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Absolutes entweder oder: Papa oder emeritus

DrMartinBachmaier hat am 22.5.2017 in gloria.tv einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel: Ist ein Papa emeritus möglich? Ja! – Das Durcheinanderbringen zweier Thesen. -

Stellungnahme von P. Michael Wildfeuer:


Als Fazit der Darlegungen von DrMartinBachmaier bzgl. Papa emeritus erkenne ich Folgendes:

1. Emeritierung ist zu unterscheiden von Pensionierung. „Bei der Pensionierung tritt man in den Ruhestand, verliert alle Rechte und Pflichten, während man bei der Emeritierung sozusagen als Entlohnung, nur keine Pflichten mehr erfüllen muss, aber alle Rechte und selbstverständlich das Amt behält.“

„In Wahrheit ist aber ein emeritierter Papst alleine (These A) selbstverständlich möglich, was nur nicht möglich ist, ist These B, dass es den emeritierten Papst neben dem, d.h. zusätzlich zum regierenden Papst gibt.“

2. „Im strengen Sinn ist ein Papst ja eigentlich bereits nach seiner Wahl emeritiert. … Der Papst aber ist, sobald er gewählt ist, keinem (außer Gott) mehr verpflichtet, da er ja der Souverän ist. …. Die Papstwahl emeritiert den Gewählten….“ (Bachmaier).

Was ist dazu von Doktrin und Kirchenrecht der katholischen Kirche aus zu sagen?

Zu 1: Die Begriffe Emeritierung und Pensionierung sind vom staatlichen Recht genommen, und zwar laut Text vom deutschen Recht. Es ist zu fragen: Kann diese weltliche Rechtsbestimmung auf die Kirche mit ihrem Recht und ihrer Doktrin übertragen werden?

Dr. Bachmaier gibt dafür keinen Grund an.

Nach kirchlichem Recht und kirchlicher Doktrin gilt folgende Definition des Papstes: Can 331,§1 neuer CIC: Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt (lateinisch munus!) fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über die höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.

Ist eine Emeritierung im Sinne Bachmaiers auf den Papst anwendbar?

a) Bachmaier entnimmt den Begriff aus dem deutschen Recht des 20./21. Jahrhunderts. Kann man dies etwa auf China oder Moldavien anwenden? Kann man es auf einen „Professor“ im 5. Jahrhundert anwenden? Und kann man weltliches Recht auf kirchliches Recht anwenden?

Die Kirche ist übernational und überzeitlich, sie richtet sich nicht nach weltlichem Recht, schon gar nicht nach einem quasi räumlich und zeitlich punktuellen.

b) Die Kirche hat ihr Recht. Wenn ein Papst sein Amt beendet will, dann gilt kirchliches Recht: can 332 §2 regelt diesen Fall: Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht wird, nicht jedoch dass er von irgendwem angenommen wird.

Ein Verzicht auf die Pflichten unter Beibehaltung des Amtes ist danach nicht möglich. Das Amt kann nur als Ganzes angenommen oder abgegeben werden.

c) Es ist aber auch nicht nur vom Codex her nicht möglich, sondern von der Sache her nicht: Das Papstamt ist göttlichen Rechtes. Der Papst ist zwar supra canones (d. h. über den Canones), er ist nur an das göttliche Recht gebunden, aber an dieses ist er wirklich gebunden, und davon nicht dispensierbar. „Weide meine Lämmer, weide meine Schafe!“ (Joh 21,16f). So hat unser Herr zu Petrus gesprochen. Das ist göttliches Recht. Soll Petrus sagen können: Ich habe zwar die universale und volle Rechtsgewalt über die Lämmer und die Schafe, aber ich lehne es ab, meine Pflichten zu erfüllen und sie zu weiden?

d) Der Papst kann sich auch auf Grund seines Amtseides nicht von seinen Pflichten entbinden. Seit dem frühen Mittelalter haben die Päpste bei ihrer Inthronisation den Krönungseid abgelegt (jedenfalls bis Paul VI. einschl.):

“Ich gelobe, nichts an der Überlieferung, nichts an dem, was ich von meinen gottgefälligen Vorgängern bewahrt vorgefunden habe, zu schmälern, zu ändern oder darin irgendeine Neuerung zuzulassen, vielmehr mit glühender Hingabe als ihr wahrhaft treuer Schüler und Nachfolger mit meiner ganzen Kraft und Anstrengung das überlieferte Gut ehrfurchtsvoll zu bewahren; alles, was im Widerspruch zu der canonischen Ordnung auftauchen mag, zu reinigen; die heiligen Canones und Verordnungen unserer Päpste gleichwie göttliche Aufträge des Himmels zu hüten, da ich mir bewusst bin, Dir, dessen Platz ich durch göttliche Gnade einnehme, dessen Stellvertretung ich mit Deiner Unterstützung innehabe, strengste Rechenschaft über alles, was ich bekenne, im göttlichen Gericht ablegen zu müssen.

Wenn ich es unternehmen sollte, in irgendetwas nach anderem Sinn zu handeln, oder zulassen sollte, dass es unternommen wird, so wirst Du mir an jenem furchtbaren Tag des göttlichen Gerichtes nicht gnädig sein…. „


Ich frage: Kann es einen massiveren Pflichtcharakter geben?

(Der Krönungseid des Papstes entstammt dem Liber Diurnus romanorum pontificum [P. L. 105, S. 54], einer alten Text- und Gebetssammlung. Sie geht auf das 5. – 11. Jahrhundert zurück. Papst Paul VI soll der letzte Nachfolger Petri gewesen sein, der den Eid expressis Verbis abgelegt hat.)

e) Folgerung: Nach Doktrin und Recht der Kirche gibt es nur ein entweder oder: Entweder Papa oder emeritus. Aber niemals beides zugleich. Ein Papa emeritus ist eine Neueinführung, geht nicht auf die Apostel, geht nicht auf Christus zurück.

Das Petrusamt ist göttlichen Rechts. Man kann nur 100% oder 0% Papst sein. Einen 10- oder 20%igen Papst gibt es nicht.

Der Emeritus ist nicht mehr Papst und unter der vollen und universalen Gewalt des regierenden Papstes. Wenn er sich Papa emeritus nennt, ist das höchst irreführend. In diesem Sinn meine ich, muss man Johannes Paul II. Recht geben, wenn er sagt: „A pope emeritus is impossible.“

Zu 2: Nach Bachmaier kann der Terminus „emeritiert“ nicht nur im allgemeinen Sinn gebraucht werden wie in Punkt 1, sondern auch „im strengen Sinn“, d. h. der in diesem Sinn emeritierte ist ausschließlich Gott gegenüber verpflichtet.

Dass Petrus und seine Nachfolger ausschließlich Gott unterworfen sind, darin hat Bachmaier völlig Recht. Ich habe ich dies ja selbst ausdrücklich hervorgehoben: Er ist nur göttlichem Recht unterworfen. Das ist klar. Die hl. Kirche lehrt seit ihrem Bestehen, dass ihr oberster Jurisdiktionsträger nur Gott gegenüber Verantwortung ablegen muss, aber sie hat dies nie mit dem Ausdruck „emeritiert“ bezeichnet. Ein höchst verwirrender Sprachgebrauch.

Hinweis: Vergleiche dazu auch meine Predigt vom 19. Mai 2017: Joh. Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich."
DrMartinBachmaier und ein weiterer User verlinken diesen Beitrag
Vered Lavan
@DrMartinBachmaier - Du liebe Güte! Da könnte ja dann dieses Thema Gottesflüche, die aktiv werden können. akut werden! 😲 🥴
DrMartinBachmaier
Der "jedenfalls bis Paul VI." geleistete Krönungseid wäre wichtiger als der Emeritus-Streit. Ich wiederhole den Text des Krönungseides:
“Ich gelobe, nichts an der Überlieferung, nichts an dem, was ich von meinen gottgefälligen Vorgängern bewahrt vorgefunden habe, zu schmälern, zu ändern oder darin irgendeine Neuerung zuzulassen, vielmehr mit glühender Hingabe als ihr wahrhaft treuer Schüler und …Mehr
Der "jedenfalls bis Paul VI." geleistete Krönungseid wäre wichtiger als der Emeritus-Streit. Ich wiederhole den Text des Krönungseides:

“Ich gelobe, nichts an der Überlieferung, nichts an dem, was ich von meinen gottgefälligen Vorgängern bewahrt vorgefunden habe, zu schmälern, zu ändern oder darin irgendeine Neuerung zuzulassen, vielmehr mit glühender Hingabe als ihr wahrhaft treuer Schüler und Nachfolger mit meiner ganzen Kraft und Anstrengung das überlieferte Gut ehrfurchtsvoll zu bewahren; alles, was im Widerspruch zu der canonischen Ordnung auftauchen mag, zu reinigen; die heiligen Canones und Verordnungen unserer Päpste gleichwie göttliche Aufträge des Himmels zu hüten, da ich mir bewusst bin, Dir, dessen Platz ich durch göttliche Gnade einnehme, dessen Stellvertretung ich mit Deiner Unterstützung innehabe, strengste Rechenschaft über alles, was ich bekenne, im göttlichen Gericht ablegen zu müssen.

Wenn ich es unternehmen sollte, in irgendetwas nach anderem Sinn zu handeln, oder zulassen sollte, dass es unternommen wird, so wirst Du mir an jenem furchtbaren Tag des göttlichen Gerichtes nicht gnädig sein….
DrMartinBachmaier
@CollarUri: Und bereits damit allein, dass Benedikt will, dass man denkt, er "sei doch irgendwie noch Papst", zeigt er, dass sein "Rücktritt", den es ja ohnehin nicht gegeben hat, erzwungen und damit ungültig wäre, wenn es ihn gegeben hätte.
6 weitere Kommentare von DrMartinBachmaier
DrMartinBachmaier
@Nujaa: Ja, von einer Weihe kann man nicht zurücktreten, aber von einem Amt. Aber ein "kann" bedeutet nur bei ARD/ZDF-Deutschlandradio (früher "GEZ") bereits ein "getan".
Der Bayerische Rundfunk meledete aber immerhin, dass ein Mann mal Kindergeld beantragt hat, obwohl er keine Kinder hat. Er habe aber einen Pimmel, mit dem er Kinder zeugen könne, und deswegen wolle er Kindergeld. Der Antrag wurde …Mehr
@Nujaa: Ja, von einer Weihe kann man nicht zurücktreten, aber von einem Amt. Aber ein "kann" bedeutet nur bei ARD/ZDF-Deutschlandradio (früher "GEZ") bereits ein "getan".
Der Bayerische Rundfunk meledete aber immerhin, dass ein Mann mal Kindergeld beantragt hat, obwohl er keine Kinder hat. Er habe aber einen Pimmel, mit dem er Kinder zeugen könne, und deswegen wolle er Kindergeld. Der Antrag wurde abgeschmettert.
DrMartinBachmaier
@Nujaa:
1. Natürlich gibt es keine Papstweihe.
2. Die Weihe ist kein Amt.
3. O nein, Nujaa, ich sehe die Zahl derer, die erkennen, dass Benedikt XVI. Papst ist, im Steigen.
4. Im Übrigen verbreite ich hinsichtlich der Papstfrage keine Ideen. Ich reagiere nur. Weder das Rücktrittskauderwelsch noch der Begriff der Papst-Ermeritierung noch der des "erweiterten Papsttums" war meine Idee. Ich nehme zu …Mehr
@Nujaa:
1. Natürlich gibt es keine Papstweihe.
2. Die Weihe ist kein Amt.
3. O nein, Nujaa, ich sehe die Zahl derer, die erkennen, dass Benedikt XVI. Papst ist, im Steigen.
4. Im Übrigen verbreite ich hinsichtlich der Papstfrage keine Ideen. Ich reagiere nur. Weder das Rücktrittskauderwelsch noch der Begriff der Papst-Ermeritierung noch der des "erweiterten Papsttums" war meine Idee. Ich nehme zu solchen Behauptungen lediglich Stellung.
DrMartinBachmaier
@Nujaa:
1. Nicht nur Benedikt XVI. hat seinem Nachfolger Gehorsam gelobt, sondern Gott selbst: "Was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, . . ." Nur müssen wir auf seinen Nachfolger noch warten.
Es gibt nur einen auf Erden lebenden Papst, und das ist derzeit (27 Mai 2017) Benedikt XVI.
2. Benedikt XVI. ist nicht von seinem Amt (munus) zurückgetretgen, sondern hat, wenn man …Mehr
@Nujaa:

1. Nicht nur Benedikt XVI. hat seinem Nachfolger Gehorsam gelobt, sondern Gott selbst: "Was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, . . ." Nur müssen wir auf seinen Nachfolger noch warten.
Es gibt nur einen auf Erden lebenden Papst, und das ist derzeit (27 Mai 2017) Benedikt XVI.

2. Benedikt XVI. ist nicht von seinem Amt (munus) zurückgetretgen, sondern hat, wenn man das angelsächsiche Latein-Kauderwelsch entsprchend korrigiert, den Dienst ("ministerium") eines Bischofs von oder in Rom ("episcopus Romae", was nie und nimmer dem Papst-Titel "episcopus Romanus" entspricht) aufgekündigt. Von einem Amtsrücktritt zu sprechen geht an der Rosenmontagsrede vorbei.

3. EB Gänswein hätte gar nichts sagen müssen, wenn die Menschen nur mal endlich verstünden, dass Benedikt XVI. nie von seinem Amt zurückgetreten ist. Aber kein einziger, den ich hinsichtlich dieser Rede frage, geht darauf ein. So musste halt EB Gänswein mal darauf aufmerksam machen, dass Benedikt XVI. sein Papstamt noch weiterführt.
DrMartinBachmaier
Die Titelüberschrift "Absolutes entweder oder: Papa oder emeritus" suggeriert, dass ein "emeritus" sein Amt verloren hat, was nie und nimmer der ursprünglichen Bedeutung der Emeritirung entspricht, sie suggeriert, dass eine Emeritierung einer Pensionierung gleichkommt.
@Carlus: Es ging Archangelus speziell in diesem Artikel hier nicht darum, zu zeigen, dass es nur einen Papst geben kann - da …Mehr
Die Titelüberschrift "Absolutes entweder oder: Papa oder emeritus" suggeriert, dass ein "emeritus" sein Amt verloren hat, was nie und nimmer der ursprünglichen Bedeutung der Emeritirung entspricht, sie suggeriert, dass eine Emeritierung einer Pensionierung gleichkommt.

@Carlus: Es ging Archangelus speziell in diesem Artikel hier nicht darum, zu zeigen, dass es nur einen Papst geben kann - da widerspricht ihm ja keiner -, sondern um meine These, es könne einen Papa emeritus allein, also ohne einen zusätzlich regierenden Papst, geben, zu widerlegen. Doch es emeritiert ja bereits die Papstwahl, wobei ich natürlich den Begriff des Emeritus aus bereits Vorhandenem erschließen musste.
DrMartinBachmaier
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch auf zwei Fehler im Zitat aus CIC 332,2 hinweisen:
Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend nach rechter Ordnung kundgemacht deutlich gezeigt wird, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.
Die lateinischen Begriffe dafür sind "rite" und "manifestetur".
DrMartinBachmaier
@archangelus: Warum werfen Sie mir vor, dass ich den Begriff des Emeritus vom staatlichen Recht nehme? Ich kann ihn doch nur von da nehmen, wo es ihn gibt; im kirchlichen Recht gibt es ihn ja nicht. Wenn man ihn in der Kirche verwendet - diese Idee stammt ja nicht von mir -, kann ich ja dessen Bedeutung nur im Zusammenhang mit dem bereits Vorhandenen sowie aus dem Wortsinn erschließen, und das habe …Mehr
@archangelus: Warum werfen Sie mir vor, dass ich den Begriff des Emeritus vom staatlichen Recht nehme? Ich kann ihn doch nur von da nehmen, wo es ihn gibt; im kirchlichen Recht gibt es ihn ja nicht. Wenn man ihn in der Kirche verwendet - diese Idee stammt ja nicht von mir -, kann ich ja dessen Bedeutung nur im Zusammenhang mit dem bereits Vorhandenen sowie aus dem Wortsinn erschließen, und das habe ich in meinem Artikel gemacht. Wichtig dabei ist, dass der ursprüngliche Begriff keinen Amtsverlust bedeutet. Zum Professor war man früher auf Lebenszeit berufen, weswegen man emeritiert, nicht pensioniert wurde, emeritiert, um auszudrücken, dass er sein Amt nicht verloren hat.
Und in dieser Parallele kann ein angehängtes "emeritus" nicht den Amtsverlust eines Papstes bedeuten, da ja auch ein Papst auf Lebenszeit "berufen" ist.

Eine weitere Parallele habe ich an der Art der Verpflichtung gezogen ("strengerer Sinn"). Der Professor ist dem staatlichen Brötchengeber gegenüber verpflichtet; von diesen Pflichten entbindet ihn die Emeritierung, Pflichten, die ein Papst gar nicht hat, denn er ist ab der Papstwahl das Staatsoberhaupt. Also hat er von da an keinerlei weltliche Verpflichtungen mehr, nur noch Pflichten gegenüber Gott, die übrigens jeder Mensch hat. In diesem Sinne emeritiert ihn die Papstwahl. Diesbezüglich hatten Sie mir ja ohnehin Recht gegeben.

Dass natürlich der Spachgebrauch verwirrend ist, kann ich sofort bestätigen. Leser @Carlus hat uns gesagt, dass der Begriff von der deutschen Bischofskonferenz gefordert wurde. Und diese hat das sicherlich deswegen gemacht, um den Eindruck eines Papstes im Ruhestand, der sein Amt nicht mehr inne hat, zu erwecken. Darum war es mir mal wichtig, die Bedeutung des Begriffes aufzuklären, dass eben "emeritus" Entpflichtung und nicht Amtsverlust bedeutet.
Carlus
Vielen Dank, auf das habe ich seit 2013 in vielen meiner Beiträge hingewiesen. Ihnen ist es gelungen dies noch deutlicher darzulegen. In der Heiligen Mutter Kirche kann es niemals zwei Päpste geben . Wen doch, dann ist einer der rechtmäßige Papst und der andere ist der Gegenpapst. Bei einem rechtmäßigen Konklave kann auch niemals ein Rotarier zu einem rechtmäßigen Papst gewählt werden. Da bereits …Mehr
Vielen Dank, auf das habe ich seit 2013 in vielen meiner Beiträge hingewiesen. Ihnen ist es gelungen dies noch deutlicher darzulegen. In der Heiligen Mutter Kirche kann es niemals zwei Päpste geben . Wen doch, dann ist einer der rechtmäßige Papst und der andere ist der Gegenpapst. Bei einem rechtmäßigen Konklave kann auch niemals ein Rotarier zu einem rechtmäßigen Papst gewählt werden. Da bereits die Wähler eine schwere Sünde begehen indem sie einem Rotarier der die Treue zur Heiligen Mutter Kirche gebrochen hat zum Papst wählten, der von Gott dem Heiligen Geist niemals berufen wurde.
Nochmals vielen Dank, für die Deutlichkeit.
😡 👍 🤗 👍 😡
Eugenia-Sarto
Ein sehr überzeugender und verständlicher Artikel. Vielen Dank für diese Klarstellung.
Erschreckend ist für mich auch - wie der Artikel sagt- dass der Krönungseid eines Papstes einfach abgeschafft worden ist nach Papst Paul VI. Man lese seinen überaus wichtigen Inhalt.