Warum werden die Karmelitinnen derart angegriffen? Von Michaël

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Von Michaël


Wir drucken nachstehend einen sehr aufschlußreichen Artikel nach über die Beziehungen zwischen den deutschen Karmelitinnen und der FSSPX, den wir anschließend analysieren.

Der Karmel St. Josef und die „Piusbruderschaft“

Eine kurze Darstellung der Ereignisse vom Frühjahr 2013

Der Karmel St. Josef in Brilon-Wald besteht seit dem 2. Februar 1984. Er wurde vom Karmel von Quiévrain aus gegründet, der seinerseits eine Gründung der leiblichen Schwester von Erzbischof Marcel Lefebvre ist. Derzeit umfaßt das Kloster sechs Profeßschwestern und eine Novizin, die allesamt in Klausur leben.

„Suppliierende Autorität“

Um vor dem Modernismus der „konziliaren“ Kirche geschützt zu sein, welcher die Orden und das Ordensleben zerstört, hatte sich der Karmel in Brilon-Wald, ebenso wie das Mutterkloster,Erzbischof Lefebvre und seiner Priesterbruderschaft St. Pius X. für die geistliche Betreuung
anvertraut. Mgr. Lefebvre hatte eine „suppliierende Autorität“ über diese wie andere Klöster ausgeübt, wobei er im Grunde „mehr Vater, Ratgeber und Freund als Autorität im juridischen Sinne“ war, wie dies der damalige Generalobere der Priesterbruderschaft, Hw. P. Franz Schmidberger, in einem Rundschreiben an die befreundeten Ordensgemeinschaften vom 28. Mai 1991 formulierte.

Nach dem Tod von Mgr. Lefebvre ging diese „suppliierende Autorität“ zunächst auf Mgr. Fellay über, nach dessen Wahl zum Generaloberen der Bruderschaft im Jahr 1994 an Mgr. de Galarreta. Er übe dieses Amt im Geist eines Dienstes aus, so P. Schmidberger damals, nicht als Mitglied der Priesterbruderschaft, sondern als katholischer Bischof, und jede Gemeinschaft sei „absolut frei, sich an ihn zu wenden oder nicht“. „Weder er noch die Priesterbruderschaft haben die geringste Absicht, sich der anderen Gemeinschaften in irgendeiner Weise zu bemächtigen. Auch ist es wichtig, in seinem Handeln immer eine außerordentliche Jurisdiktion zu sehen und nicht eine ordentliche, bis zu dem Tage, da die Dinge in der Kirche Gottes zur gottgesetzten Ordnung zurückkehren.“ So hieß es 1991 im Brief des Generaloberen.

Neue befremdliche Wege und ein notwendiger Entschluß

Seit dem Jahr 2000 schlug die Priesterbruderschaft St. Pius X. unter Führung ihres Generaloberen, Mgr. Fellay, einen neuen Weg ein (wie übringens der Erste Generalassistent P. Nikolaus Pfluger bei einem Priestertreffen des deutschen Distrikts in Stuttgart im September 2011 offen zugab), der immer deutlicher auf eine „kirchenrechtliche Regularisierung“, ein „kanonisches Abkommen“ mit dem konziliaren Rom hinauslief. Dies erfüllte die Karmelitinnen von Brilon-Wald zunehmend mit Unruhe, hatten sie sich doch der Priesterbruderschaft anvertraut, um gerade vor jenem konziliaren Rom geschützt zu sein. Sollten sie diesem nun von ihren eigenen Beschützern ausgeliefert werden?

Die turbulenten Ereignisse seit dem Herbst 2011 vor allem innerhalb der Bruderschaft selbst waren nicht geeignet, diese Bedenken zu zerstreuen und zur Beruhigung beizutragen. Insbesondere richtete sich der Blick des Karmel dabei auf den für sie zuständigen Bischof de Galarreta. Dieser schien zunächst allen Grund zur Hoffnung zu geben, hatte er sich doch bereits mit seinen „Réflexions“ anläßlich des Treffens der Oberen der Priesterbruderschaft in Albano am 7. Oktober 2011 und dann noch einmal in aller Deutlichkeit in dem gemeinsamen Brief mit den Bischöfen Williamson und Tissier de Mallerais an den Generalrat der Bruderschaft vom April 2012 gegen ein solches „kanonisches Abkommen“ ausgesprochen.

Nach dem außerordentlichen Generalkapitel der „Piusbruderschaft“ im Sommer 2012 mit seinen kläglichen „sechs Bedingungen“ für eine „ehrenvolle Kapitulation“; nach dem Ausschluß von Mgr. Williamson zunächst vom Generalkapitel, dann auch aus der Bruderschaft, ohne daß dessen Mitbrüder im Bischofsamt ihm zu Hilfe gekommen wären; insbesondere jedoch nach dem Vortrag von Mgr. de Galarreta in Villepreux vom Oktober 2012, in welchem er sich vom Paulus zum Saulus, nämlich vom Gegner eines Abkommens zu dessen Befürworter gewandelt zeigte; nach all diesen Ereignissen also war von jener Hoffnung nichts mehr übrig. Man konnte kein Vertrauen mehr haben, durch die Autoritäten der „Piusbruderschaft“ vor dem konzilsrömischen Modernismus geschützt zu sein.

Endgültige Klarheit kam durch die Lektüre des Büchleins von P. Michel Lelong über den „GREC“ mit dem Titel „Pour la nécessaire réconciliation“, welches offen Aufschluß gab, wie lange schon und mit welchen Methoden in der Bruderschaft für den Anschluß an das konziliare Rom gearbeitet worden war, wie sehr also die „Piusbruderschaft“ bereits infiziert und unterminiert und wie tief das Übel schon in ihr verwurzelt war.

Im Winter 2012/13 kamen die Karmelitinnen von Brilon-Wald somit zu der Erkenntnis, daß es nötig sein werde, ihre Verbindung mit der „Piusbruderschaft“ aufzukündigen, um weiterhin treu im katholischen Glauben zu bleiben und nicht dem konziliaren Rom ausgeliefert zu werden. Als daher für März 2013 ein Besuch von Mgr. de Galarreta in Aussicht stand, da er sich zu dieser Zeit in Deutschland befand, teilten sie ihm am 25. Februar ihren Entschluß mit, seine „suppliierende Autorität“ nicht länger in Anspruch zu nehmen, so daß sein Besuch also nicht mehr nötig sei. Dieser Schritt erfolgte nach intensivem Studieren, Nachdenken, Gebet und Beratung, sowie in vollem Recht, denn nach dem Schreiben des Generaloberen von 1991 stand es den Ordensgemeinschaften ja völlig frei, sich an Bischof de Galarreta zu wenden oder nicht.

Manöver zur Einnahme einer Festung

Seinen Brief vom Jahr 1991 schien der ehemalige Generalobere und derzeitige Distriktobere von Deutschland, P. Franz Schmidberger, jedoch völlig vergessen zu haben. Denn noch am selben Tag, dem 25. Februar, schickte er, kaum daß er die Nachricht von Mgr. de Galarreta erhalten hatte und ehe er noch nachdenken oder überlegen konnte – denn er befand sich wie üblich gerade im Exerzitienhaus der Bruderschaft im Schwarzwald beim Predigen von Exerzitien – umgehend ein Fax an den Spiritual der Karmel-Schwestern von Brilon-Wald, in welchem er diesem auftrug, innerhalb von drei Tagen, bis 28. Februar um spätestens 20 Uhr (interessanterweise gerade der Rücktrittszeitpunkt Benedikts XVI.) das Kloster verlassen zu haben und seinen Wohnsitz bis auf weiteres am Distriktsitz in Stuttgart zu nehmen. Als Begründung gab er an, die Karmelitinnen wollten sich „wegen angeblichem Liberalismus“ von der Bruderschaft trennen und würden „selbst ein Gespräch mit ihrem kirchlichen Oberen“ (gemeint ist hier wohl Mgr. de Galarreta) ablehnen.
Nun war also aus der „suppliierenden Autorität“ ohne ordentliche Jurisdiktion plötzlich der „kirchliche Obere“ geworden, und das obwohl der Erste Generalassistent der Bruderschaft noch vor nicht langem mit voller Zustimmung sowohl des deutschen Distriktoberen wie auch des Generalhauses in einem Interview behauptet hatte, die „Piusbruderschaft“ leide unter einer „kirchenrechtlichen Irregularität“. Irreguläre Geistliche können aber durchaus keine „kirchlichen Oberen“ sein.

Da der Spiritual sich in diesen Tagen vom 25. bis 28. Februar gar nicht in Brilon-Wald aufhielt, konnte er schon von daher der Aufforderung keine Folge leisten. Bis zu seiner Rückkehr hatte sich die Lage dann auch bereits geändert. Erstens hatten einige wohlmeinende Priester das getan, was man eigentlich vom Distriktoberen hätte erwarten können, und die Karmel-Schwestern beredet, sich vor dem Schritt einer endgültigen Trennung von der Bruderschaft noch eine Bedenkzeit zu nehmen und doch noch ein Gespräch mit Bischof de Galarreta zu versuchen. So wurde also ein Aufschub der Entscheidung bis Ostern und ein Besuch des Bischofs vom 20. bis 23. März vereinbart.

Zweitens hatte die Außenschwester am 28. Februar den Karmel verlasssen. (Außenschwester ist eine Karmelitin, die nicht in der Klausur lebt und daher die notwendigen äußeren Tätigkeiten verrichtet, z. B. die Erledigung von Einkäufen.) Die Außenschwester von Brilon-Wald hatte erst am Josefsfest 2012 ihre ewige Profeß mit den drei feierlichen Ordensgelübden auf den Karmel St. Josef abgelegt. Sie wollte jedoch von den Vorgängen in der „Piusbruderschaft“ nichts wissen und weigerte sich, Informationen darüber überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Daher war sie auch durchaus nicht bereit, den Schritt ihrer Gemeinschaft mitzugehen.

Ihre Oberin hatte sie aufgefordert, zunächst bis Ostern abzuwarten, und hatte ihr angeboten, sie danach, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sei, in einem anderen Karmel-Kloster unterzubringen. Entsprechende Schritte waren bereits unternommen und ein Karmel gefunden worden, der sie in diesem Fall aufnehmen würde. Die Außenschwester jedoch wollte nicht warten und bestand darauf, das Kloster sofort zu verlassen. Sie setzte sich zu diesem Zweck mit ihrem leiblichen Bruder in Verbindung, der als Priester am Distriktsitz in Stuttgart tätig ist und sofort anreiste, seine Schwester dorthin mitzunehmen.

Zwischen den Exerzitien, die am 2. März geendet hatten, und einem Priestertreffen, das am 4. März begann, fand der deutsche Distriktobere noch die Zeit, ein Schreiben an den Spiritual des Karmel zu verfassen, in welchem er ihn erneut aufforderte, diesmal sogar als „Befehl im Gehorsam“, bis zum 7. März den Karmel zu verlassen und sich bis spätestens 20 Uhr in Stuttgart am Distriktsitz einzufinden. Dieser Brief wurde dem Spiritual am 5. März per „Einschreiben“ zugestellt.

Die Ehrwürdige Mutter Priorin wandte sich daraufhin persönlich an Hw. P. Schmidberger und bat ihn höflich, den Spiritual wenigstens bis Ostern im Kloster zu belassen, andernfalls sie, insbesondere nach der unrechtmäßigen Entfernung ihrer Außenschwester, an die Lauterkeit seiner Absichten und damit auch der „Piusbruderschaft“ nicht mehr glauben könne. Die Antwort kam postwendend am 6. März: Es sei das Recht des Distriktoberen, seine Priester nach Belieben zu versetzen; für die Klosterflucht der Außenschwester trage er keinerlei Verantwortung. Im übrigen sei die Entfernung dieser Schwester für ihre Nerven notwendig gewesen, und außerdem vermisse er sehr die Demut bei den übrigen Karmelitinnen von Brilon-Wald.

Wenn ein Räuber eine Stadt oder Festung einnehmen will, so bemüht er sich zunächst, dieser die Versorgung abzuschneiden. Ähnliches geschah hier. Nach der Beseitigung der Außenschwester, die für die leibliche Versorgung zuständig war, sollte nun auch der Spiritual beseitigt und damit die geistliche Versorgung abgeschnitten werden. Ganz offensichtlich versuchte der Hochwürdige Herr
Distriktobere auf diese Weise, ganz entgegen seiner Versicherung von 1991, sich des Karmel St. Josef in Brilon-Wald zu bemächtigen (nachdem eine andere Zugriffsmöglichkeit nicht gegeben war, da das Anwesen des Karmel mit seinen Gebäuden, Kloster, Kapelle und Spiritualshaus, sich im Besitz der Nonnen befindet). Da halfen auch all seine Unschuldsbeteuerungen nichts. Denn das Recht, einen Priester zu versetzen, umfaßt nicht das Recht, ein Kloster ohne geistliche Versorgung zu lassen und damit gewissermaßen mit einem „Interdikt“ zu belegen, obwohl es sich keinerlei Vergehen hat zuschulden kommen lassen. Und die Entführung einer Ordensfrau aus ihrem Kloster durch einen ihm direkt unterstellten Priester und die Unterbringung dieser entsprungenen Nonne im eigenen Haus kann unmöglich ohne seine Zustimmung erfolgt sein, zumal er dieses unrechtmäßige Vorgehen sogar noch verteidigte.

Der unvermeidliche Schnitt

Für die Karmelitinnen war die Sache somit klar. Sie teilten Mgr. de Galarreta mit, daß er sich nicht mehr zu bemühen brauche. Unter derartigen Umständen war eine Zusammenarbeit mit solchen Leuten ohnehin nicht mehr denkbar. Auch für den Spiritual war klar, daß er dem Befehl des Distriktoberen nicht Folge leisten konnte. Denn unsinnige und ungerechte Befehle sind nicht verpflichtend. Der Befehl aber war unsinnig, denn in der kurzen Frist von nicht einmal drei Tagen war es dem Spiritual unmöglich, alle seine Angelegenheiten zu ordnen, seine Sachen zu packen und einen Umzug zu organisieren. Der Befehl war ungerecht, denn ganz offensichtlich zielte er darauf ab, den Schwestern im Karmel von Brilon-Wald die Heilige Messe und die Sakramente zu nehmen.

Zwar hatte der Distriktobere in seinem „Einschreiben“ halbherzig zugesichert, einen „Ersatz“ für den Spiritual zu stellen, doch bis zum „Stichtag“ am 7. März war von diesem „Ersatz“ weder etwas zu sehen noch zu hören. Wenigstens bis Ostern wäre jedoch die geistliche Betreuung des Karmel zu gewährleisten gewesen und sogar noch darüber hinaus für eine angemessene Frist, um den Schwestern Gelegenheit zu geben, selbst einen neuen Spiritual zu suchen. Da sich der Karmel ja keines Vergehens schuldig, sondern lediglich von seinem Recht Gebrauch gemacht hatte, bestand keinerlei Grund für eine Bestrafung – erst recht nicht angesichts der unzähligen Verdienste, die sich das Kloster in nahezu dreißig Jahren um den deutschen Distrikt erworben hatte.

Natürlich ist nun zu erwarten, daß seitens der „Piusbruderschaft“ allerhand Schmähungen und Verleumdungen gegen den Karmel in Brilon-Wald verbreitet werden, um diesen wenigstens schlecht zu machen, wenn man ihn schon nicht erobern kann. Zweitens ist davon auszugehen, daß der Spiritual wegen „Ungehorsam“ aus der Bruderschaft ausgeschlossen wird. Doch man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen. „In Deo laudabo verbum, in Domino laudabo sermonem: in Deo speravi, non timebo quid faciat mihi homo.“ (Ps. 55,11)
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Wie recht der Autor der obigen Darstellung mit seiner im letzten Absatz geäußerten Vermutung hatte, können Sie dem

Vorwort von Herrn Pater Schmidberger zur April-Ausgabe 2013 des Mitteilungsblattes des deutschen Distriktes entnehmen
[Hervorhebungen durch Mit der Immaculata]:

„...An dieser Stelle muß ich Ihnen eine schmerzliche Mitteilung machen. Die Karmelitinnen von Brilon-Wald, in die Irre geführt durch ihren Spiritual, haben die Freundschaft mit uns aufgekündigt... Ende Februar teilten sie Mgr. de Galarreta... mit, sie würden sich wegen des Liberalismus in der Piusbruderschaft von uns trennen. Dieser sei eine wahre Gefahr für ihren Glauben. Eine eineinhalb Jahre lange Beeinflussung ging voraus, über die man sich nicht genügend Rechenschaft gab. In den letzten Monaten kursierten offensichtlich im Kloster ehrabschneidende, subversive Schriften, verfaßt von Mitbrüdern, die uns inzwischen verlassen haben oder dabei sind, uns zu verlassen. Natürlich sind Ordensfrauen in der Abgeschiedenheit, die nur von dieser Seite aus „informiert“ wurden, gegen einen solchen Feind nicht gerüstet. Am Ende wurden sie Opfer des Vaters der Lüge und der Verführung. Und so können wir nur mit dem Dulder Job sagen: Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen, der Name des Herrn sei gepriesen.

Diese Trennung soll uns alle aber auch an eine Warnung des Völkerapostels Paulus erinnern: Wer glaubt zu stehen, der sehe zu, daß er nicht falle (1 Kor 10,12). Er sagt nicht: wer steht, sondern: wer glaubt zu stehen. Viele Seelen glauben sich nämlich in Sicherheit, sonnen sich in ihren Tugenden, während der Stolz und die Selbstgerechtigkeit ihr Herz längst umstrickt haben. Eigensinn, Rechthaberei, Besserwisserei, Kritiksucht, falsche Dialektik, Spott und Häme sind nicht die sieben Gaben des Heiligen Geistes, sondern Merkmale des Widersachers Gottes. Diesem ist es ganz gleich, ob er eine Seele durch ihre bekannten Schwächen zu Fall bringt oder durch Stolz auf ihre eigenen Tugenden, Allzu oft verwandelt sich der Teufel in einen Engel des Lichts und vollbringt sein Werk der Verführung sub specie boni – unter dem Schein des Guten. Treibt man das Recht beispielsweise auf die Spitze, so kann höchste Ungerechtigkeit geschehen. Nicht umsonst sagten die Alten: Summum jus, summa injuria. Hat man die Gefahr des falschen Gehorsams umschifft und Liberalismus und Modernismus vermieden, so ist man noch lange nicht gefeit vor einem sektiererischen Antiliberalismus. Nur die Demut des Geistes und vielleicht noch mehr jene des Herzens bewahrt vor dem Fall. „Lernet von mir“, sagt unser gebenedeiter Herr, „denn ich bin sanftmütig und demütig von Herzen.“ (Mt 11,29)...“

Unser Kommentar zur Erklärung von Pater Schmidberger:

Fassen wir die Anklagen des Distriktoberen gegen die Schwestern zusammen:

Das Werturteil von Pater Schmidberger über die Schwestern:

Es mangelt ihnen an Unterscheidungsvermögen (sie werden durch ihren Spiritual in die Irre geführt; sie waren vom Teufel verführt, der sich in einen Engel des Lichtes verwandelt.)

Sie sind verantwortungslos. (Das war eine wahre Bedrohung ihres Glaubens.)

Sie sind leichtgläubig. (Sie sind gegen einen solchen Feind nicht gefeit.)

Sie haben sich vom Teufel leiten lassen. (Sie waren Opfer des Vaters der Lüge und der Verführung)

Sie sind stolz. (Stolz und eigenes Urteil haben seit langem ihren Herzen eine Falle gestellt. Nur die Demut des Geistes und vielleicht noch mehr die des Herzens bewahren uns vor dem Fall.)

Sie sind eigensinnig, rechthaberisch, besserwisserisch, kritiksüchtig, spöttisch und boshaft. (Eigensinn, Rechthaberei, Besserwisserei, Kritiksucht, falsche Dialektik, Spott und Häme sind keine Gaben des Heiligen Geistes.)

Welche Beweise und Argumente bringt Pater Schmidberger zum Hintergrund der Auseinandersetzung vor, der intellektueller Natur ist?

Gar keine.

Schlußfolgerung:

Wir verstehen die Enttäuschung und die Aufregung Pater Schmidbergers, deutscher Distriktoberer und ehemaliger Generaloberer der FSSPX. Daß ihm sieben Frauen die Stirn bieten, ist für ihn nicht angenehm. Ist das aber ein Grund, die Ehre der Schwestern in den Schmutz zu ziehen, indem man sie mit einer ganzen Serie von unbegründeten Schimpfnamen bedenkt, da ihr einziges offizielles Verschulden darin bestand, daß sie ihm nicht gehorchten, wobei sie ihm ja keinerlei Gehorsam schulden. Der Bruderschaft nicht gehorchen, heißt das automatisch vom Teufel verführt sein, verantwortungslos, leichtgläubig, stolz, eigensinnig, rechthaberisch, besserwisserisch, kritiksüchtig, spöttisch und boshaft zu sein? Hat man nicht das gleiche von Mgr. Lefebvre behauptet, der sich ungehorsam gegenüber dem Papst und dem weltweiten Bischofskollegium zeigte, um der Tradition treu zu bleiben?

Wir räumen ein, daß man mit der intellektuellen Entscheidung einer religiösen Gemeinschaft der Tradition nicht einverstanden sein mag, aber es gibt andere Möglichkeiten, das auszudrücken... Dieser Text des deutschen Distriktoberen ist niederträchtig. Diese Ungerechtigkeit gegenüber den lächerlich gemachten Schwestern kann uns nicht gleichgültig lassen.

Pater Schmidberger umhüllt seinen Artikel mit einem ganzen Gespinst von Verunglimpfungen und und niederträchtigen Anschuldigungen,ohne irgendeine intellektuelle Begründung anzuführen. Wie der Pharisäer im Evangelium, der die Schrift zitiert und den Splitter im Auge seines Nächsten unter die Lupe nimmt, dabei aber seinen eigenen Balken nicht wahrnimmt. „Nur die Demut des Geistes [die ich, Pater Schmidberger besitze und die die Karmelitinnen nicht besitzen]und vielleicht noch mehr jene des Herzens, bewahrt vor dem Fall. 'Lernet von mir', sagt unser gebenedeiter Herr, 'denn ich bin sanftmütig und demütig von Herzen' (Mt 11,29).“

Michaël, Mitarbeiter des Blogs Mit der Immaculata hat sicher nicht die Heiligkeit eines Pater Schmidberger. Aber die Menschen, die ihm den Weg zum Himmel zeigen, sind eher die Karmelitinnen, die, obwohl in den Schmutz gezogen, Schweigen bewahren und ihre beiden täglichen Gebetsstunden für die Kirche aller Zeiten aufopfern. Unbegründete Beleidigungen werden niemals Anziehungskraft auf die Seelen haben. „Lernet von mir“, sagt unser Herr, „denn ich bin sanftmütig und demütig von Herzen.“