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Gloria Global am 28. Januar. Skandal-Vortrag verlegt „Organspende“ nach Euthanasie Katholisches Hilfswerk fördert den Feind Kurienkardinal verteidigt Zölibat Eucharistischer Kongress in KölnMore
Gloria Global am 28. Januar.
Skandal-Vortrag verlegt
„Organspende“ nach Euthanasie
Katholisches Hilfswerk fördert den Feind
Kurienkardinal verteidigt Zölibat
Eucharistischer Kongress in Köln
Picard
@Arvaldis, Fl. Josephus [also sperren b4räuchte man sie wohl wirklich nicht, halte ich auch nicht unbedingt für richtig, auch wenn ich ihnen inhaltlich widersprechen muß!!]; @Klaus [Grüß Dich! 🤗 - Grüß Euch alle!]
Arvaldis— 28.1.2011 11:11:26:
Und wenn der Papst, so wie geschehen, Herrn Lefebvre seine Befugnisse als Priester und Bischof aberkennt, ist das auch so. Fertig. Egal, ob der Papst …More
@Arvaldis, Fl. Josephus [also sperren b4räuchte man sie wohl wirklich nicht, halte ich auch nicht unbedingt für richtig, auch wenn ich ihnen inhaltlich widersprechen muß!!]; @Klaus [Grüß Dich! 🤗 - Grüß Euch alle!]

Arvaldis— 28.1.2011 11:11:26:
Und wenn der Papst, so wie geschehen, Herrn Lefebvre seine Befugnisse als Priester und Bischof aberkennt, ist das auch so. Fertig. Egal, ob der Papst das "ex cathedra" oder sonstwie tut. Und wenn keine Weihegewalt vorliegt, sind alle erfolgten Weihen null und nichtig, illegitim etc. etc.
Flavius Josephus— 28.1.2011 11:06:18:
Iacobus,
wollen Sie nicht verstehen oder können Sie nicht verstehen: Wenn der Papst den "Brüdern" die Messe verbietet, dann ist es ihnen verboten. Egal was der Papst "ex cathedra" oder "simplex" oder "calendestin" oder ... oder ... oder ... sagt. Verboten ist verboten. Haben Sie das verstanden?

Klaus:

"Alles was Du auf Erden binden wirst...."

Die zit. Kommentare zeigen, daß es wichtig ist, theologisch zu differneziern.
Ja, dem Papst muß man prinzipiell auch gehorchen, wenn er nicht "ex cathedra" spricht, sowohl in Glaubensfragen wie in disziplinaren Dingen.
Durch den Jurisdiktionsprimat hat er wirklich diese weite Autorität.

Aber abgesehn von den ex-cathedra-entscheidungen, wo der Gehorsam absolut und unbedingt sein muß,
ist er bei nicht-es-cathedra-Entscheidungen nicht unfehlbar.

Dort ist der Gehorsam auch nicht absolut und unbedingt.

Dies gilt für nicht-ex-cath. Entscheidungen in Glaubensfragen,

dies gilt erst Recht für rein disziplinarische Fragen. Er kann hier falsche, ja schädliche Entscheidungen treffen. Im Einzelfall kann ungehorsam hier erlaubt, in manchen Fällen sogar geboten sein.

Die Sätze "... so ist das auch so. Fertig...", "..verboten ist verboten.."
sind also so nicht haltbar bzw. mehrdeutig.
Auch der Satz von der Binde- u Lösegewalt bezieht sich absolut verstanden nur auf ex-cath.-Entscheidungen.

In anderen Fallen muß man differenzieren [was immer schwieriger ist als ein schwarz-weiß-Urteil... ].