BRD im Genderwahn - "Inter": Deutschland bekommt das dritte Geschlecht
"Inter": Deutschland bekommt das dritte Geschlecht
Die Klage eines intersexuellen Menschen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe war erfolgreich. Das Geburtenregister soll eine dritte Möglichkeit neben männlich oder weiblich ermöglichen.
Foto: Nicht alle Neugeborenen sind eindeutig einem Geschlecht zuordenbar, manche Menschen fühlen sich ihr Leben lang zwischen den Geschlechtern. – REUTERS
08.11.2017 um 10:41
Nicht Mann, nicht Frau. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
Der Prozess um ein "Drittes Geschlecht" ist nicht nur Neuland für Juristen. Wie nennt man jemanden, der weder Mann noch Frau ist? Die deutsche Sprache kennt hier keine Lösung, wie man sie beispielsweise in Schweden schon gefunden hat. In Österreich ist Alex Jürgen vor einem Jahr mit seinem Antrag beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht mit seinem Antrag gescheitert, ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Jürgen will am liebsten mit "Herm" angesprochen werden. "Wenn mich jemand höflich ansprechen will, dann mit Herm Alex" (von Hermaphrodit, Anm.), sagt er. Ein geeignetes Pronomen (statt er oder sie) fehlt aber. Während einige Länder bereits die juristische Geschlechtsbezeichnung "X" kennen, hinkt die Sprache hinterher.
Schweden hat es sprachlich leichter
In Schweden wurde das sprachliche Dilemma schon vor einigen Jahren gelöst. Allerdings unter anderen Voraussetzungen: Denn die schwedische Grammatik kennt grundsätzlich kein "männlich" und "weiblich" für Substantive. Dinge sind entweder sächlich, also "neutrum" - oder nicht, was grammatikalisch als "utrum" (gemeinsames Geschlecht, genus commune) bezeichnet wird.
Für Personen gibt es freilich entsprechende Fürworter: "hon" (sie) und "han" (er). Und seit neuestem ein drittes, nämlich "hen" - zum geschlechtsneutralen Formulieren, aber auch geeignet für Menschen unbestimmten Geschlechts. Ohne Debatten verlief diese Neuerung nicht. Sie wurde aber 2015 in die Wörterliste der Schwedischen Akademie aufgenommen und somit von höchster Stelle abgesegneter, offizieller Sprachgebrauch. Man habe durchaus Zweifel gehabt, sagte damals der Hauptverantwortliche in der Akademie, aber festgestellt, dass sich das Wort im Schwedischen etabliert habe.
(APA/AFP)
Volltext: Magazin Die Presse, Österreich
diepresse.com/…/Inter_Deutschla…
Die Klage eines intersexuellen Menschen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe war erfolgreich. Das Geburtenregister soll eine dritte Möglichkeit neben männlich oder weiblich ermöglichen.
Foto: Nicht alle Neugeborenen sind eindeutig einem Geschlecht zuordenbar, manche Menschen fühlen sich ihr Leben lang zwischen den Geschlechtern. – REUTERS
08.11.2017 um 10:41
Nicht Mann, nicht Frau. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
Der Prozess um ein "Drittes Geschlecht" ist nicht nur Neuland für Juristen. Wie nennt man jemanden, der weder Mann noch Frau ist? Die deutsche Sprache kennt hier keine Lösung, wie man sie beispielsweise in Schweden schon gefunden hat. In Österreich ist Alex Jürgen vor einem Jahr mit seinem Antrag beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht mit seinem Antrag gescheitert, ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Jürgen will am liebsten mit "Herm" angesprochen werden. "Wenn mich jemand höflich ansprechen will, dann mit Herm Alex" (von Hermaphrodit, Anm.), sagt er. Ein geeignetes Pronomen (statt er oder sie) fehlt aber. Während einige Länder bereits die juristische Geschlechtsbezeichnung "X" kennen, hinkt die Sprache hinterher.
Schweden hat es sprachlich leichter
In Schweden wurde das sprachliche Dilemma schon vor einigen Jahren gelöst. Allerdings unter anderen Voraussetzungen: Denn die schwedische Grammatik kennt grundsätzlich kein "männlich" und "weiblich" für Substantive. Dinge sind entweder sächlich, also "neutrum" - oder nicht, was grammatikalisch als "utrum" (gemeinsames Geschlecht, genus commune) bezeichnet wird.
Für Personen gibt es freilich entsprechende Fürworter: "hon" (sie) und "han" (er). Und seit neuestem ein drittes, nämlich "hen" - zum geschlechtsneutralen Formulieren, aber auch geeignet für Menschen unbestimmten Geschlechts. Ohne Debatten verlief diese Neuerung nicht. Sie wurde aber 2015 in die Wörterliste der Schwedischen Akademie aufgenommen und somit von höchster Stelle abgesegneter, offizieller Sprachgebrauch. Man habe durchaus Zweifel gehabt, sagte damals der Hauptverantwortliche in der Akademie, aber festgestellt, dass sich das Wort im Schwedischen etabliert habe.
(APA/AFP)
Volltext: Magazin Die Presse, Österreich
diepresse.com/…/Inter_Deutschla…