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Das größte Problem des Konzils. Durch den Ökumenismus kam die Welle der Protestantisierung der Kirche - erklärt der emeritierte Mainzer Kirchenrechtler Georg May: "Wir können die Frömmigkeitsübungen …Mehr
Das größte Problem des Konzils.

Durch den Ökumenismus kam die Welle der Protestantisierung der Kirche - erklärt der emeritierte Mainzer Kirchenrechtler Georg May: "Wir können die Frömmigkeitsübungen nicht vermischen, weil der Glauben eine Trennwand bildet." May übt auch Kritik an der Ökumene mit den orthodoxen Kirchen.
Rübezahl
Letzte Fortsetzung: (wird wahrscheinlich eh keiner ganz lesen, aber doch Sie vll., Sevoschu)
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3. Dies tritt noch klarer zutage, wenn man erwägt, daß die höchste Norm des menschlichen Lebens das göttliche Gesetz selber ist, das ewige, objektive und universale, durch das Gott nach dem Ratschluß seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt. und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und …Mehr
Letzte Fortsetzung: (wird wahrscheinlich eh keiner ganz lesen, aber doch Sie vll., Sevoschu)

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3. Dies tritt noch klarer zutage, wenn man erwägt, daß die höchste Norm des menschlichen Lebens das göttliche Gesetz selber ist, das ewige, objektive und universale, durch das Gott nach dem Ratschluß seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt. und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und regiert. Gott macht den Menschen seines Gesetzes teilhaftig, so daß der Mensch unter der sanften Führung der göttlichen Vorsehung die unveränderliche Wahrheit mehr und mehr zu erkennen vermag3. Deshalb hat ein jeder die Pflicht und also auch das Recht, die Wahrheit im Bereich der Religion zu suchen, um sich in Klugheit unter Anwendung geeigneter Mittel und Wege rechte und wahre Gewissensurteile zu bilden.

Der ewige, universale, objektive Anspruch des göttlichen Gesetzes, der wahren Religion ist nicht nur gewahrt, sondern Grundlage der Argumentation. Das Ziel, daß alle Menschen, oder zumindest die große Mehrheit eines Staates gemeinsam sich zur einen wahren Religion bekennen, ist selbstverständlich. Allerdings ist nur einmal, in Nr. 6, nebenbei erwähnt, daß in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine besondere bürgerliche Anerkennung gezollt werden kann – um zu sagen, daß auch dann den Andersdenkenden innerhalb der gebührenden Grenzen religiöse Freiheit gewährt werden soll. Das pastorale, missionarische Anliegen, daß auf Grund des authentischen Glaubens der Mehrheit der Bevölkerung Christus auch im Staat König sei, geht zwar aus Nr. 1 hervor, wurde aber nicht besonders thematisiert. Auch wenn das Ziel der Argumentation berechtigterweise ein anderes ist, hätte die Erklärung das sich mit der berechtigten Religionsfreiheit und ihrem eigentlichen Ziel berührende Thema des sozialen Königtums Christi erwähnen sollen. Ein Mangel an kritischer pastoraler Orientierung und Absicherung vor Mißverständnissen kann dem Text ohne weiteres vorgeworfen werden. Einen dogmatischen Widerspruch zur verbindlichen Lehre der Kirche konnte ich aber nicht festzustellen – bin aber gerne bereit auf eventuell eingehende gegenteilige Vorstellungen einzugehen und auch den noch ausstehenden Text zu kommentieren.
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Rübezahl
Fortsetzung: (es gibt nun anscheinend eine Zeichenbegrenzung pro Kommentar)
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Was der Text unter „Religionsfreiheit“ versteht, wird ausdrücklich erklärt. Keine Rede von Menschenrechten gegenüber Gott, im Gegenteil! Es gibt nur eine wahre Religion und alle Menschen sind ihr verpflichtet. Es geht ausschließlich um die Rechte gegenüber den anderen Menschen in der staatlichen Gesellschaft, und zwar …Mehr
Fortsetzung: (es gibt nun anscheinend eine Zeichenbegrenzung pro Kommentar)

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Was der Text unter „Religionsfreiheit“ versteht, wird ausdrücklich erklärt. Keine Rede von Menschenrechten gegenüber Gott, im Gegenteil! Es gibt nur eine wahre Religion und alle Menschen sind ihr verpflichtet. Es geht ausschließlich um die Rechte gegenüber den anderen Menschen in der staatlichen Gesellschaft, und zwar speziell um die Freiheit von Zwang. Die Lehre der neueren – also der vorkonziliaren – Päpste wird weitergeführt (evolvere bedeutet hier anwenden und entfalten).

I. Allgemeine Grundlegung der Religionsfreiheit

2. Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird2.

Was selbstverständlich ist, muß hier eigens betont werden: die Aussage des 2. Abschnittes muß im Licht des 1. Abschnittes verstanden werden. Die „Würde des Menschen“ ist kein Postulat der Freimaurer, sondern verdankt sich der Zuwendung Gottes in das Gewissen des Einzelnen und dessen Befähigung, die Wahrheit des sich offenbarenden Gottes kraft der Wahrheit selbst zu erkennen und als Eigentum zu umfangen. Diese im Licht des geoffenbarten Wortes Gottes und der Vernunft erkannte Befähigung berechtigt und verpflichtet zugleich. Deshalb widerspricht die Verurteilung einer ganz anders verstandenen Religionsfreiheit durch Pius IX hier nicht. Der verurteilte Satz lautet: Liberum cuique homini est eam amplecti ac profiteri religionem, quam rationis lumine quis ductus veram putaverit“ (Propositio 15 des Syllabus DS 2915). Franz Hettinger konnte in dem Standartwerk „Lehrbuch der Fundamentaltheologie oder Apologetik“, anhand dessen von 1878 an bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts Generationen von Priester ausgebildet wurden, unangefochten schreiben: „Dieser Satz ist wahr in dem Sinne, daß keiner gezwungen werden kann, eine Religion anzunehmen, die er für eine falsche hält, und daß die Bekenner der wahren Religion hierbei frei handeln und am Bekenntnis nicht gehindert werden können; er ist aber falsch in dem Sinn des Autors (Franc. Vigil, Defensa de la autoridad de los gobiernos, Lima 1848), es habe jeder das Recht, ohne weitere Untersuchung nach Gutdünken einer falschen Religion sich anzuschließen, wenn sie ihm nur subjektiv als wahr erscheint“ (Freiburg 31913, S. 165f). Auch wenn man das Buch von F. Vigil nicht gelesen hat, so sprechen doch der Titel, Erscheinungsort und –jahr Bände: da es angeblich im Bereich der Religion keine objektive Wahrheit gibt, höchstens ein subjektives Gefühl im Sinn Friedrich Schleiermachers, kann keine Religion oder Kirche gegenüber der Autorität des Staates Ansprüche stellen.
Dieses Beispiel zeigt, daß auch die Aussagen des kirchlichen Lehramtes – wie jeder historische Text – einer Hermeneutik bedürfen: das, was an ihnen zeitlos wahr ist, muß im Kontext der Aussageabsicht innerhalb der historischen Gegebenheiten eruiert werden. Der in der Propositio 15 verurteilte Satz des Syllabus widerspricht Dignitatis humanae Nr.2 nicht, zumal im dessen Text Einschränkungen angedeutet und später erklärt werden: innerhalb der gebührenden Grenzen. Wir kommen darauf zurück.

Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muß in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum bürgerlichen Recht wird.

Diese politische Forderung kann die Kirche erheben, weil sich die Lehre von der recht verstandenen Religionsfreiheit nicht nur auf die göttliche Offenbarung, sondern auch auf die menschliche Vernunft stützt. Sie ergibt sich aus der objektiven Erkennbarkeit Gottes aus dem natürlichen Licht der Vernunft (DS 3004) und ist dem Agnostizismus und Liberalismus der von Pius IX verurteilten Autoren entgegengesetzt.

Weil die Menschen Personen sind, d. h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle - ihrer Würde gemäß - von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen.

Nur ein oberflächlicher Freiheitsbegriff steht in Opposition zu der eindeutigen Verpflichtung und umfassenden Bindung, die hier von jedem Menschen verlangt wird. Es gibt nicht nur die Freiheit von etwas, sondern auch die Freiheit zu etwas in persönlicher Verantwortung. Der hl. Augustinus erkannte, daß die wahre Freiheit nicht darin besteht, sündigen zu können, sondern darin, sich für das Gute aus innerer Überzeugung entscheiden zu können. Sonst wären Gott und die Heiligen im Himmel nicht wirklich frei. Mit Liberalismus hat das alles nichts zu tun.

Der Mensch vermag aber dieser Verpflichtung auf die seinem eigenen Wesen entsprechende Weise nicht nachzukommen, wenn er nicht im Genuß der inneren, psychologischen Freiheit und zugleich der Freiheit von äußerem Zwang steht. Demnach ist das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet. So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.

Weil Gott den Menschen auf seine Weise für sich gewinnen will, muß dieser auf die entsprechende Weise Gott suchen. Das aus der Pflicht gegenüber Gott abgeleitete Recht gegenüber den Menschen, auf diese Weise eine innere religiöse Überzeugung zu formen, bleibt dem Menschen auch dann, wenn er seine Pflicht vernachlässigt. Es gründet nicht in der subjektiven Verfassung der Person und es hat keinen Sinn, diejenigen, die freiwillig glauben, die Freiheit zu lassen, und diejenigen, die nicht glauben wollen, zum Glauben zu zwingen. Auch steht es den anderen Menschen nicht zu, sich ein Urteil über das forum internum anzumaßen, inwieweit ein Mitmensch dem Ruf Gottes in der ihm möglichen Weise folgt. Wer seiner Pflicht, die Wahrheit zu suchen, nicht nachkommt, kann zwar vor Gott kein Recht auf seine persönliche Überzeugung beanspruchen, aber deshalb haben die anderen Menschen kein Recht, seine persönliche Überzeugung mit äußeren Maßnahmen zu kontrollieren, zu korrigieren oder zu sanktionieren. Eine Konversion muß immer ein Weg der inneren Reife und Entscheidung sein. Damit wird kein exklusiver Individualismus postuliert. Alles, was dieser inneren und persönlichen Entscheidung des Mitmenschen dient, ist berechtigt und geschuldet (vor allem das persönlich gelebte Glaubenszeugnis) – alles, was diese Entscheidung zur Wahrheit propter ipsam veritatem behindert (auch gut gemeinte Lockungen und Privilegien etc.), ist dem Glauben kontraproduktiv und verwerflich. Wer meint, daß ein guter Diktator die unmündigen Schafe im Haufen in den Himmel führen kann, hat vom Glauben (der fides qua) nichts verstanden.
Der Text der Erklärung stellt die eingangs bekannte Pflicht des Einzelnen gegenüber Gott an keiner Stelle in Frage. Fraglich ist nur, inwiefern andere (Einzelne, gesellschaftliche Gruppen, jegliche menschliche Gewalt) diese Pflicht einfordern, kontrollieren oder sanktionieren können. Der kritische Punkt ist die Manifestation irriger religiöser Überzeugungen. Natürlich ist den Päpsten des 19. Jahrhunderts Recht zu geben, daß ein Recht auf uneingeschränkte Ausübung religiöser (oder scheinreligiöser) Kulte Wahnsinn wäre: Satanisten, Kannibalisten, Polygamisten, kriminelle Sekten etc. Dagegen fordert die Erklärung des Zweiten Vatikanum, daß die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt werden muß. Als zu verbietender Mißbrauch wird in Nr. 4 erwähnt, wenn eine religiöse Gemeinschaft mit Zwang oder unehrenhafter und ungehöriger Überredung arbeitet. In Nr. 7 wird das Sittengesetz, die objektive sittliche Ordnung, als umgrenzende Norm für das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen angegeben. Die bürgerliche Gesellschaft muß sich gegen Mißbräuche schützen, die die Religionsfreiheit nur als Vorwand beanspruchen. Neben den für alle Menschen vernünftigerweise geltenden Normen sind auch besondere Traditionen des jeweiligen Landes zu respektieren, die zu verletzen den ehrenhaften öffentlichen Frieden gefährden würde. Ansonsten beansprucht der Text, den Menschen einen möglichst weiten Freiheitsraum zu gewähren, auch wenn es sich um irrige Überzeugungen handelt. Dies wird nicht nur als Toleranz im Sinn eines geringeren Übels betrachtet, sondern als positive Voraussetzung dafür, daß die Menschen in der geforderten psychologischen Freiheit sich der religiösen Wahrheit öffnen können, die aus sich selbst heraus den Geist des Menschen sanft und zugleich stark durchdringt (Nr. 1). Diese Argumentation ist einleuchtend und widerspricht nicht der Tradition.
Der geneigte Leser, der diesem Kommentar bis hierher gefolgt ist, wird in den folgenden Abschnitten nur noch Bestätigungen und Wiederholungen finden. Trotzdem sei die Lektüre der ganzen Erklärung empfohlen:

3. Dies tritt noch klarer zutage, wenn man erwägt, daß die höchste Norm des menschlichen Lebens das göttliche Gesetz selber ist, das ewige, objektive und universale, durch das Gott nach dem Ratschluß seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt. und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und regiert. Gott macht den Menschen …
Ein weiterer Kommentar von Rübezahl
Rübezahl
>>Erläutern Sie mir bitte mal, wie man die Erklärung zur Religionsfreiheit im Sinne der Tradition deuten kann, ohne die Augen zuzumachen! ... Wie ist das mit der Tradition der Kirche zu vereinbaren? Ich sage es Ihnen, Rübezahl: gar nicht.<<
An dieser Stelle verweise ich gerne auf einen Kurzaufsatz
von P. Prosinger FSSP zu genau diesem Thema:
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Die Erklärung über die Religionsfreiheit und der …Mehr
>>Erläutern Sie mir bitte mal, wie man die Erklärung zur Religionsfreiheit im Sinne der Tradition deuten kann, ohne die Augen zuzumachen! ... Wie ist das mit der Tradition der Kirche zu vereinbaren? Ich sage es Ihnen, Rübezahl: gar nicht.<<

An dieser Stelle verweise ich gerne auf einen Kurzaufsatz
von P. Prosinger FSSP zu genau diesem Thema:

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Die Erklärung über die Religionsfreiheit und der Filter der Tradition

Von P. Franz Prosinger


Vor einiger Zeit veröffentlichte Ernst-Wolfgang Böckenförde in der FAZ eine Glosse unter dem Titel „Rom hat gesprochen, die Debatte ist eröffnet. Wenn Enzykliken nicht unfehlbar sind, dann laden sie ein zur Kritik: Das päpstliche Lehramt im Licht der Religionsfreiheit“. Auf der anderen Seite wird behauptet, man könne das Zweite Vatikanische Konzil auch im Licht der Tradition nicht annehmen, weil zum Beispiel das Schema über die Religionsfreiheit nicht durch das Sieb der Tradition hindurchfalle. Links und rechts scheint man sich einig: dieser Text steht in Widerspruch zur vorkonziliaren Lehre der Kirche, vor allem zu Pius IX. Auf der einen Seite wird die grundsätzliche Fehlbarkeit päpstlicher Enzykliken – in diesem Fall von „Quanta cura“ – abgeleitet, im anderen die Unrechtmäßigkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils als Akt des kirchlichen Lehramtes (letzteres nur als „Pastoralkonzil“ abzuwerten entspricht nicht den historischen Gegebenheiten – siehe: Dogmatisch oder pastoral? Zur Frage nach der Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils, von P. Martin Lugmayr). Gegenüber beiden Positionen möchte ich hier den Text selbst sprechen lassen und an den Kriterien der Tradition messen.

1. Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein1, und es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, daß die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewußtsein der Pflicht geleitet. In gleicher Weise fordern sie eine rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer ehrenhaften Freiheit der Person und auch der Gesellschaftsformen nicht zu eng umschrieben werden. Diese Forderung nach Freiheit in der menschlichen Gesellschaft bezieht sich besonders auf die geistigen Werte des Menschen und am meisten auf das, was zur freien Übung der Religion in der Gesellschaft gehört.

Der erste Satz beinhaltet die Beurteilung einer historischen Situation, bei der die Verantwortlichen in der Kirche keineswegs unfehlbar sind und sich schon oft genug getäuscht haben. Man kann in dieser Aussage eine „captatio benevolentiae“ aus der Zeit der Kennedy-Ära sehen, deren Optimismus inzwischen gründlich enttäuscht worden ist (selbst Kardinal Ratzinger hat dem Pastoralschema „Gaudium et spes“ vorgeworfen, vom Geist der Kennedy-Ära geprägt zu sein – es geht also nicht darum, mögliche und berechtigte Kritik an der pastoralen Orientierung dieser Texte abzulehnen, sondern es geht hier nur um den streng dogmatischen Gesichtspunkt). Transeat!
Zu bedenken ist aber in diesem ersten Satz bereits der Gesichtspunkt einer verantwortlichen Freiheit im Unterschied zu Liberalismus und Libertinismus. Ein Selbstbestimmungsrecht wird nicht gegenüber Gott eingefordert, sondern gegenüber der öffentlichen Gewalt. Es geht um eine ehrenhafte Freiheit, besonders im Bereich der religiösen Überzeugung und ihrer Manifestation in der Gesellschaft. Auch mögliche oder notwendige Grenzen werden hier bereits angesprochen. Die Verurteilung einer grenzenlosen Freiheit unter Pius IX steht dazu nicht im Widerspruch.

Das Vatikanische Konzil wendet diesen Bestrebungen seine besondere Aufmerksamkeit zu in der Absicht, eine Erklärung darüber abzugeben, wie weit sie der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprechen, und deshalb befragt es die heilige Tradition und die Lehre der Kirche, aus denen es immer Neues hervorholt, das mit dem Alten in Einklang steht.

Hier wird der Anspruch der Erklärung explizit formuliert. Die Befragung der heiligen Tradition und Lehre der Kirche bezüglich der Wahrheit und der Gerechtigkeit menschlicher Forderungen zielt auf eine lehramtliche Aussage zu Dogmatik und Moral. Dabei kann es sein, daß neue Gesichtspunkte entfaltet werden, die aber mit dem bisher Gelehrten in Einklang stehen. Kardinal Newman hat dies in seinem Buch Die Entwicklung der christlichen Lehre und der Begriff der Entwicklung (deutsch von Theodor Haecker, München 1922) vor allem für die ersten sechs Jahrhunderte nachgewiesen.

Fürs erste bekennt die Heilige Synode: Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten. Er sprach ja zu den Aposteln: "Gehet hin, und lehret alle Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20).

Noch einmal: hier wird kein pastoraler Plan vorgeschlagen, sondern das Glaubensbekenntnis eines rechtmäßig einberufenen Konzils vorgelegt. Die einzig wahre Religion und ihr Heilsweg, von Gott allen Menschen verpflichtend zur Kenntnis gegeben, subsistiert in der katholischen, apostolischen Kirche, wie es im Lateinischen heißt: dient in ihr als Grundlage (die Aussage des „subsistit“ der Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche in Lumen Gentium Nr. 8 ist eine andere und ihr textgemäßes und rechtgläubiges Verständnis wurde anderweitig erklärt). Die Behauptung, das Zweite Vatikanische Konzil würde den exklusiven und objektiven Anspruch der Wahrheit der von Gott geoffenbarten und in der katholischen Kirche verwirklichten Religion bestreiten, wird durch diesen Text explizit widerlegt.
Hier ist eine Anmerkung zur Exegese des Textes notwendig: ähnlich wie bei der Heiligen Schrift geht es zunächst nicht darum, hinter den Text zurückzugehen und seine Entstehungsgeschichte zu rekonstruieren, sofern der Text nicht selbst dazu einlädt. Das heißt, der Text selbst muß zu Wort kommen, zumal wenn der Anspruch besteht, von Gott inspiriert zu sein. In begrenzterem Maß gilt dies auch von einem Text des kirchlichen Lehramtes, der zwar nicht von Gott inspiriert, aber als approbierter Text göttliche Autorität beansprucht und in seiner endgültigen Fassung nicht ohne göttliche Fügung oder Zulassung durchgegangen ist. Wie bei jeder menschlichen Mitteilung, so gilt hier a fortiori: zunächst ist der Text als einheitliche, in sich stimmige Aussage nachzuvollziehen. Erst wenn dies nachweislich nicht gelingen kann, mag man die psychologischen oder soziologischen Hintergründe des disparaten Konglomerates untersuchen. Diejenigen, die von dem eben besprochenen Satz behaupten, er sei nur zur Beruhigung der Traditionalisten eingefügt oder stehengeblieben, mag sich als Eingeweihter in Verschwörungstheorien gefallen, verschließt sich aber vernünftiger Textexegese. Zudem müßte er die ekklesiologischen Konsequenzen verarbeiten, daß ein Text mit dem oben explizit geäußerten Anspruch des kirchlichen Lehramtes angeblich derart versagt.

Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren. In gleicher Weise bekennt sich das Konzil dazu, daß diese Pflichten die Menschen in ihrem Gewissen berühren und binden, und anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als kraft der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich stark den Geist durchdringt.

Der Text geht einen Schritt weiter: dem notam facere des Heilsweges von seiten Gottes muß ein cognitam amplecti ac servare auf seiten des Menschen entsprechen. Das heißt, die Bekanntgabe muß als solche erkannt, nachvollzogen und als persönlicher Besitz angeeignet werden. Dies ist nicht mit dem Stichwort Personalismus zu diffamieren, sondern im Licht des bekannten Axioms nemo nisi volens credit zu verstehen. Wenn dies in früheren Texten des kirchlichen Lehramtes als selbstverständlich vorausgesetzt worden ist, so mag man in dieser Explizierung das Neue im Sinn des Entwicklungsbegriffes von Kardinal Newman sehen. Auch die weitere Aussage, daß die Wahrheit der göttlichen Offenbarung an das Gewissen des Einzelnen appelliert und zwar kraft der eigenen Wahrheit, entspricht überlieferter Lehre: fides est virtus supernaturalis, qua a Deo revelata creduntur propter auctoritatem Dei revelantis (DS 3008). Die übernatürliche Tugend ist der Seele des Einzelnen anvertraut als innere Kraft, in der sich die Wahrheit Gottes selbst bezeugt. Mag sein, daß auch im vorausgehenden menschlichen Urteil der credibilitas das Zweite Vatikanum den Akzent weniger auf die signa exteriora, sondern auf die innere Stimmigkeit und Anziehungskraft der Offenbarung legt – jedenfalls ist der Rahmen der überlieferten Lehre gewahrt. Auch wunderbare Manifestationen, die die göttliche Offenbarung begleiten, erlauben der Kirche oder dem Staat nicht, den Glauben des Einzelnen unter Zwang einzufordern. Ohne freie innere Zustimmung gibt es keinen Glauben.

Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, läßt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet. Bei der Behandlung dieser Religionsfreiheit beabsichtigt das Heilige Konzil, zugleich die Lehre der neueren Päpste über die unverletzlichen Rechte der menschlichen Person wie auch ihre Lehre von der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft weiterzuführen.

Was der Text unter „Religionsfreiheit“ versteht, wird ausdrücklich erklärt. Keine Rede von Menschenrechten gegenüber Gott, im Gegenteil! Es gibt nur eine wahre Religion und alle Menschen …
pina
@Elisabeth-ganz meine meinung-aber anscheinend werden unsere katholischen priester sehr gut bezahlt,dass sie nicht aussteigen und ihr lotterleben wird ja leider auch von einem großteil des"gottesvolkes" mitgetragen 🤒
Texte-Toni
Die im Video erwähnte Enzyklika "Mortalium animos" von Papst Pius XI. zur Ökumene findet sich hier:
Pius XI.: Die wahre Einheit der ReligionMehr
Die im Video erwähnte Enzyklika "Mortalium animos" von Papst Pius XI. zur Ökumene findet sich hier:

Pius XI.: Die wahre Einheit der Religion
Ocicat
peterpauls polemische glossen sind doch letzlich nur
peinliche selbstoffenbarungen.
entweder kennt er prof. may wirklich nicht oder er zielt mit seiner billigen, ignoranten pauschalkritik darauf ab, uninformierte user in seinem sinne zu beeinflussen.
prof. may gilt in der fachwelt nicht nur als einer der bedeutendsten kanonisten weltweit sondern wird selbst von seinen kritikern als einer der letzten …Mehr
peterpauls polemische glossen sind doch letzlich nur

peinliche selbstoffenbarungen.

entweder kennt er prof. may wirklich nicht oder er zielt mit seiner billigen, ignoranten pauschalkritik darauf ab, uninformierte user in seinem sinne zu beeinflussen.

prof. may gilt in der fachwelt nicht nur als einer der bedeutendsten kanonisten weltweit sondern wird selbst von seinen kritikern als einer der letzten universaltheologen gewürdigt. er besitzt die leider nurmehr sehr begrenzt anzutreffende und deshalb so außerordentlich wichtige intellektuelle fähigkeit, theologische einzelaussagen in den dogmatischen kontext kirchlichen glaubens zu stellen und dadurch ihren geistigen gehalt und ihre zukünftige wirkkraft umfassend und treffen zu analysieren.

deshalb ist er innerhalb der katholischen welt seit vierzig jahren eine prophetischen stimme, die vom vorherrschenden liberalen geist zwar weitestgehend mundtot gemacht und bekämpft wurde, deren frühe warnungen und vorhersagen zur zersetzung des katholischen gleichwohl leider von der wirklichkeit voll und ganz bestätigt wurden.

es ist in meinen augen ein ganz großes verdienst von gloria.tv, diesen mutigen und brillianten theologen einem breiterem und jüngerem publikum bekannt zu machen.
Josef P.
Leser "Peter-Paul" gießt wieder Spott und Hohn über eine, ihm unliebsame Person aus, die sich erfrecht, einen, im tiefen Glauben verankerten katholischen Standpunkt zu vertreten!
Einige Beispiele seiner herabwürdigenden Diskussionsbeiträge zu Prof. May:
"...ein rationaler Interpret des II. Vaticanums ist er nicht."
"...nicht solche reaktionäre Typen wie Mosebach oder May, die eine eingeschränkte …Mehr
Leser "Peter-Paul" gießt wieder Spott und Hohn über eine, ihm unliebsame Person aus, die sich erfrecht, einen, im tiefen Glauben verankerten katholischen Standpunkt zu vertreten!

Einige Beispiele seiner herabwürdigenden Diskussionsbeiträge zu Prof. May:

"...ein rationaler Interpret des II. Vaticanums ist er nicht."

"...nicht solche reaktionäre Typen wie Mosebach oder May, die eine eingeschränkte Sachkenntis zur Thematik haben."

"...als Interpret des Vaticanums taugt er allerdings wenig."

Solche herabwürdigenden Beiträge zeigen jedenfalls:

- eine penetrante Überheblichkeit,
- die Unfähigkeit, herabsetzend generalisierende Urteile zu begründen,
- ein Schwäche, die Bedeutung verwendeter Begriffe zu erfassen.

Wenn "Peter-Paul" Prof. May abspricht, "ein rationaler Interpret des II. Vatikanums " zu sein, so behauptet er damit, dass May ein "irrationaler" Interpret ist!

Was heißt aber "irrational"?

"Wikipedia" definiert folgend:

Als irrational (von lat.: irrationalis, „unvernünftig“) bezeichnet man Sachverhalte oder Ideen, die der menschlichen Vernunft (lat.: ratio) widersprechen oder sich dieser entziehen.

Die Erklärungen von May wiedersprächen somit, nach "Peter-Paul", der menschlichen Vernunft!

Die Erklärungen von May sind aber klar verständlich und begründet, während "Peter-Paul" solche Begündungen vermissen läßt und offensichtlich dazu auch nicht in der Lage ist.

In ähnlicher Weise beurteilt er auch z. B. auch mich in meiner Argumentation für den Lebensschutz:

„Ihre Äußerungen sind nicht nur falsch, sondern völlig abwegig und sogar abstrus. Es wäre gut, wenn Sie die Thematik einmal unverblendet und objektiv betrachten würden...

... jeder, der sich ernsthaft mit der Problematik auseinandersetzen und darüber diskutieren möchte, ist in meiner Klinik herzlich willkommen.

... Sie den Anstand mit dem Schaumlöffel gegessen haben..."

Ich hatte mir nämlich erlaubt, die Folgen der massenhaften Kinder-Abtreibung, nämlich die Islamisierung Europas, auf Grund demographischer Prognosen aufzuzeigen.

Sogar dessen Modernisten- oder gar Atheisten-Kollege und Namensvetter "Paolo" lehnt derartige Beschimpfungen ab und nennt diese "abstoßend"!

Ja, "Peter-Paul", Ihr Verhalten und Ihr hier vertretener "Glaube" ist abstoßend und hilft niemandem auf seinem Heilsweg der Nachfolge Christi!
Rübezahl
Das II. Vatikanum enthält eine UNMENGE an dogmatischen Aussagen, nämlich all jener, die es wiederholend in Erinnerung ruft!
Ferner ist bekannt, dass das II. Vatikanum im Lichte der Tradition zu lesen ist. Insofern ist die korrekte Interpretation von Haus aus vorgegeben.
Wenn selbiges moderne Theologen gerne anders sehen würden - ihr Problem.
Zuletzt stellt auch das II. Vatikanum eine Äußerung des …Mehr
Das II. Vatikanum enthält eine UNMENGE an dogmatischen Aussagen, nämlich all jener, die es wiederholend in Erinnerung ruft!

Ferner ist bekannt, dass das II. Vatikanum im Lichte der Tradition zu lesen ist. Insofern ist die korrekte Interpretation von Haus aus vorgegeben.
Wenn selbiges moderne Theologen gerne anders sehen würden - ihr Problem.

Zuletzt stellt auch das II. Vatikanum eine Äußerung des ordentlichen Lehramtes der Kirche dar. Und den Äußerungen des ordentlichen Lehramtes muss Anhänglichkeit und Gehorsam gezollt werden.
Gregor
@peterPaul
"Gregor, wie gesagt, May mag ein kompetener Kirchenrechtler sein, als Interpret des Vaticanums taugt er allerdings wenig."
Schön, daß Sie als Mediziner das beurteilen! Außer Allgemeinplätzen (untauglicher Interpret, reaktionäre Typen etc) hat man von Ihnen noch kein Argument zu dem Thema gehört. (übrigens das Wort "reaktionäre Typen" offenbart doch einiges über Sie. War ein Lieblingsschlagwort …Mehr
@peterPaul

"Gregor, wie gesagt, May mag ein kompetener Kirchenrechtler sein, als Interpret des Vaticanums taugt er allerdings wenig."

Schön, daß Sie als Mediziner das beurteilen! Außer Allgemeinplätzen (untauglicher Interpret, reaktionäre Typen etc) hat man von Ihnen noch kein Argument zu dem Thema gehört. (übrigens das Wort "reaktionäre Typen" offenbart doch einiges über Sie. War ein Lieblingsschlagwort der 68er)

Sie haben hier kein einziges Argument von Prof. May aufgegriffen und diskutiert, sondern kommen mit dem Pauschalurteil "reaktionär Typ". Er teilt halt offensichtlich nicht Ihren "Geist des Konzils".

Ich weiß ja nicht, welcher Jahrgang Sie sind. Aber Prof. May ist Zeitzeuge und hat sich mit dem Konzil viele Jahre lang beschäftigt. Wahrscheinlich mehr als jeder andere hier in diesem Forum.

Übrigens ist m.E. das Schöne an Prof. May, daß er nicht nur dieses eine, letzte Konzil kennt, sondern auch die etlichen davor. Was man von den meisten "Konzilsgeistern" nicht gerade behaupten kann...
Gregor
@Aristoteles
1. "Auch die orthodoxen Kirchen erkennen nur die erste Ehe als Sakrament an - die zweite und dritte bekommt nur einen priesterlichen Segen. Insofern sind die Äußerungen von May undifferenziert, um nicht zu sagen, falsch."
Vom sakramentalen Charakter der Trauung spricht Prof. May überhaupt nicht. Er sagt, daß ggfs. die vorherige Ehe aufgelöst wird und dann eine neue "Trauung" stattfindet. …Mehr
@Aristoteles

1. "Auch die orthodoxen Kirchen erkennen nur die erste Ehe als Sakrament an - die zweite und dritte bekommt nur einen priesterlichen Segen. Insofern sind die Äußerungen von May undifferenziert, um nicht zu sagen, falsch."

Vom sakramentalen Charakter der Trauung spricht Prof. May überhaupt nicht. Er sagt, daß ggfs. die vorherige Ehe aufgelöst wird und dann eine neue "Trauung" stattfindet.

Also bitte Prof. May keine Falschaussage unterstellen, wenn er sie nicht getätigt hat!

2. Ich zitiere im Folgenden den Nutzer "lingualpfeife", der sich hier schon oft als Kenner der Ostkirchen hervorgetan hat. Er kommt zu einem ganz anderen Schluß als Sie:

Ein Beispiel: Kirchliche Wiederverheiratungist zunächst nicht vorgesehen, doch aufgrund der dringlichen pastoralen Situation gestattet die Kirche aus einem Akt der Barmherzigkeit einen Neuanfang.

Die
theologische Begründung dazu ist folgende: Wenn die Liebe das Band ist, welche die beiden Gatten zu einem Fleisch zusammenschweißt und verbindet - besteht dann dieser Zustand auch dann noch, wenn dieses Band nicht mehr vorhanden ist? Man erklärt also aufgrund der nicht mehr vorhandenen Liebe die Ehe für "tot" und gestattet eben später ggf. nochmal einen Neuanfang.
[...]

Im Übrigen werden auch zweite und dritte Krönungen deutlich schlichter begangen als die erste - es ist nicht einfach nur ein dumpfes wieder -und wieder heiraten!
Rübezahl
Zum Thema der Unauflöslichkeit der Ehe, die auch im Video angesprochen wurde - und ein Kommentar bzgl. der Handhabe der Orthodoxen die Behauptung aufstellte, diese sei "theologisch begründet":
Die katholische Position bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe ist klar umschrieben und wird ausdrücklich als Gesetz Gottes bezeichnet.
Demzufolge ist klar, dass eine "neue Ehe" (incl. Ehevollzug) Mehr
Zum Thema der Unauflöslichkeit der Ehe, die auch im Video angesprochen wurde - und ein Kommentar bzgl. der Handhabe der Orthodoxen die Behauptung aufstellte, diese sei "theologisch begründet":

Die katholische Position bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe ist klar umschrieben und wird ausdrücklich als Gesetz Gottes bezeichnet.
Demzufolge ist klar, dass eine "neue Ehe" (incl. Ehevollzug) IMMER eine objektiv schwere Sünde darstellt.

Der Katechismus hierzu:

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Die Treue in der ehelichen Liebe

1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in der die beiden Gatten sich einander schenken. Liebe will endgültig sein. Sie kann nicht bloß „bis auf weiteres“ gelten. ...

1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden die Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn.

1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja unmöglich erscheinen. Umso wichtiger ist es, die frohe Botschaft zu verkünden, daß Gott uns mit einer endgültigen, unwiderruflichen Liebe liebt, daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie trägt und stützt, und daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können. Die Gatten, die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen dieses Zeugnis geben, verdienen den Dank und den Beistand der kirchlichen Gemeinschaft [Vgl. FC 20].

1649 Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen gestattet die Kirche, daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung die beste Lösung. Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein, in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen, in Treue zu ihrem Eheband, das unauflöslich bleibt [Vgl. FC 83; CIC, cann. 1151–1155] (Vgl. dazu auch 2383).

1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: „Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,11–12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben (Vgl. dazu auch 2384).<<


Auch das II. Vatikanische Konzil sagt deutlich:

>>Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, das heißt durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet<< (GS 48).

>>Diese Liebe, die auf gegenseitige Treue gegründet und in besonderer Weise durch Christi Sakrament geheiligt ist, bedeutet unlösliche Treue, die in Glück und Unglück Leib und Seele umfaßt und darum unvereinbar ist mit jedem Ehebruch und jeder Ehescheidung.<< (GS 48)

Die Argumentation, wenn die Liebe tot ist, sei auch die Ehe lösbar (oder auch nur: eine neue Gemeinschaft erlaubt), ist gearade zu hahnebüchern!

Genauso könnte ich argumentieren: Wenn ich persönlich die Liebe gegenüber Gott verliere, darf ich gegen das Gebot der Sonntagspflicht verstoßen ...

Vielmehr sind die Eheleute dazu aufgefordert, nach Kräften die gegenseitige Liebe und die Treue (die sie vor Gott bis in Tod versprochen haben) aufrecht zu erhalten und sich darum zu bemühen; und im Falle des Scheiterns auch die "Konsequenzen" zu tragen (Enthaltsamkeit).

Es handelt sich im Falle der Unauflöslichkeit der Ehe nämlich um ein göttliches Gebot, das man eben nicht mal so auf die Schnelle "etwas" relativieren kann!
HUTCHEN
Wie es Claudel einmal sagte: "was ich glaube ? fragt Rom !! " was ich glaube soll, darf, muss ich für mich selbst bezeugen. Übrigens ist der Begriff katholisch weit bedeutender und grösser als römisch !!!
Von Ehe bitte ! haben Sie keine Ahnung !
Venite exultemus
Genial find ich ja den Kommentar zu den Ostkirchen:
Sie haben einen zu hohen Anspruch, die allein wahre Kirche zu sein.
Ich glaube May selbst steht ihnen da in nichts nach!
😁
Aristoteles
Auch die orthodoxen Kirchen erkennen nur die erste Ehe als Sakrament an - die zweite und dritte bekommt nur einen priesterlichen Segen. Insofern sind die Äußerungen von May undifferenziert, um nicht zu sagen, falsch.
Dass die problematischen Seiten der nicht-christlichen Religionen im Konzilsdokument nicht erwähnt sind, ist ja logsch - solche Seiten hat der Katholzismus, geschichtlich betrachtet …Mehr
Auch die orthodoxen Kirchen erkennen nur die erste Ehe als Sakrament an - die zweite und dritte bekommt nur einen priesterlichen Segen. Insofern sind die Äußerungen von May undifferenziert, um nicht zu sagen, falsch.

Dass die problematischen Seiten der nicht-christlichen Religionen im Konzilsdokument nicht erwähnt sind, ist ja logsch - solche Seiten hat der Katholzismus, geschichtlich betrachtet selbst mehr als genug. Also - ebenfalls unqualifizierte Forderung. Usw.

Alles in allem leider zumindest zweitklassig...
Peter-Paul
Gregor, wie gesagt, May mag ein kompetener Kirchenrechtler sein, als Interpret des Vaticanums taugt er allerdings wenig.
Peter-Paul
Ob Herr Prof. May persönlicher Freund des Papstes ist und ihn möglicherweise bei einer seiner Entscheidungen inspiriert hat, was ich allerdings bezweifeln würde, ändert ja nichts an seinen eher fragwürdigen Aussagen im vorliegenden Interview. Das Gegenteil ist ja der Fall: der Hl. Vater hat sich immer wieder explizit völlig anders zur Ökumene geäußert, ich erinnere ich an seine Aussagen gegenüber …Mehr
Ob Herr Prof. May persönlicher Freund des Papstes ist und ihn möglicherweise bei einer seiner Entscheidungen inspiriert hat, was ich allerdings bezweifeln würde, ändert ja nichts an seinen eher fragwürdigen Aussagen im vorliegenden Interview. Das Gegenteil ist ja der Fall: der Hl. Vater hat sich immer wieder explizit völlig anders zur Ökumene geäußert, ich erinnere ich an seine Aussagen gegenüber dem Rat der Evgl. Kirchen Skandinaviens vom Januar dieses Jahres, zur Orthodoxie (Treffen in Istanbul, Einladung des Patriarchen zur Eröffnung des Paulus-Jahres, Grußbotschaft an Kyrill etc.). Indirekt sind auch seine jüngsten Aussagen zum Judentum zu verstehen.

Ich denke, daß es für die Diskussion bei gloria.tv sinnvoller wäre, andere Gesprächspartner zu suchen und nicht solche reaktionäre Typen wie Mosebach oder May, die eine eingeschränkte Sachkenntis zur Thematik haben.
lingualpfeife
nun, dadurch dass die Ökumene mit der Orthodoxie mittlerweile mein tägliches "Tagesgeschäft" ist, werde ich natürlich sehr hellhörig über so einige Ausführungen aus diesem Interview und möchte einige Dinge loswerden:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Orthodoxie (im Gegensatz zum Protestantismus) für alle Dinge, die sie tut, auch eine Begründung hat!
Ein Beispiel: Kirchliche WiederverheiratungMehr
nun, dadurch dass die Ökumene mit der Orthodoxie mittlerweile mein tägliches "Tagesgeschäft" ist, werde ich natürlich sehr hellhörig über so einige Ausführungen aus diesem Interview und möchte einige Dinge loswerden:

Zunächst ist festzuhalten, dass die Orthodoxie (im Gegensatz zum Protestantismus) für alle Dinge, die sie tut, auch eine Begründung hat!

Ein Beispiel: Kirchliche Wiederverheiratungist zunächst nicht vorgesehen, doch aufgrund der dringlichen pastoralen Situation gestattet die Kirche aus einem Akt der Barmherzigkeit einen Neuanfang.

Die theologische Begründungdazu ist folgende: Wenn die Liebe das Band ist, welche die beiden Gatten zu einem Fleisch zusammenschweißt und verbindet - besteht dann dieser Zustand auch dann noch, wenn dieses Band nicht mehr vorhanden ist? Man erklärt also aufgrund der nicht mehr vorhandenen Liebe die Ehe für "tot" und gestattet eben später ggf. nochmal einen Neuanfang.

Der Fall des griechischen Staatspräsidenten, der offenbar die 4. Ehe kirchlich geschlossen hat ist allerdings unkanonisch, denn spätestens nach der 3. kirchlichen Ehe ist Schluss!! - sogar dann, wenn eine Frau dreifache Witwe ist!!

Im Übrigen werden auch zweite und dritte Krönungen deutlich schlichter begangen als die erste - es ist nicht einfach nur ein dumpfes wieder -und wieder heiraten!

Im Bezug auf die ostkirchliche Liturgie stimme ich voll und ganz zu - man muss hier eine ganze Lebensform und Mentalität kennen und leben und kann nicht einfach nur die Liturgie isoliert herausgreifen.

Alles weitere spare ich mir, sonst wird es nur ellenlang...
Gregor
@Aristoteles
Man kann sicher Kritik an dem ein oder anderen Punkt des Interviews üben und anderer Meinung sein.
Ihre Pauschal-Kritik ist jedoch mal wieder bezeichnend für Sie. Gerade Sie haben sich in diesem Forum immer wieder durch Beiträge hervorgetan, die Ihrem Namens-Vorbild bei weitem nicht gerecht werden. Also beschimpfen Sie bitte nicht hochkompetente Leute als "drittklassigen Gelehrten".…Mehr
@Aristoteles

Man kann sicher Kritik an dem ein oder anderen Punkt des Interviews üben und anderer Meinung sein.

Ihre Pauschal-Kritik ist jedoch mal wieder bezeichnend für Sie. Gerade Sie haben sich in diesem Forum immer wieder durch Beiträge hervorgetan, die Ihrem Namens-Vorbild bei weitem nicht gerecht werden. Also beschimpfen Sie bitte nicht hochkompetente Leute als "drittklassigen Gelehrten". Prof. May kann weit differenzierter argumentieren, als Sie es je in diesem Forum getan haben!
Theotimus
Um sich ein richtiges Bild zu machen, sollte man die Konzilstexte selbst selbst lesen, zum Beispiel die deutlichen Worte über den Buddhismus in Nostra Aetate 2:
"In den verschiedenen Formen des Buddhismus wird das radikale Ungenügen der veränderlichen Welt anerkannt und ein Weg gelehrt, auf dem die Menschen mit frommem und vertrauendem Sinn entweder den Zustand vollkommener Befreiung zu erreichen …Mehr
Um sich ein richtiges Bild zu machen, sollte man die Konzilstexte selbst selbst lesen, zum Beispiel die deutlichen Worte über den Buddhismus in Nostra Aetate 2:
"In den verschiedenen Formen des Buddhismus wird das radikale Ungenügen der veränderlichen Welt anerkannt und ein Weg gelehrt, auf dem die Menschen mit frommem und vertrauendem Sinn entweder den Zustand vollkommener Befreiung zu erreichen oder - sei es durch eigene Bemühung, sei es vermittels höherer Hilfe - zur höchsten Erleuchtung zu gelangen vermögen. " 🤨
Aristoteles
Das Gloria-tv-Team hat mit Herrn Prof. May einen reaktionären Geist ausgegraben, der theologisch leider nicht ganz auf der Höhe von unserem Papst ist. Der würde solche Dinge - vor allem so UNDIFFERENZIERT - NIEMALS sagen, ja nicht einmal denken.
Warum nicht auf Benedikt hören - einen gut-katholischen Theologen? Warum mit derart zweit- um nicht zu sagen, drittklassigen emeritierten "Gelehrten" …Mehr
Das Gloria-tv-Team hat mit Herrn Prof. May einen reaktionären Geist ausgegraben, der theologisch leider nicht ganz auf der Höhe von unserem Papst ist. Der würde solche Dinge - vor allem so UNDIFFERENZIERT - NIEMALS sagen, ja nicht einmal denken.

Warum nicht auf Benedikt hören - einen gut-katholischen Theologen? Warum mit derart zweit- um nicht zu sagen, drittklassigen emeritierten "Gelehrten" auffahren - die nicht viel verstanden haben Konzil und seinen Aussagen?