Presserat rügt FAZ für Limburg-Bericht
Am 11. März hat der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats vier öffentliche Rügen ausgesprochen. Eine betrifft faz.net: „Die Redaktion hatte Gerüchte über eine mögliche psychische Erkrankung des Bischofs von Limburg wiedergegeben. Der Bruder von Tebartz-van Elst, ein Psychiater, habe das angeblich ‚Vertrauten‘ gesagt, berichtete FAZ.NET und nannte auch die konkrete Diagnose. Eine Stellungnahme des Bischofs oder seines Bruders zu den Spekulationen enthielt der Artikel nicht. Damit hat die Redaktion aus Sicht des Ausschusses die Privatsphäre des Bischofs verletzt: Die Presse darf nicht ohne Zustimmung der Betroffenen über psychische Krankheiten berichten (Richtlinie 8.6 des Pressekodex). Dass das unbestätigte Gerücht auf diese Weise weiterverbreitet wurde, verstieß zudem gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Kodex.“