Vatikanzeitung unterstreicht Verbindlichkeit des pastoralen Konzils
(gloria.tv/ KNA) Die Verbindlichkeit der Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) steht nach den Worten des römischen Theologen Fernando Ocariz nicht zur Diskussion. In den Konzilsdokumenten fänden sich «viele Aussagen streng lehrmäßiger Natur», schreibt der Generalvikar der Personalprälatur Opus Dei in einem Beitrag der Vatikanzeitung «Osservatore Romano» (Freitag).
Auch wenn das Reformkonzil keine Lehre «kraft des Charismas der Unfehlbarkeit» verkündet habe, bedeute dies nicht, dass die Aussagen deshalb «fehlbar» seien, so der Theologe, der seit 2009 auf Seiten des Vatikan an den Dialogtreffen mit der traditionalistischen Piusbruderschaft teilgenommen hatte. Die Äußerungen dürften von Katholiken nicht bloß als «vorläufige Lehre» oder «gewichtige Meinung» betrachtet werden, sondern müssten wie jede «Äußerung des authentischen Lehramts» angenommen werden. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte könne nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen, betont Ocariz.
Die pastorale Ausrichtung der Bischofsversammlung bedeute keineswegs, dass diese «nicht doktrinell» sei, so der Theologe. Die pastoralen Aspekte gründeten auf der Lehre, die auf das Heil ausgerichtet sei; dessen Verkündigung sei ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral.
Bis heute gebe es Auseinandersetzungen über die Vereinbarkeit der vom Konzil verkündeten «Neuheiten lehrmäßiger Natur» mit der kirchlichen Überlieferung, schreibt Ocariz. Bei diesen Aussagen, etwa über die bischöfliche Kollegialität und über die Religionsfreiheit, müsse die katholische Kirche nach einer einheitlichen Auslegung suchen. Dabei könnten sich frühere lehramtliche Äußerungen und das Vatikanum gegenseitig beleuchten.
Neue Aspekte widersprächen nicht früheren lehramtlichen Äußerungen.
Der Theologe räumte ein, dass nicht alle Aussagen der Konzilsdokumente denselben lehrmäßigen Wert hätten und daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung verlangten. Der Priester verwies etwa auf Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände.
Mit dem von Papst Johannes XXIII. (1958-1963) einberufenen Konzil hatte die katholische Kirche eine Erneuerung in Struktur, Selbstverständnis und Liturgie begonnen. Die Bedeutung des Vatikanums stand bis Mai im Mittelpunkt von Fachgesprächen der Kurienkommission «Ecclesia Dei» mit Vertretern der seit 1988 von Rom abgespaltenen Priesterbruderschaft St. Pius X. Diese hatte zuletzt Änderungen bei den römischen Vorschlägen für eine Einigung mit dem Vatikan verlangt. Das Dokument, das Rom vorgelegt habe, könne nicht die Zustimmung der Piusbruderschaft erhalten.
Auch wenn das Reformkonzil keine Lehre «kraft des Charismas der Unfehlbarkeit» verkündet habe, bedeute dies nicht, dass die Aussagen deshalb «fehlbar» seien, so der Theologe, der seit 2009 auf Seiten des Vatikan an den Dialogtreffen mit der traditionalistischen Piusbruderschaft teilgenommen hatte. Die Äußerungen dürften von Katholiken nicht bloß als «vorläufige Lehre» oder «gewichtige Meinung» betrachtet werden, sondern müssten wie jede «Äußerung des authentischen Lehramts» angenommen werden. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte könne nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen, betont Ocariz.
Die pastorale Ausrichtung der Bischofsversammlung bedeute keineswegs, dass diese «nicht doktrinell» sei, so der Theologe. Die pastoralen Aspekte gründeten auf der Lehre, die auf das Heil ausgerichtet sei; dessen Verkündigung sei ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral.
Bis heute gebe es Auseinandersetzungen über die Vereinbarkeit der vom Konzil verkündeten «Neuheiten lehrmäßiger Natur» mit der kirchlichen Überlieferung, schreibt Ocariz. Bei diesen Aussagen, etwa über die bischöfliche Kollegialität und über die Religionsfreiheit, müsse die katholische Kirche nach einer einheitlichen Auslegung suchen. Dabei könnten sich frühere lehramtliche Äußerungen und das Vatikanum gegenseitig beleuchten.
Neue Aspekte widersprächen nicht früheren lehramtlichen Äußerungen.
Der Theologe räumte ein, dass nicht alle Aussagen der Konzilsdokumente denselben lehrmäßigen Wert hätten und daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung verlangten. Der Priester verwies etwa auf Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände.
Mit dem von Papst Johannes XXIII. (1958-1963) einberufenen Konzil hatte die katholische Kirche eine Erneuerung in Struktur, Selbstverständnis und Liturgie begonnen. Die Bedeutung des Vatikanums stand bis Mai im Mittelpunkt von Fachgesprächen der Kurienkommission «Ecclesia Dei» mit Vertretern der seit 1988 von Rom abgespaltenen Priesterbruderschaft St. Pius X. Diese hatte zuletzt Änderungen bei den römischen Vorschlägen für eine Einigung mit dem Vatikan verlangt. Das Dokument, das Rom vorgelegt habe, könne nicht die Zustimmung der Piusbruderschaft erhalten.