Sofia M
1306

Buch von Gomorrah - Kirchenlehrer Hl. Petrus Damiani

Liber Gomorrhianus

Es ist rund tausend Jahre her, da schrieb ein Mann einen Brief an den Papst und zeigte detailliert auf, welches sexuelle Fehlverhalten ein großer Teil des Klerus an den Tag legte (dies war weit verbreitet). Dieser Mann war Mönch, später heiligggesprochen und zum Kirchenlehrer erhoben und hieß Petrus Damiani.

Sein Brief wurde bekannt unter dem Namen “Buch von Gomorrah” und wurde bis heute nicht ins Deutsche übersetzt!

Als Brief Nr. 31 läßt er sich hier auf Latein nachlesen.

Den miserablen Bischöfen und anderen Leitern der Kirche schrieb er folgendes ins Stammbuch (es gibt nur eine engl. Übersetzung):

Listen, you do-nothing superiors of clerics and priests. Listen, and even though you feel sure of yourselves, tremble at the thought that you are partners in the guilt of others; those, I mean, who wink at the sins of their subjects that need correction and who by ill-considered silence allow them license to sin. Listen, I say, and be shrewd enough to understand that all of you alike are deserving of death, that is, not only those who do such things, but also they who approve those who practice them.

Verständlich, daß Bischöfe mehrheitlich nicht zu denen gehören, die das Gericht Gottes als etwas fürchtenswertes darstellen. Wenn sie sich da mal nicht irren.

Heiliger Petrus Damiani, bitte für uns.
Link:
paxetbonum.de/…/liber-gomorrhia…

Homosexualität in der Kirchengeschichte und ihre Lösung

Ja die heutige Situation mit der Homosexuellendichte im Klerus ist höchst „verquer“, um es mit Theodor Fontane zu sagen, die heutige Lese-und Schreibweise lautet wohl „verqueer“. Hat es denn das auch früher gegeben? Durchaus, wovon das Buch Liber Gomorrhianus des hl. Kirchenvaters Petrus Damianus aus dem Jahre 1049 zeugt, was wirklich vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil war. Auch das Dekret des hl. Papstes Pius V

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aus dem Jahre 1568, das die Entfernung der schuldigen, also der homosexuellen Kleriker aus dem Priesterstand oder Buße in einem Kloster empfiehlt, war auch vorkonziliar.

Brief des Papstes Leon IX. an hl. Petrus Damianus

Dergleichen, also Homosexualität unter Priestern, kam also immer vor, wenn die höchste kirchliche Autorität dagegen vorgehen musste und ihre Entscheidungen dokumentiert sind. Es ist aber dem heiligen und höchst asketischen hl. Petrus Damianus (1006-1072) zu verdanken, der teilwiese Zustände in seinem eigenen Kloster beschreibt, dass sich solche lehramtliche Fragmente im Denzinger-Hünermann einfinden, wie die Passagen, die sich unten einfinden.

Da es sich um recht explizite Inhalte sexueller Natur handelt, so wollen wir hier einer Warnung voranstellen [Warnung ein!], damit diejenigen unserer Leser, wie fromme Ordensschwestern, die es nicht lesen möchten, gewarnt werden und es mit einer Entwarnung [Warnung aus!] beenden.

Leo IX. Brief »Ad splendidum nitentis« an Petrus Damiani, i. J. 1054:

… Es ist angebracht, daß Wir, wie Du wünschst, Unsere Apostolische Autorität einsetzen, damit Wir den Lesern ängstlichen Zweifel fortnehmen und für alle sicher feststeht, daß Unserem Urteil alles gefallen hat, was diese Schrift [der Liber Gomorrhianus] enthält, die dem teuflischen Feuer wie Wasser entgegengesetzt ist. Damit sich also nicht die Willkür schmutziger Begierde ungestraft verbreite, ist es notwendig, daß sie mit dem angemessenen Tadel Apostolischer Strenge zurückgewiesen und gleichwohl ein Versuch mit ihnen in herber Zucht unternommen werde. (DH 687)

[Warnung ein!]

Siehe, all jene, die sich durch irgendeine Abscheulichkeit der vier Arten,

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die genannt wurden, beflecken, werden sowohl nach dem Urteil der heiligen Kanones als auch nach Unserem durch die vorgesehene Zensur der Billigkeit von allen Stufen der unbefleckten Kirche vertrieben. Da Wir aber recht milde verfahren, wollen Wir und gebieten auch im Vertrauen auf die göttliche Erbarmung, daß diejenigen, die entweder mit eigenen Händen oder untereinander den Samen zum Ausstoß brachten oder auch zwischen Schenkeln ausströmen ließen, und nicht in langer Gewohnheit sowie nicht mit mehreren, wenn sie die Lust gezügelt und durch eine angemessene Buße die schändlichen Taten gesühnt haben, zu denselben Stufen zugelassen werden, auf denen sie, im Frevel verweilend, nicht für immer verweilend, gewesen waren; den anderen soll die Hoffnung auf Wiedererlangung ihrer Stellung genommen sein, die sich entweder lange Zeit über mit sich oder mit anderen oder mit mehreren – wenn auch nur kurze Zeit – wie auch immer mit einer der zwei Arten abscheulichen Verhaltens, die Du beschrieben hattest, befleckt oder – was schauderhaft zu sagen und zu hören ist – sich auf die Rücken anderer geschoben haben. Wer es wagen sollte, gegen dieses Unser Dekret Apostolischer Strafbestimmung entweder zu urteilen oder anzubellen, soll wissen, daß er unter Gefährdung seiner Stellung handelt. (DH 688)

Kurz und gut: abhängig von den homosexuellen Praktiken [Masturbation, gegenseitige Masturbation, Schenkelverkehr], Oralverkehr fehlt, interessanterweise, wird man entweder noch zur Buße zugelassen, wenn die Gewohnheit nicht zu lange dauerte, bei einer langen Gewohnheit und Analverkehr wird man aus dem Klerikerstand entlassen. Denn bei den Letzteren gibt es keine Hoffnung auf Besserung. [Warnung aus!]

Pius V. Horrendum illud scelus

Horrendum illud scelus, ein Dekret von Pius V. liest sich in der

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aus dem Englischen von davillatollkuehn wie folgt. Wir zitieren nach Tradition in Action:

„Homosexuelle Priester müssen ihrer klerikalen Würde beraubt und zu Tode gebracht werden.

In der Renaissance erhob das Laster der Homosexualität wieder sein Haupt. Das war ein Anlass zu großer Sorge für den heiligen Papst Pius V. Aus diesem Grund schrieb er, beginnend im ersten Jahr seines Pontifikats, einige wichtige Dokumente dagegen. Das wichtigste ist die Konstitution Horredum illud scelus, deren Kernsätze wir weiter unten nochmals darstellen.

In unseren Tagen der moralischen Erschlaffung und Liberalisierung der Sitten, erleben wir ein schändliches Beharren der religiösen Autorität – bis hin zu den höchsten Ämtern – auf dem Laster der Homosexualität im Klerus und in den Seminaren.

Wir halten es für angebracht, diese konstanten, unveränderlichen Prinzipien, die der hl. Pius V. in seiner apostolischen Verfassung ausdrückt, in Erinnerung zu bringen. Vielleicht werden dadurch ein paar Augen geöffnet, um die Tiefe des Abgrunds zu sehen, in den wir gefallen sind.

Der Heilige Pius V:

Dieses schreckliche Verbrechen (horrendum illud scelus), wegen dessen Obszönität und Perversion ganze Städte durch göttliche Verdammung im Feuer zerstört wurden, bereitet uns bitterstes Leiden, erschüttert unseren Geist und treibt uns an, ein solches Verbrechen mit größtmöglichen Eifer zu unterdrücken.

Ganz dem angemessen veröffentlichte das fünfte Lateran Konzil (1512-1517) dieses Dekret: „Wird irgendein Mitglied des Klerus diesem Laster gegen die Natur überführt, wegen dem der Zorn Gottes über die Söhne der Niedertracht kam, soll er aus dem klerikalen Stand entlassen werden oder gezwungen werden, in einem Kloster Buße zu tun“ (Kap. 4, X, V, 31).

Damit die Ansteckung eines solch schweren Vergehens nicht mit großer Verwegenheit fortschreiten kann, indem sie die Straflosigkeit, die der größte Anreiz zur Sünde ist, ausnutzt, müssen die Kleriker, die dieses schändlichen Verbrechens schuldig sind, umso schwerer bestraft werden, und diejenigen, die sich nicht vor dem Tod ihrer Seele fürchten, sollen – so legen wir fest – der Gewalt der weltlichen Autorität übergeben werden, die das Zivilrecht durchsetzt.

Deswegen wünschen wir mit größerer Strenge, als wir seit dem Beginn unseres Pontifikates begannen, fortzufahren, und beschließen, dass jeder Priester oder Mitglied des Klerus, sei es ein Weltkleriker oder ein Ordensangehöriger, der ein solches abscheuliches Verbrechen begeht, durch die Macht dieses Gesetzes jedes klerikalen Privilegs, jedes Postens, jeder Würde und jedes kirchlichen Benefiziums beraubt wird und, nachdem er von einem kirchlichen Richter degradiert wurde, er unverzüglich der weltlichen Autorität übergeben werden soll, um getötet zu werden, wie es gesetzlich als passende Strafe für Laien, die in diesen Abgrund versanken, vorgeschrieben ist.“

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Soweit Tradition in Action. Sicherlich hat schon jemand über die kirchlichen Strafen gegen die homosexuellen Kleriker geforscht und etwas darüber geschrieben. Dies tat u.a. sehr ausführlich Randy Engel in ihrem

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und sehr gut belegten Werk Rite of Sodomy und dies taten wahrscheinlich andere auch. Da der Schreiber dieser Zeilen immer noch in der Welt der zweiwertigen Logik lebt, so fragt er sich, wie man dermaßen sündigen kann, was mutatis mutandis auch für das heterosexuelle Konkubinat gilt, und danach Sakramente spenden, predigen und sich für „einen guten Priester“ halten kann. Wahrscheinlich hat man nach einer Zeit kein Gewissen mehr. Der Teufel scheint eine Spaltung der Wirklichkeit und des rationalen Denken zu verursachen, sodass ein solches Leben machbar scheint. Priester-Sodomiten hat es schon immer gegeben, worüber sich auch Christus in den Gesprächen mit der hl. Katharina von Siena beklagt, aber bis zu der Franziskus-Ära sah man Sünde als Sünde und wollte sie nicht in etwas Gutes ummünzen. Es scheint wirklich so zu sein, dass in den Zeiten der Verweltlichung der Kirche Sodomie beim Klerus Überhand zu nehmen scheint, denn:

Petrus Damianus und sein Liber Gomorrhianus beschreibt den Zustand des verweltlichten Klerus in der Zeit der gregorianischen Reform, welche dagegen vorgehen wollte.

Katharina von Siena beschreibt in ihrem Dialog den Zustand der Kirche während des Großen Schismas.

Pius V nimmt in seinem Horrendum illud scelus zum Erbe der Renaissance-Kirche Stellung, die einen regen „Dialog mit der Welt“ pflegte.

Wann hat man die besten Priester? In den Zeiten einer verfolgten und absolut armen Kirche.

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[Warnung ein!] Petrus Damiani unterscheidet »vier unterschiedliche Weisen« (Kap. 1: PL 145,161C): »die einen verfehlen sich nämlich wider die Natur mit sich selbst [Masturbation Red.], andere mit den Händen anderer [Gegenseitige Masturbation Red.], andere zwischen den Schenkeln [Schenkelverkehr, interkrularer Verkehr Red.], andere schließlich durch den Vollzug des Aktes [Analverkehr Red.]« (»alii siquidem secum, alii aliorum manibus, alii inter femora, alii denique consummato actu contra delinquunt«). [Warnung aus!]

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(Constitution Horrendum illud scelus, August 30, 1568, in: Bullarium Romanum, Rome: Typographia Reverendae Camerae Apostolicae, Mainardi, 1738, chap. 3, p. 33) St. Pius V.

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