innerhalb des genannten Zeitraums zählt sie als kirchlich gültig, andernfalls nicht. Wie gibt es denn so was?

Die Ehe ist nach christlichem Verständnis ein Lebensbund, den Mann und Frau frei eingehen können. Wesentliche Eigenschaft ist die Einheit und Unauflöslichkeit, die - so das christliche Verständnis - in der Schöpfungsordnung grundgelegt ist. Diese Wesensmerkmale gelten demnach für jede Ehe, also auch für jene von Nichtchristen.

Jesus sah die gegenseitige Verpflichtung deutlich rigoroser als das mosaische Gesetz: "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mk 10,9). Dem fühlen sich die christlichen Kirchen verpflichtet. Besonders streng die katholische, obwohl schon Paulus - ohne Papst zu sein - schwuppdiwupp noch Ausnahmen verfügt hat. Das ist zwar schon wieder ein anderes Thema, zeigt aber, dass die Kirche von Anfang an interpretiert und umgestaltet hat.

Nach katholischem Verständnis wurde die Ehe "zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakraments erhoben" (Canon 1055 §1). Von dem wusste der historische Jesus mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nichts. Seine Aussagen zur Unauflöslichkeit der Ehe bezogen sich nämlich auf die Ehen seiner Zeit.

Mit der Sakramentserhebung wurde die Ehe, die eigentlich schon per se als unauflöslich galt, irgendwie noch unauflöslicher (schon wieder ein anderes Detail, das zu weit führen würde). Wesentlich ist, dass dieses Sakrament durch den Konsens der Brautleute zustande kommt. Eine Kirche oder einen Priester brauchen sie genau genommen nicht. Sie können das auch beim Waldspaziergang tun.

Da sich in der Kirchengeschichte ein bisschen ein Tohuwabohu rund um die Frage entwickelt hat, welche Männer und Frauen nun eine solche unauflösliche Ehe miteinander eingegangen sind, führte die Kirche die sogenannte Formpflicht ein (erstmals 1563 durch das Konzil von Trient, damals jedoch noch regional eingeschränkt gültig).

Demnach wertete man nur solche Ehen als unauflöslich, die im Rahmen einer kirchlichen Zeremonie feierlich geschlossen (= Gültigkeit) und auch vollzogen wurden, Letzteres freilich außerhalb der Liturgie. Die Bestimmungen des tridentinischen Konzils waren übrigens für die damalige Zeit eine nicht zu unterschätzende familienpolitische Leistung, weil Rechtssicherheit erbracht wurde, wo die staatlichen Gesetze noch unterentwickelt waren. Bis 1938 hatte in Österreich die kirchliche Eheurkunde noch rechtliche Relevanz.

Aber jetzt kommt es: Solche Formvorschriften gelten natürlich zunächst einmal nur für Mitglieder der Kirche. Gemäß dem neuen Codex Iuris Canonici, dem Kirchenrecht, das Johannes Paul II. mit Wirkung vom 27. November 1983 erlassen hatte, galt diese Formvorschrift nicht für jene, die formell von der Kirche abgefallen sind. Dieser Gruppe wurden in der kirchenrechtlichen Praxis auch die Ausgetretenen zugerechnet. Seither fanden sich alle Ausgetretenen, auch wenn sie bewusst nicht kirchlich, sondern "nur" standesamtlich heirateten, plötzlich in einer kirchlich gültigen Ehe wieder, zumeist ohne es zu wissen.

Wollte Christoph zu einem späteren Zeitpunkt nach ziviler Scheidung der ersten Ehe und nach Rückkehr in die Kirche nun kirchlich Brigitte heiraten, musste er in einem Annullierungsverfahren beweisen, dass er seinerzeit nie und nimmer beabsichtigt hatte, eine unauflösliche Ehe einzugehen. Da war schon manche Überraschung groß.

Um diesem Dilemma zu entgehen, hat Benedikt XVI. mit dem Motu Proprio "Omnium in Mentem" diese Regelung Anfang 2010 einfach wieder aufgehoben. Seither gelten solche Paare im kirchlichen Sinne wieder als nicht verheiratet, freilich auch dann, wenn sie im Innersten ihres Herzens vielleicht unauflöslich sein möchten. Ob das alles im Einzelnen nachvollziehbar ist? 

Was wir sehen können, ist vor allem eines: Päpste können mit einem Federstrich Ehen en gros für ungültig bzw. gültig erklären, ohne zu hinterfragen, was die Paare eigentlich wollten. So viel Autorität meinen sie zu besitzen. Aber wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zulassen, das können sie nicht.

Behaupten sie jedenfalls.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Verantwortung der Päpste und des Vatikans am internationalen Missbrauchsskandal geklärt werden muss. Der derzeitige Papst hat bisher lediglich zur Schuld einzelner Priester und Bischöfe Stellung genommen. Zu den Vorgängen innerhalb der vatikanischen Mauern fand er kein Wort. Benedikts beharrliches Schweigen dazu macht ihn als Papst unglaubwürdig. (Wolfgang Bergmann, derStandard.at, 7.5.2012)