Justizposse: Alfons Adam vom Berufungsgericht verurteilt
Der pensionierte Rechtsanwalt Alfons Adam ist heute am Oberlandesgericht Wien wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ zu 2700 Euro Strafe (90 Tagsätze zu 30 Euro) verurteilt worden, die Hälfte bedingt auf drei Jahre.
Vorgeschichte
Adam hat im Februar 2012 das Impressum für ein kritisches Flugblatt zum Buddhismus gestellt. Das inkriminierte Flugblatt ist eine doppelte A-4 Seite. Sie wurde anlässlich einer Volksbefragung über den Bau einer buddhistischen „Stupa“ in der niederösterreichischen Ortschaft Gföhl als Postwurf an rund 1600 Haushalte versandt.
Im November 2013 verurteilte das Landgericht in Krems Adam wegen „Verhetzung“ zu 5400 Euro Strafe.
Adam ging in Berufung. Der erste Termin der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien im März 2015 wurde wegen „Erkrankung“ verschoben. Heute, 28. Mai 2015, wurde die rund einstündige Berufungsverhandlung abgehalten.
Alle bisherigen Schriftstücke des Falls sind im Internet abrufbar:
www.provita.at/ohne-meinungsfr…
Ablauf der Berufungsverhandlung
Die Oberstaatsanwältin forderte in einem sehr kurzen Plädoyer das Urteil zu bestätigen und das Strafmaß hinaufzusetzen.
Der Verteidiger legte dar, dass alle Fakten auf dem Flugblatt über den Buddhismus der Wahrheit entsprechen. Andere Bücher über diese Religion würden das gleiche schreiben wie das inkriminierte Flugblatt.
Der Angeklagte habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung inklusive der Kritik an anderen Religionen.
Ferner verwies der Verteidiger auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“, wo alle Religionen verächtlich gemacht werden. Die Regierungschef Europas seien nach Paris geflogen, um die Toleranz für „Charlie Hebdo“ als europäischen Wert zu bezeugen.
Zudem führe eine Verurteilung Adams zu Rechtsunsicherheit. Es würde völlig unklar, was über Religionsgemeinschaften gesagt werden dürfe und was strafbar sei.
Alfons Adam selbst hielt ein langes Abschlussplädoyer. Er verwies auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen im Flugblatt. Seine Verurteilung führe dazu, dass beim Delikt der „Verhetzung“ der Wahrheitsbeweis nicht gelte.
Ferner kritisierte Adam eine Zweiklassen-Justiz. Er habe bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen den von Homosexuellen verwendeten Slogan „Christen fisten?“ eine Anzeige wegen Verhetzung und wegen der Blasphemie „Jesus – eine Samenspende aus Dänemark“ eine Anzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren eingebracht. Diese Anzeige sei von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdacht eingestellt worden.
Adams Forderung: „Ich bin nicht Täter, sondern Opfer. Ich bitte nicht um einen Freispruch, sondern ich verlange ihn.“
Urteilsbegründung
Der Senat der drei Richterinnen hat der Berufung des Angeklagten Folge gegeben und das Urteil wegen Verhetzung aufgehoben. Gleichzeitig verurteilte der Dreier-Damen-Senat den Angeklagten wegen Herabwürdigung religiöser Lehren. Das Strafmaß umfasst 90 Tagessätze zu 30 Euro – davon die Hälfte bedingt auf drei Jahre.
Zwischen dem Schuldspruch und der Urteilsbegründung erschall der Volkszorn im Publikum: „Politjustiz“, „Polit-Stalinismus“, „stalinistischer Schauprozess oder was soll das sonst sein“ und „Totengräberei der Demokratie und der Freiheit“.
Die vorsitzende Richterin drohte zweimal, den Saal zu räumen. Die Antwort des Volkes: „Erst sollten Sie hinausgehen.“
In der Urteilsbegründung führte die vorsitzende Richterin aus, dass das Flugblatt die religiösen Gefühle beleidigen könnte. Man habe die religiösen Ansichten anderer zu akzeptieren. Zwischenruf aus dem Volk: „Das macht ihr für Christen auch immer.“
Die Richterin kritisierte das Flugblatt für seine „sehr sehr selektiv wiedergegebenen Äußerungen“ –ohne zu sagen, dass sie unwahr seien. Die auf dem Flugblatt gewählten Zitate lieferten keinen politischen Beitrag zu Debatten innerhalb der Glaubenslehre des Buddhismus.
Vorgeschichte
Adam hat im Februar 2012 das Impressum für ein kritisches Flugblatt zum Buddhismus gestellt. Das inkriminierte Flugblatt ist eine doppelte A-4 Seite. Sie wurde anlässlich einer Volksbefragung über den Bau einer buddhistischen „Stupa“ in der niederösterreichischen Ortschaft Gföhl als Postwurf an rund 1600 Haushalte versandt.
Im November 2013 verurteilte das Landgericht in Krems Adam wegen „Verhetzung“ zu 5400 Euro Strafe.
Adam ging in Berufung. Der erste Termin der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien im März 2015 wurde wegen „Erkrankung“ verschoben. Heute, 28. Mai 2015, wurde die rund einstündige Berufungsverhandlung abgehalten.
Alle bisherigen Schriftstücke des Falls sind im Internet abrufbar:
www.provita.at/ohne-meinungsfr…
Ablauf der Berufungsverhandlung
Die Oberstaatsanwältin forderte in einem sehr kurzen Plädoyer das Urteil zu bestätigen und das Strafmaß hinaufzusetzen.
Der Verteidiger legte dar, dass alle Fakten auf dem Flugblatt über den Buddhismus der Wahrheit entsprechen. Andere Bücher über diese Religion würden das gleiche schreiben wie das inkriminierte Flugblatt.
Der Angeklagte habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung inklusive der Kritik an anderen Religionen.
Ferner verwies der Verteidiger auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“, wo alle Religionen verächtlich gemacht werden. Die Regierungschef Europas seien nach Paris geflogen, um die Toleranz für „Charlie Hebdo“ als europäischen Wert zu bezeugen.
Zudem führe eine Verurteilung Adams zu Rechtsunsicherheit. Es würde völlig unklar, was über Religionsgemeinschaften gesagt werden dürfe und was strafbar sei.
Alfons Adam selbst hielt ein langes Abschlussplädoyer. Er verwies auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen im Flugblatt. Seine Verurteilung führe dazu, dass beim Delikt der „Verhetzung“ der Wahrheitsbeweis nicht gelte.
Ferner kritisierte Adam eine Zweiklassen-Justiz. Er habe bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen den von Homosexuellen verwendeten Slogan „Christen fisten?“ eine Anzeige wegen Verhetzung und wegen der Blasphemie „Jesus – eine Samenspende aus Dänemark“ eine Anzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren eingebracht. Diese Anzeige sei von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdacht eingestellt worden.
Adams Forderung: „Ich bin nicht Täter, sondern Opfer. Ich bitte nicht um einen Freispruch, sondern ich verlange ihn.“
Urteilsbegründung
Der Senat der drei Richterinnen hat der Berufung des Angeklagten Folge gegeben und das Urteil wegen Verhetzung aufgehoben. Gleichzeitig verurteilte der Dreier-Damen-Senat den Angeklagten wegen Herabwürdigung religiöser Lehren. Das Strafmaß umfasst 90 Tagessätze zu 30 Euro – davon die Hälfte bedingt auf drei Jahre.
Zwischen dem Schuldspruch und der Urteilsbegründung erschall der Volkszorn im Publikum: „Politjustiz“, „Polit-Stalinismus“, „stalinistischer Schauprozess oder was soll das sonst sein“ und „Totengräberei der Demokratie und der Freiheit“.
Die vorsitzende Richterin drohte zweimal, den Saal zu räumen. Die Antwort des Volkes: „Erst sollten Sie hinausgehen.“
In der Urteilsbegründung führte die vorsitzende Richterin aus, dass das Flugblatt die religiösen Gefühle beleidigen könnte. Man habe die religiösen Ansichten anderer zu akzeptieren. Zwischenruf aus dem Volk: „Das macht ihr für Christen auch immer.“
Die Richterin kritisierte das Flugblatt für seine „sehr sehr selektiv wiedergegebenen Äußerungen“ –ohne zu sagen, dass sie unwahr seien. Die auf dem Flugblatt gewählten Zitate lieferten keinen politischen Beitrag zu Debatten innerhalb der Glaubenslehre des Buddhismus.