Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer auch aus Nicht-EU-Staaten ausgesprochen. „Das ist eine Lieblingsforderung der SPD“, wies der CDU-Innenpolitiker den Vorstoß der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zurück.
Es gebe einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und der Ausübung von staatsbürgerlichen Rechten. „Bei dieser Verbindung sollte es bleiben“, sagte Bosbach der „Welt“. Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerliche Pflichten. „Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen?“
Wahlrecht auf Gegenseitigkeit
„Das kommunale Wahlrecht ist kein Wahlrecht zweiter Klasse“, betonte der CDU-Innenpolitiker. Es sei unlogisch, nur das kommunale Wahlrecht für Ausländer zu fordern, aber nicht das Wahlrecht für den Bundestag oder die Landtage. Bisher dürfen in Deutschland nur Bürger anderer EU-Staaten ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben.
Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer sei ein Wahlrecht auf Gegenseitigkeit, sagte Bosbach. „Deutsche können in Spanien wählen und Spanier in Deutschland.“ Dieses kommunale Wahlrecht auf Gegenseitigkeit lasse sich nicht auf andere Staaten übertragen, „die dieses Prinzip überhaupt nicht kennen“.
Integration bedeute politische Teilhabe
Aydan Özoguz hatte erklärt, sie wolle allen Zuwanderern ermöglichen, auf kommunaler Ebene wählen zu dürfen. Das kommunale Wahlrecht wäre für alle Migranten, die sich bereits lange in Deutschland aufhielten, ein wichtiges Instrument, so Özoguz der „Welt am Sonntag“. „Integration heißt eben auch politische Teilhabe“, betonte sie. In einer Demokratie sollte jeder in seinem Lebensumfeld ein Mitbestimmungsrecht haben, egal welchen Pass er habe. Derzeit dürfen in Deutschland lediglich Bürger anderer EU-Staaten an Kommunalwahlen teilnehmen.
Als Beispiel nannte Özoguz die in Berlin geplante Abstimmung über die Bebauung des ehemaligen Flughafens Tempelhof: „Hier wohnen etliche direkt betroffene Zuwanderer aus Drittstaaten. Obwohl sie unmittelbare Anwohner sind, dürfen sie da nicht mit abstimmen. Das halte ich für falsch.“