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I. Das besondere Gericht. Was wissen wir vom Fegefeuer? Der hl. Paulus sagt: „Es ist dem Menschen bestimmt, einmal zu sterben; hierauf folgt das Gericht.“ (Hebr. 9,27) Dieses Gericht heißt das besondere …Mehr
I. Das besondere Gericht.

Was wissen wir vom Fegefeuer?
Der hl. Paulus sagt: „Es ist dem Menschen bestimmt, einmal zu sterben; hierauf folgt das Gericht.“ (Hebr. 9,27) Dieses Gericht heißt das besondere, weil es über jeden einzelnen Menschen im besonderen gehalten wird, im Gegensatz zum allgemeinen oder Weltgericht, das am jüngsten Tag abgehalten werden wird, wenn alle Menschen vor dem Richterstuhl Gottes werden erscheinen müssen.
Der Urteilsspruch beim besonderen Gericht wird sogleich vollzogen. Laut kirchlicher Entscheidung kommen jene Menschen, die nach der Taufe nicht gesündigt haben, und jene, die wohl gesündigt, aber ihre Sünden vollkommen abgebüßt haben, unverzüglich in den Himmel, jene dagegen, die mit irgendeiner Todsünde gestorben sind, kommen auf ewig in die Hölle. (Konzil von Lyon 1274) Denn nichts Unreines kann ins Himmelreich eingehen. (Off. 21,27)
Doch die Seelen jener Menschen, die zwar ohne Todsünde gestorben sind, aber ihre Sünden noch nicht vollkommen abgebüßt haben, kommen eine Zeit lang in den Läuterungsort (Reinigungsort, Purgatorium), den wir Fegfeuer nennen.

Schriftenapostolat - Waltershöhe 20 - 67159 Friedelsheim
Imprim. d. Originals v. 14.01.1936 - Verfasser Kiser u. Prof. Franz Spirago
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Der hl. Augustin spricht zu Gott: ,,Du lässt die Sünden derer, denen du verziehen hast, nicht ungestraft." Der hl. Bernhard sagt: ,,Es ist so wie beim menschlichen Leib: es bleibt nach der Wunde noch eine Narbe zurück!"
Nicht ohne Grund werden im Vaterunser die Sünden Schulden genannt, denn gleichwie man Schulden bezahlen muss, so muss man auch die Sünden durch Genugtuung tilgen. (Hl. Gregor d …Mehr
Der hl. Augustin spricht zu Gott: ,,Du lässt die Sünden derer, denen du verziehen hast, nicht ungestraft." Der hl. Bernhard sagt: ,,Es ist so wie beim menschlichen Leib: es bleibt nach der Wunde noch eine Narbe zurück!"
Nicht ohne Grund werden im Vaterunser die Sünden Schulden genannt, denn gleichwie man Schulden bezahlen muss, so muss man auch die Sünden durch Genugtuung tilgen. (Hl. Gregor d. Große)
Die zeitlichen Sündenstrafen, diese Überbleibsel der Sünden können schon auf Erden durch gute Werke getilgt werden, d.h. durch Gebet, Fasten und Almosengeben; auch dadurch, dass man die Leiden des Lebens, wie Krankheiten, Schicksalsschläge u. dgl., namentlich aber den Tod geduldig annimmt. (Konzil von Trient 14,Kap. 9 und Kann. 13)
Auch durch Gewinnung von Ablässen kann man Sündenstrafen tilgen. Falls aber auf Erden die Sündenstrafen nicht vollständig abgebüßt wurden, muss das Fehlen im Fegfeuer nachgeholt werden. Die im Jenseits zu leistende Genugtuung kann aber mit den Bußwerken auf Erden nicht verglichen werden. Die hl. Katharina von Genua (+1510) sagt:
,,Wer in diesem Leben seine Sünden abbüßt, bezahlt mit wenigen Pfennigen tausend Dukaten; wer aber die Abbüßung ins andere Leben verschiebt, bezahlt mit tausend Dukaten wenige Pfennige."