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Psychiatrisches Gutachten gegen Pater Lingen. Okay - SEHR langer Text. Hier immerhin die Kernaussage nach dem Psycho-Test:a**** Aspektmäßig war Herr L. weder somatisch noch neurolo- gisch beeinträchtigt …Mehr
Psychiatrisches Gutachten gegen Pater Lingen.

Okay - SEHR langer Text. Hier immerhin die Kernaussage nach dem Psycho-Test:a****
Aspektmäßig war Herr L. weder somatisch noch neurolo- gisch beeinträchtigt. Der Betroffene ist, so der Eindruck bei der Einmal-Untersuchung und basierend auf fremdanamenstischen [sic!] Mitteilungen, durchaus als fähig zu erachten, seine persönlichen Angelgenheiten [sic!] privatautonom zu besorgen. Eine medizini- sche Voraussetzung gemäß § 1896 Abs. l BGB liegt nicht vor. Auch ist in lebenspraktischer Hinsicht kein diesbezüglicher Handlungsbedarf zur Zeit zu erkennen. Herr L. ist gegen jegliche gesetzliche Hilfen, durchaus als fähig zu erachten, eigenver- antwrtlich [sic!] zu erkennen und zu entscheiden, ob er einer Betreuung bedarf oder nicht. Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit sind nicht vorhanden. Auch ist keine sog. partielle Geschäftsunfähigkeit festzustellen. [...] Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstö- rung vorliegt.
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Gemeinfrei