Bischof Williamson droht neues Verfahren wegen Volksverhetzung
(gloria.tv/ KNA) Bischof Richard Williamson muss erneut mit einem Verfahren wegen Volksverhetzung rechnen. In etwa fünf Wochen könne eine neue Klage gegen den Bischof der Piusbruderschaft fertig sein, sagte der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Mittwoch auf Anfrage.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg das bisherige Strafverfahren gegen Williamson wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt (Az. 1 St OLG Ss 240/11). Es hatte über einen Antrag auf Revision zu einem Urteil des Amts- und Landgerichts Regensburg zu entscheiden.
Deren Strafbefehl schildert nach Auffassung des Ersten Strafsenats des OLG lediglich eine «Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten». Bei Volksverhetzung müsse die Tat «öffentlich oder in einer Versammlung» begangen werden. Ausgangspunkt war ein Interview aus dem Jahr 2008, mit dem Williamson weltweit Empörung auslöste.
Im Jahr 2010 hatte das Amtsgericht Regensburg den Bischof der Piusbruderschaft daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte ein Jahr später das Urteil bestätigt.
Das OLG betonte, in der Entscheidung der Regensburger Gerichte werde zwar beschrieben, dass Williamson damit gerechnet habe, dass sein Interview auch in Deutschland Aufsehen erregen werde. Es werde aber nicht mitgeteilt, wie und wo der Inhalt des Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt wurde. Nachdem seine Äußerung vorab bekannt geworden war, habe Williamson auf dem Rechtsweg vergeblich versucht, eine Ausstrahlung in der Bundesrepublik zu unterzusagen.
Gleichzeitig unterstrich der Strafsenat, die nun gefasste Entscheidung bedeute nicht, dass die 2008 abgegebenen Äußerungen des Bischofs in Deutschland nicht strafbar seien. Die Piusbrüder haben sich nach Ansicht ihres Distriktoberen Franz Schmidberger «klar und unmissverständlich von den Verirrungen des Bischof Williamsons distanziert». Dies schrieb Schmidberger im Oktober in einem Brief an den Zentralrat der Juden in Deutschland.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg das bisherige Strafverfahren gegen Williamson wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt (Az. 1 St OLG Ss 240/11). Es hatte über einen Antrag auf Revision zu einem Urteil des Amts- und Landgerichts Regensburg zu entscheiden.
Deren Strafbefehl schildert nach Auffassung des Ersten Strafsenats des OLG lediglich eine «Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten». Bei Volksverhetzung müsse die Tat «öffentlich oder in einer Versammlung» begangen werden. Ausgangspunkt war ein Interview aus dem Jahr 2008, mit dem Williamson weltweit Empörung auslöste.
Im Jahr 2010 hatte das Amtsgericht Regensburg den Bischof der Piusbruderschaft daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte ein Jahr später das Urteil bestätigt.
Das OLG betonte, in der Entscheidung der Regensburger Gerichte werde zwar beschrieben, dass Williamson damit gerechnet habe, dass sein Interview auch in Deutschland Aufsehen erregen werde. Es werde aber nicht mitgeteilt, wie und wo der Inhalt des Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt wurde. Nachdem seine Äußerung vorab bekannt geworden war, habe Williamson auf dem Rechtsweg vergeblich versucht, eine Ausstrahlung in der Bundesrepublik zu unterzusagen.
Gleichzeitig unterstrich der Strafsenat, die nun gefasste Entscheidung bedeute nicht, dass die 2008 abgegebenen Äußerungen des Bischofs in Deutschland nicht strafbar seien. Die Piusbrüder haben sich nach Ansicht ihres Distriktoberen Franz Schmidberger «klar und unmissverständlich von den Verirrungen des Bischof Williamsons distanziert». Dies schrieb Schmidberger im Oktober in einem Brief an den Zentralrat der Juden in Deutschland.