Grazer Bischof widerspricht Kirchenrecht
Bischof Wilhelm Krautwaschl von Graz wurde von der "Presse" gefragt, ob er jemals wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigert habe. Krautwaschl: "Ich darf laut Kirchenrecht, wenn jemand …More
Bischof Wilhelm Krautwaschl von Graz wurde von der "Presse" gefragt, ob er jemals wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion verweigert habe.
Krautwaschl: "Ich darf laut Kirchenrecht, wenn jemand zu mir zur Kommunion nach vorne tritt, niemandem etwas verweigern."
Im Kirchenrecht heißt es im Canon 915: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren."
Krautwaschl: "Ich darf laut Kirchenrecht, wenn jemand zu mir zur Kommunion nach vorne tritt, niemandem etwas verweigern."
Im Kirchenrecht heißt es im Canon 915: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren."
elisabethvonthüringen
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Warum soll es ihm anders ergehen als jedem x-beliebigen Kommunionhelfer? Die wissen doch auch nicht wem sie das "Hl. Brot" verabreichen...