Schlaglichter. Abbrucharbeit auf dem II. Vatikanum trotz der guten Römischen Synode.

Warum das 2. Vatikanische Konzil einen so paradoxen Ausgang hatte, ganz gegen die Erwartung vieler konservativer Bischöfe, das lässt sich auch erklären aus dem Umgang mit der römischen Synode, die Papst Johannes XXIII. dem Konzil vorgeschaltet hatte. Diese Synode stellte eine volle Rückwendung zur Wesenseigentümlichkeit der Kirche dar, eine Rückführung der Institution zu ihren Prinzipien.
Es wurde eine umfassende Wiederherstellung der alten Disziplin gewünscht.
Jedoch diese Wünsche, die in den promulgierten Texten am 25., 26. und 27. Januar 1960 ausgedrückt wurden, wurden auf dem Konzil in fast jedem Punkt mit Widerspruch und Widerruf bedacht. Die Römische Synode , die als Richtschnur und Vorgestaltung des Konzils gedacht war, wurde dem Vergessen anheimgegeben, als hätte sie nie stattgefunden.( Quelle : Romano Amerio, Jota Unum)
Das Konzil war kein dogmatisches sondern ein Pastoralkonzil. Das war wohl einmalig in der Geschichte, denn normalerweise wollen die Konzile Lehrfragen behandeln und Irrtümer abwehren und verurteilen.
Das Verurteilen von Irrtümern wurde absichtlich nicht geübt ( leider).
Die Päpste hatten in der Vergangenheit ihre Bischöfe um Rat gefragt, ob es angebracht ist, ein Konzil einzuberufen ( so tat es Pius XI. , bei dem man dringend von einem Konzil abriet, weil es Spaltungen unter den Bischöfen gab. Wieviel mehr gab es Spaltungen vor dem 2. Vatikanum!)
Johannes XXIII. teilte also plötzlich aufgrund einer Eingebung den Bischöfen mit, dass er ein Konzil einberufe. Man war ziemlich erschrocken. Dann beauftragte er Bischöfe, Kardinäle und Theologen , Vorbereitungstexte zu erstellen. Diese wurde sehr gewissenhaft in dreijähriger Arbeit erstellt. Sie entsprachen der traditionellen Lehre der heiligen Kirche. Nur der Text über die Liturgie hatte liberale, verändernde Ziele geäussert.
Die Konzilsväter mit ihren beratenden Theologen waren in der Mehrheit konservativ, eine kleinere Gruppe war progressistisch und sehr aktiv. Dies war die sogenannte "Rheinische Allianz" aus Holland, Belgien, Deutschland, Frankreich, Schweiz, Oesterreich. Diese hatten sofort eine geschlossene aktive Vorgehensweise und schon ihre liberalen Ideen längst im Rucksack, während die Konservativen ahnungslos und gutgläubig an nichts Böses dachten.
Man setzte sich schnell über die Geheimhaltungspflicht hinweg und arbeitete mit der liberalen Presse zusammen, die täglich Informationen über die Geschehnisse während der Verhandlungen erhielten. Dadurch wurde das Volk sofort auf Reformkurs gebracht. Dann protestierten sie gegen alle vorbereiteten Dokumente und verlangten eine völlige Neuverfassung bis auf das Liturgiedokument. Sie setzten sich durch. Die vorbereiteten Dokumente wurden verworfen. Ein unglaublicher Vorgang! Dem Papst hatten die Dokumente gefallen bis auf das über die Liturgie.
Rückkehr-Ökumene
Wenn die Frage nach der Anerkennung des Konzils gestellt wird, dann wird oft geantwortet: Wir lehnen die falschen Aussagen ab, erkennen die richtigen Aussagen an und bei den zwielichtigen Aussagen machen wir die Anerkennung abhängig von einer traditionskonformen verbindlichen Interpretation.
Bei dieser Antwort wird übersehen, dass man gar nicht auf die gestellte Frage geantwortet hat. Die Antwort …Mehr
Wenn die Frage nach der Anerkennung des Konzils gestellt wird, dann wird oft geantwortet: Wir lehnen die falschen Aussagen ab, erkennen die richtigen Aussagen an und bei den zwielichtigen Aussagen machen wir die Anerkennung abhängig von einer traditionskonformen verbindlichen Interpretation.

Bei dieser Antwort wird übersehen, dass man gar nicht auf die gestellte Frage geantwortet hat. Die Antwort wäre richtig gewesen, wenn die Frage gelautet hätte, wie stehen Sie zu den Konzilsaussagen? Aber die Frage lautete. Wie stehen Sie zum Konzil?

Und diese Frage kann nicht auf der Ebene der Einzelaussagen des Konzils beantwortet werden, sondern sie erfordert, dass man das Konzil als Ganzes erfasst.

Das ist aber nur möglich, wenn man die Ebene der Einzelaussagen verlässt und danach fragt, welches Prinzip das Konzil kennzeichnet und in Bezug auf dieses Prinzip muss dann die Antwort gegeben werden.

Das Prinzip des Konzils liegt aber doch auf der Hand, denn die Existenz sowohl richtiger als auch falscher Aussagen offenbart, dass das Konzil durch ein ambivalentes Verhältnis zur katholischen Wahrheit gekennzeichnet ist.

Das Prinzip, in einem ambivalenten Verhältnis zur katholischen Wahrheit zu stehen, muss abgelehnt werden. Deshalb muss das Konzil abgelehnt werden, unbeschadet dessen, dass man viele Einzelaussagen anerkennen kann.
Rückkehr-Ökumene
Das vom Pastoralkonzil geprägte Rom hat seit dem Konzil in einer Reihe von Verlautbarungen zu Konzilstexten Stellung genommen, die Interpretationen dieser Texte enthalten.
Diese Interpretationen sind Interpretationen des Bruches.
Einige Beispiele:
Rom hat in mehreren amtlichen Verlautbarungen zur subsistit-in-Lehre von „Lumen gentium“ Stellung genommen, die einen Bruch mit dem traditionellen …Mehr
Das vom Pastoralkonzil geprägte Rom hat seit dem Konzil in einer Reihe von Verlautbarungen zu Konzilstexten Stellung genommen, die Interpretationen dieser Texte enthalten.
Diese Interpretationen sind Interpretationen des Bruches.
Einige Beispiele:
Rom hat in mehreren amtlichen Verlautbarungen zur subsistit-in-Lehre von „Lumen gentium“ Stellung genommen, die einen Bruch mit dem traditionellen Selbstverständnis der Kirche darstellen.
Johannes Paul II. hat in seiner Ökumenismus-Enzyklika „Ut unum sint“, Irrtümer des Ökumenismus-Dekrets „Unitatis redintegratio“ vertieft.
Derselbe Papst hat in seiner Missions-Enzyklika „Redemptoris missio“ die Irrtümer von „Nostra aetate“ noch erheblich verschlimmert.
Ebenso die Schrift „Das Christentum und die Religionen“, die in der Verantwortung von Kardinal Ratzinger erstellt wurde.
Joh. Paul II. hat eine zwielichtige Stelle in „Gaudium et spes“, Art. 22.2, in mehreren Stellungnahmen im Sinne des Bruches mit der traditionellen Lehre interpretiert.
Benedikt XVI. hat in seiner Weihnachtsansprache 2005 zugegeben, dass „Dignitatis humanae“ einen Bruch mit der vorkonziliaren Lehre darstellt.
Er versucht dabei aber zugleich eine Kontinuität herzustellen, durch einen Hinweis auf die frühe Kirche, der aus doppeltem Grund unhaltbar ist.
Es ist doch seltsam, dass Benedikt XVI. eine Interpretation des Konzils in Kontinuität fordert, obwohl Rom selbst dazu nicht imstande ist!
Vgl. www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de
Carlus teilt das
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01-Konzilspäpste Johannes XXIII.(2ter) und Paul VI.-
1. Warum ist diese Heilig- und Seligsprechung durch die Kirche nach dem Pastoralkonzil so erforderlich und notwendig?
2. Warum bedarf es hierzu nicht der Beachtung und der Befolgung der kirchlichen Vorgaben, in so einem wichtigen Prozess?
3. warum wurde kein Anwalt Diabolo zur Klärung dieser Grundfragen nicht einbezogen?
4. hat dieses Konzil eine …Mehr
01-Konzilspäpste Johannes XXIII.(2ter) und Paul VI.-

1. Warum ist diese Heilig- und Seligsprechung durch die Kirche nach dem Pastoralkonzil so erforderlich und notwendig?
2. Warum bedarf es hierzu nicht der Beachtung und der Befolgung der kirchlichen Vorgaben, in so einem wichtigen Prozess?
3. warum wurde kein Anwalt Diabolo zur Klärung dieser Grundfragen nicht einbezogen?
4. hat dieses Konzil eine Gültigkeit vor der Heiligen Mutter Kirche,
5. nach meiner Meinung NEIN