"Pille danach" nach Vergewaltigung erlaubt, wenn sie keine frühabtreibende Wirkung hätte

(gloria.tv/ PEK) Heute veröffentlichte Kardinal Joachim Meisner folgende Erklärung:

Aus gegebenem Anlass habe ich mich mit Fachleuten über die Frage der Verordnung der so genannten „Pille danach“ beraten. Dabei wurde deutlich, dass darunter unterschiedliche Präparate mit unterschiedlichen Wirkprinzipien zu verstehen sind, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sich in der wissenschaftlichen Diskussion immer weiter klären. Daraus ergeben sich ethische Konsequenzen.

Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.

Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird. Dass das Abgehen befruchteter Eizellen auch ganz natürlicherweise ohne menschliches Zutun geschieht, berechtigt einen Menschen nicht dazu, diesen natürlichen Vorgang aktiv zu imitieren. Denn die Beendigung eines Menschenlebens durch die Natur nennt man ein Naturereignis. Dessen absichtliche Imitation nennt man Tötung.

Die Ärzte in katholischen Einrichtungen sind aufgefordert, sich rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen und sich dabei unter Berücksichtigung des neusten Stands der medizinischen Wissenschaft in ihrem ärztlichen Handeln an den oben genannten Prinzipien auszurichten. Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern. In jedem Fall muss in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen aber natürlich weit über die Erörterung solcher Fragen hinaus gehen.

Erläuterung der Pressestelle des Erzbistums Köln

Die Erklärung des Erzbischofs von Köln berücksichtigt neuere Erkenntnisse bezüglich der so genannten „Pille danach“. Sie betrifft nicht die nach katholischer Auffassung nach wie vor abzulehnende Abtreibungspille Mifepriston (RU 486, „Mifegyne“).

Bisher wurde oft davon ausgegangen, dass die nidationshemmende Wirkung das zentrale Wirkprinzip der Präparate sei, die als „Pille danach“ bezeichnet werden. (Nidationshemmung bedeutet, dass eine bereits befruchtete Eizelle sich nicht in der Gebärmutter einnisten kann.) Das ist offenbar nicht mehr Stand der Wissenschaft. Die Kirche muss aber in ihren Einschätzungen die wissenschaftlichen Erkenntnisse immer berücksichtigen. Dabei gehört es zur Eigenart solcher Erkenntnisse, dass sie nicht selten kontrovers sind. Die Kirche kann dazu nur die moralischen Prinzipien erklären. Der einzelne Arzt einer katholischen Einrichtung muss sich dann unter Voraussetzung dieser Prinzipien gewissenhaft kundig machen und so zu einer verantwortungsvollen Entscheidung kommen.

Bei der Entscheidung muss der Arzt aus eigener wissenschaftlicher Einschätzung abwägen, inwieweit bei einem Präparat eine nidationshemmende Wirkung besteht. Andererseits haben bekanntlich sehr viele Präparate und Verhaltensweisen Nebenwirkungen, die das beginnende menschliche Leben schädigen oder im Extremfall sogar töten können. Solche Effekte sollten selbstverständlich minimiert werden. Ganz ausschließen kann man sie nie. Nach der Lehre Papst Pius XII. sind zum Beispiel Schmerzmittel bei einem Sterbenskranken dann erlaubt, wenn sie zwar mit der Absicht der Schmerzlinderung eingesetzt werden, aber als Nebeneffekt gegebenenfalls eine Verkürzung des Lebens zur Folge haben können.

Die Instruktion „Dignitatis personae“ der Kongregation für die Glaubenslehre vom 8. September 2008 nennt unter den „Interzeptiva“ „die so genannte ,Pille danach‘“, bezieht sich dann aber ausschließlich auf die nidationshemmende Intention, wenn sie vorsichtig formuliert: „Man muss jedoch anmerken, dass bei denen, welche die Einnistung eines möglicherweise empfangenen Embryos verhindern wollen und deshalb solche Mittel wünschen oder verschreiben, im Allgemeinen die Vorsätzlichkeit zur Abtreibung vorhanden ist.“ Die Grundsätze dieser Erklärung bleiben also weiterhin gültig, es muss allerdings offenbar eine Differenzierung bei der „Pille danach“ vorgenommen werden.

Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika „Humanae Vitae“ behandelt. Entsprechend hatte auch schon die Glaubenskongregation die Einnahme von Antikonzeptiva durch Ordensschwestern in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten mussten, erlaubt. Es geht beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung.
Delphina
Wir sollten viel beten! Gottes Segen!
Moselokin
"Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.
Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht …
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"Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.

Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar...

...Dessen absichtliche Imitation nennt man Tötung."


Absolut wirre Argumentation, die nichts mit katholischer Moralehre zu tun hat.

1.) Man nennt nicht die absichtliche Herbeiführung des Todes Tötung, sondern auch dessen unbeabsichtigte also jegliche Herbeiführung des Todes. Juristen nennen das "fahrlässige Tötung".
Die Absicht, auf der Herr Kardinal ständig herummreitet, spielt nur für das Strafmaß eine Rolle.

2) Ferner sollte Herr Kardinal auch endlich einmal zum Roß auch den Reiter nennen, z.B. welche konkrete Päparate mit welchen Wirkprinzipen derzeit zur Verfügung stehen und dann im nächsten Schritt erst über die Absicht, die man dabei dann nach katholischer Lehre erlaubt oder nicht erlaubt haben dürfte, zu philosophieren.

3) Die Absicht, mit der irgend ein tötendes Präparat genommen wird, spielt keine Rolle: Die beste Absicht des Mörders rechtfertigt nicht den Mord.

4) Es fehlt nun noch die Betrachtung des Kardinals zum Fall, wenn ein Präparat dessen Wirkprinzip die Verhinderung der Zeugung mit der Absicht der Nidationshemmung eingenommen wird sowie die Betrachtung des Falles wenn ein Präparat dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist mit der Absicht eingenommen wird, die Befruchtung zu verhindern.

5) Ferner fehlt die Betrachtung, mit welcher Absicht ein katholischer Kardinal nach katholischer Lehre erlaubt bewußt oder unbewußt Verwirrung stiften darf, die viele unschuldige Kinder das Leben kosten wird, da nun viele Leute irrigerweise eine erlaubte Abtreibungspille postuliert sehen.
Galahad
Hier allerdings ein sehr interessanter Artikel zum Thema:
www.katholisches.info/…/ja-wo-laufen-si…
😇 🙏 😇Mehr
Hier allerdings ein sehr interessanter Artikel zum Thema:

www.katholisches.info/…/ja-wo-laufen-si…

😇 🙏 😇
Ambrosius
Ein guter und sachlicher Kommentar über die Aussagen von Kardinal Meisner findet sich unter der Überschrift
Kardinal Meisner irrt in der Frage der „Abtreibungspille ‚danach‘“
auf dem neuen kreuz-net.info - Portal: www.kreuz-net.at/index.phpMehr
Ein guter und sachlicher Kommentar über die Aussagen von Kardinal Meisner findet sich unter der Überschrift

Kardinal Meisner irrt in der Frage der „Abtreibungspille ‚danach‘“

auf dem neuen kreuz-net.info - Portal: www.kreuz-net.at/index.php
elisabethvonthüringen
Martin Lohmann bei Günther Jauch
>>Der Chefredakteur unseres Fernsehsenders K-TV, Martin Lohmann, ist wieder Gast in einer wichtigen Fernsehsendung.
Am Sonntagabend 3. Februar 2013 ist er bei Günther Jauch und diskutiert über katholische Kirche als Arbeitgeber, die Moralvorstellungen der Kirche und die damit verbundenen Konsequenzen. Es geht auch um das Verhältnis von Staat und Kirche sowie den …Mehr
Martin Lohmann bei Günther Jauch
>>Der Chefredakteur unseres Fernsehsenders K-TV, Martin Lohmann, ist wieder Gast in einer wichtigen Fernsehsendung.

Am Sonntagabend 3. Februar 2013 ist er bei Günther Jauch und diskutiert über katholische Kirche als Arbeitgeber, die Moralvorstellungen der Kirche und die damit verbundenen Konsequenzen. Es geht auch um das Verhältnis von Staat und Kirche sowie den Kölner Fall der offenbar verweigerten Hilfestellung nach einer Vergewaltigung.

Martin Lohmann gehört zu den profiliertesten katholischen Journalisten deutscher Sprache und vertritt als jemand, der gerne katholisch ist, immer wieder seine Überzeugung: Wo katholisch drauf steht, muss auch katholisch drin sein. Lohmann ist als ebenso überzeugter wie toleranter Gesprächspartner gern gesehener Gast in Talkshows.<<

[via Aktuelle Mitteilung auf den Seiten von k-tv]
Magdalene
"Ist jedes Krankenhaus das ist Köln steht, überhaupt berechtigt eine solche Untersuchung durchzuführen?"
@a.t.m.: Es ist nicht nur in Köln so, dass jedes Krankenhaus und auch jeder niedergelassene Arzt mit entsprechender fachlicher Qualifikation und mit dem für die sichere kriminologische Erhebung notwendigen Material ausgestattet, "berechtigt" ist, im Auftrag der Polizei die Spurensicherung nach …Mehr
"Ist jedes Krankenhaus das ist Köln steht, überhaupt berechtigt eine solche Untersuchung durchzuführen?"

@a.t.m.: Es ist nicht nur in Köln so, dass jedes Krankenhaus und auch jeder niedergelassene Arzt mit entsprechender fachlicher Qualifikation und mit dem für die sichere kriminologische Erhebung notwendigen Material ausgestattet, "berechtigt" ist, im Auftrag der Polizei die Spurensicherung nach Sexualdelikten vorzunehmen.

"Und vom Strafrecht dürften sie überhaupt keine Ahnung zu haben. Denn die Polizei muss jede Anzeige bearbeiten und den Sachverhalt darstellen."

Soviel Ahnung wie Sie dürfte ich schon haben, denn ich habe nirgendwo behauptet, dass die Polizei NICHT jede Anzeige bearbeiten müsse. Nur: um eine Anzeige bearbeiten zu können, muss überhaupt erst mal eine Anzeige vorliegen. Zur Bearbeitung gehören die Einholung eines Gutachtens des beweissichernden Arztes und die Ergebnisse der KTU. Eine mangelhafte Beweissicherung wirkt sich zum Nachteil des Opfers und zum Vorteil des Täters aus, der dann eine relativ große Chance hat, aus Mangel an Beweisen freigesprochen zu werden.

"Daher würde es mich auch interessieren ob ein Arzt verpflichtet ist, entgegen der ärztlichen Schweigepflicht eine im Gemeldete Vergewaltigung anzuzeigen, auch dann wenn der/die Betroffene dies nicht wünscht!"

Da Sie anscheinend meinen, mehr Ahnung vom Strafrecht zu haben als ich, müssten Sie sich diese Frage selbst beantworten können:
nein, der Arzt ist nicht verpflichtet, eine Vergewaltigung gegen den Willen der betroffenen Frau zur Anzeige zu bringen.
Galahad
@lingualpfeife
@Umfang über katholische und nicht-katholische Methoden aufzuklären,
Genau stimmt. Da wird es ganz deutlich. Er will es nicht tolerieren oder gar dafür werben, sondern dagegen intervenieren.
😇 🤗 👍Mehr
@lingualpfeife

@Umfang über katholische und nicht-katholische Methoden aufzuklären,

Genau stimmt. Da wird es ganz deutlich. Er will es nicht tolerieren oder gar dafür werben, sondern dagegen intervenieren.

😇 🤗 👍
a.t.m
Magdalene: Ist jedes Krankenhaus das ist Köln steht, überhaupt berechtigt eine solche Untersuchung durchzuführen? Und vom Strafrecht dürften sie überhaupt keine Ahnung zu haben. Denn die Polizei muss jede Anzeige bearbeiten und den Sachverhalt darstellen. Daher würde es mich auch interessieren ob ein Arzt verpflichtet ist, entgegen der ärztlichen Schweigepflicht eine im Gemeldete Vergewaltigung …Mehr
Magdalene: Ist jedes Krankenhaus das ist Köln steht, überhaupt berechtigt eine solche Untersuchung durchzuführen? Und vom Strafrecht dürften sie überhaupt keine Ahnung zu haben. Denn die Polizei muss jede Anzeige bearbeiten und den Sachverhalt darstellen. Daher würde es mich auch interessieren ob ein Arzt verpflichtet ist, entgegen der ärztlichen Schweigepflicht eine im Gemeldete Vergewaltigung anzuzeigen, auch dann wenn der/die Betroffene dies nicht wünscht!

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen.
Magdalene
"Wird bei der Angabe Vergewaltigungsopfer eigentlich dann auch automatisch Polizei und Staatsanwalt eingeschaltet, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen bzw. nach ihm gefahndet oder kann eine Frau sich als Vergewaltigungsopfer bezeichnen, obwohl sie es gar nicht ist?
Wer weiß etwas dazu?"

Merkwürdige Frage. Wenn bei Ihnen eingebrochen wird und Sie deswegen Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten …Mehr
"Wird bei der Angabe Vergewaltigungsopfer eigentlich dann auch automatisch Polizei und Staatsanwalt eingeschaltet, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen bzw. nach ihm gefahndet oder kann eine Frau sich als Vergewaltigungsopfer bezeichnen, obwohl sie es gar nicht ist?
Wer weiß etwas dazu?"

Merkwürdige Frage. Wenn bei Ihnen eingebrochen wird und Sie deswegen Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, müssen Sie zunächst mal den Nachweis führen, dass bei Ihnen tatsächlich eingebrochen worden ist. Deswegen wird die Polizei die Einbruchspuren in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung sichern.
Wenn eine Frau Strafanzeige gegen eine bekannten oder unbekannten Vergewaltiger erstattet, muss sie beweisen, dass sie vergewaltigt worden ist. Die Kölner Affäre hat sich daran entzündet, dass ein katholisches Krankenhaus sich weigerte, eine solche (standardisierte) Beweissicherung durchzuführen.
Ist doch eigentlich nicht sooo schwer, dass man da nicht von alleine darauf kommen könnte, odeer?
Ambrosius
Bonifatius-Franz zitiert ...
"Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Ärzte in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.".
und fragt: ....
Habe ich das richtig …Mehr
Bonifatius-Franz zitiert ...
"Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Ärzte in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.".
und fragt: ....
Habe ich das richtig verstanden: Der Erzbischof erlaubt den Ärzten die Möglichkeit einer Kindstötung nahezulegen? Natürlich verbunden mit dem Hinweis, dass die Schlachtung woanders stattfinden muss?

Ich würde sagen, sie haben es leider richtig verstanden.

Ich habe auch eine Frage:
Wird bei der Angabe Vergewaltigungsopfer eigentlich dann auch automatisch Polizei und Staatsanwalt eingeschaltet, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen bzw. nach ihm gefahndet oder kann eine Frau sich als Vergewaltigungsopfer bezeichnen, obwohl sie es gar nicht ist? 🤨
Wer weiß etwas dazu?
Bonifatius-Franz
Lingualpfeife: "Nichtkatholische Methode" wäre dann aber ein feiner Euphemismus für Kindestötung. Vielleicht wäre es besser, Ärzte klärten niemand über Tötungsmöglichkeiten auf.
lingualpfeife
@Bonifatius-Franz: Nein, auch diese Interpretation stimmt nicht, denn die Vokabel "nahelegen" hat nichts mit der Erklärung des Kardinals zutun. Er hat nichts dagegen einzuwenden, im vollen Umfang über katholische und nicht-katholische Methoden aufzuklären, dabei allerdings die katholische Position nicht zu verschweigen, sondern dagegen genau zu erörtern.
Galahad
@BF
@Der Erzbischof erlaubt den Ärzten die Möglichkeit einer Kindstötung nahezulegen?
Ich hätte das wenn dann lieber so interpretiert:
Se. Em. erlaubt die Beratung um Katholischen Ärzten die Möglichkeit zu geben die Frauen von ihrem Vorhaben der Kindstötung abzubringen (was, würden sie an anderer Stelle beraten, gar nicht erst versucht würde).
Er sagt ja deutlich: "(...)wenn sie dabei, ohne …Mehr
@BF
@Der Erzbischof erlaubt den Ärzten die Möglichkeit einer Kindstötung nahezulegen?

Ich hätte das wenn dann lieber so interpretiert:

Se. Em. erlaubt die Beratung um Katholischen Ärzten die Möglichkeit zu geben die Frauen von ihrem Vorhaben der Kindstötung abzubringen (was, würden sie an anderer Stelle beraten, gar nicht erst versucht würde).
Er sagt ja deutlich: "(...)wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.(...)"
Zet.
Nachtrag.
In einem Flyer der (dt.) "Aktion Leben" wird die Wirkung der "Pille danach" so beschrieben:
Wie wirkt die „Pille danach“?
Die „Pille danach“ hat mehrere Wirkprinzipien. Welche Wirkung im Einzellfall eintritt, ist nicht feststellbar.
Die wesentliche Wirkung ist die Einnistungshemmung einer möglicherweise befruchteten Eizelle (eines kleinen Menschen).
Die „Pille danach“ führt als Hormonpräparat …
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Nachtrag.
In einem Flyer der (dt.) "Aktion Leben" wird die Wirkung der "Pille danach" so beschrieben:
Wie wirkt die „Pille danach“?
Die „Pille danach“ hat mehrere Wirkprinzipien. Welche Wirkung im Einzellfall eintritt, ist nicht feststellbar.
Die wesentliche Wirkung ist die Einnistungshemmung einer möglicherweise befruchteten Eizelle (eines kleinen Menschen).
Die „Pille danach“ führt als Hormonpräparat zu Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut, so daß sich der Embryo am Ende seiner ersten Lebenswoche dort nicht einnisten kann.
Er stirbt in der Gebärmutter ab, was kein natürliches Sterben, sondern ein aktiver, gewollter Tötungsvorgang ist.
Die „Pille danach“ kann den Transport des Embryos im Eileiter stören.
Der Eileiter ist ein Muskelschlauch, der durch seine Bewegung sowie durch Flüssigkeitsströme den Embryo innerhalb weniger Tage in die Gebärmutter transportiert. Der Embryo muß rechtzeitig in der Gebärmutter ankommen, um sich dort einnisten und ernährt werden zu können. Durch den Einfluß der „Pille danach“ erlahmt der Eileiter und es kommt zum Verhungern des Embryos im Eileiter.
Die „Pille danach“ kann die Befruchtung verhindern.
Zu dieser Wirkung kann es nur dann kommen, wenn die „Pille danach“
gerade in der Zeit zwischen dem Eisprung und der Vereinigung von Ei- und Samenzelle eingenommen wird.
Die „Pille danach“ kann den Eisprung verhindern.
Diese Wirkung kann allerdings nur dann eintreten, wenn die „Pille danach“ vor dem Eisprung eingenommen wird.
Bei jeder Frau kann jede der genannten Wirkungen eintreten.
Ist es bereits zur Befruchtung gekommen, tötet die „Pille danach“
einen Menschen in seinen ersten Lebenstagen!

Quelle: www.aktion-leben.de/…/F-Pille-danach.…
Inwieweit diese Beschreibung zutreffend ist, kann ein Nichtfachmann nicht beurteilen, ebensowenig, welche Effekte im einzelnen die verschiedenen Pillen haben.
Es liegt auf der Hand, dass hier sauber die wissenschaftlichen Tatsachen klargelegt werden müssen.
Zet.
Erklärung und Bitte um Entschuldigung
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Leider bin ich einer Gefahr des Mediums Internet erlegen, schnell etwas zu schreiben und zu veröffentlichen, was nicht gut genug überlegt war.
Kardinal Meisner schreibt:
"Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung …Mehr
Erklärung und Bitte um Entschuldigung
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Leider bin ich einer Gefahr des Mediums Internet erlegen, schnell etwas zu schreiben und zu veröffentlichen, was nicht gut genug überlegt war.
Kardinal Meisner schreibt:
"Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar. Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird."
Es ist offensichtlich, dass es bei einem solchen Einsatz eines Präparats (wenn dieses denn so funktioniert, wie beschrieben, also in keinem Fall nidationshemmend oder sonstwie abtreibend-- denn außer der Nidationshemmung gibt es auch andere abtreibende Effekte von "Pillen danach") keine Tötung einer befruchteten Eizelle -d.h. eines winzigen ungeborenen Menschen- vorliegt und insofern, unter bestimmten Voraussetzungen zur Verhinderung eines größeren Übels, erlaubt sein kann. Dieses moraltheologisch zu beurteilen, ist Sache des Lehramts.
Jedenfalls war es von mir ungerecht, dem Kardinal eine schlechte Gesinnung zu unterstellen, und bitte ich Euch, die Leser, und den hwst. Kardinal um Entschuldigung und Verzeihung.
Bonifatius-Franz
Lingualpfeife, dann habe ich diesen Abschnitt missverstanden: "Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Ärzte in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.".
AndreasTJ
Dieses Votum des Kardinals ist nicht sehr geschickt:
1.) Wie beim Vatikanum-II wird man es weithin reduzieren auf "Pille ... erlaubt"
2.) Ich habe meine Zweifel, ob man nach einer Vergewaltigung derart akribisch und sorgfältig ist, zweifelsfrei nachzuweisen, dass noch keine Befruchtung erfolgt ist. Man wird vielmer einfach eine Pille-danach reichen...
3.) Welche Pharmafirma will denn garantieren, …Mehr
Dieses Votum des Kardinals ist nicht sehr geschickt:
1.) Wie beim Vatikanum-II wird man es weithin reduzieren auf "Pille ... erlaubt"
2.) Ich habe meine Zweifel, ob man nach einer Vergewaltigung derart akribisch und sorgfältig ist, zweifelsfrei nachzuweisen, dass noch keine Befruchtung erfolgt ist. Man wird vielmer einfach eine Pille-danach reichen...
3.) Welche Pharmafirma will denn garantieren, dass durch die Pille-danach im Einzelfall nicht doch eine Einnistung eines befruchteten Eis verhindert? Das Ganze spielt ja sich im Dunkeln, im Unterleib ab...
4.) Die Kirche täte besser daran, verstärkt beratende, helfende und rettende Angebote für bedrängte und verfolgte Frauen anzubieten, sowie in öffentlichen Kampagnen für die hohe Würde des Menschen - als Abbild Gottes - und somit auch der Frau zu werben, um somit unsere Gesellschaft zu sensibilisieren ... nicht zuletzt auch für einen verantwortungsvolleren Umgang mit der Geschlechtlichkeit.
lingualpfeife
nein, genau lesen. Er erlaubt den Vorgang, die BEFRUCHTUNG zu verhindern, nicht aber, den befruchteten Embryo abzustoßen. Das ist ein himmelweiter Unterschied und ethisch sind das zwei völlig verschiedene Baustellen!
Letzteres wäre christlicherseits indiskutabel. Ersteres darf hingegen durchaus prinzipieller Diskussionsgegenstand sein.Mehr
nein, genau lesen. Er erlaubt den Vorgang, die BEFRUCHTUNG zu verhindern, nicht aber, den befruchteten Embryo abzustoßen. Das ist ein himmelweiter Unterschied und ethisch sind das zwei völlig verschiedene Baustellen!

Letzteres wäre christlicherseits indiskutabel. Ersteres darf hingegen durchaus prinzipieller Diskussionsgegenstand sein.
Bonifatius-Franz
Habe ich das richtig verstanden: Der Erzbischof erlaubt den Ärzten die Möglichkeit einer Kindstötung nahezulegen? Natürlich verbunden mit dem Hinweis, dass die Schlachtung woanders stattfinden muss?