Eugenia-pia
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Die Konzilsväter wollten die "neue Messe" nicht.

Möge das keiner aus Unwissenheit erleben!
Ein tiefer Unmut überkam wegen der Liturgiereform einige Konzilsväter: der Bischof von Rodesien erklärte: "Wir sind vergiftet durch die Erneuerung.", Kardinalstaatssekretär Cicognani rief empört: "Genug des Probierens, genug der Neuerungen."
Als die neu erfundenen Messe ( missa normativa) am 24. Oktober 1967 in der Sixtinischen Kapelle den Bischöfen vorgeführt wurde, um ihre Zustimmung zu gewinnen, war das Ergebnis für die Progressisten enttäuschend. Die neue Messe schreckte die Bischöfe ab. Bei den Abstimmungen erhielten die Reformvorschläge nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Die Forderungen der Kritiker waren u.a.:
Die Beibehaltung von mehr Kreuzzeichen ( die man abschaffen wollte),
mehr Kniebeugen und Verneigungen.
Die stillen Priestergebete sollen nicht getilgt werden. Nichts dürfe dem Belieben( etwas zu ändern) des Priesters überlassen werden, alles müsse genau festgelegt werden, um die Einheitlichkeit des Ritus in der Kirche zu erhalten.
Es müsse mehr Raum für die heilige Stille sein.
Das Kyrie dürfe niemals ausgelassen werden, das (regelmässig zu betende ) Gloria müsse beibehalten werden.
Die Gebete bei der Opferung seien zu stark reduziert.
Die Gebete vor und nach der Kommunion des Priesters müssten bleiben.
Die Aufzählung der Heiligen im Kanon müsse aufrechterhalten werden.

Die Aesserungen der Versammelten in der Debatte liessen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der protestantisierende Charakter des neuen Ordo Missae, seine Abschwächung der Dogmen von der Eucharistie und vom Priestertum wurde von rechtgläubigen und theologisch gebildeten Vätern schon auf dieser Versammlung
erkannt und ausgesprochen. Manche beklagten, dass dieser Messe die Feierlichkeit fehle. starker widerstand kam von englischen bzw. englischsprechenden und irischen Bischöfen. Gegen die Verminderung von Gesten und Zeichen sprachen sich namentlich afrikanische Bischöfe aus.

Gegen die neue Messordnung gab es also eine sehr starke Opposition der an der Generalversammlung der Bischofssynode teilnehmenden Bischöfe.
Aber dieser Widerstand wurde erstaunlicherweise übergangen und hatte keine Auswirkungen. Die Einwände blieben in der Mehrzahl unberücksichtigt.
Die Urheber und Förderer der sogenannten Liturgiereform beharrten auf ihren irrigen Vorstellungen. Es dürfte richtig sein, dass Papst Paul VI. die Neuerungen von der progressistischen Partei des Liturgierates unterstützte. Vermutlich deswegen meinten die Initiatoren der liturgischen Aenderungen die Meinungsäusserungen zahlreicher Bischöfe übergehen zu können.

Quelle: entnommen aus: Prof. Georg May, Die Alte und die Neue Messe.
augustinus 4
Man kann aber umkehren zur
Hl. Tridentinischen Opfermesse nach dem hl. Papst Pius V. !
Das ist sehr zu empfehlen, weil es gemäß "Quo primum"
die "Messe aller Zeiten" ist und das gilt ewig !
(übrigens nicht die Messe nach '62 wohlgemerkt, denn jene
hat den Stein der Veränderungen bereits ins Rollen gebracht;
es ist wichtig, dies zu verstehen ! Siehe z.B. Monatszeitschrift
Mysterium fidei !)
augustinus 4
Man hätte den Glauben hieran nicht fallen lassen dürfen,
denn es war und ist eine ewig gültige Konstitution eines
heiligen Papstes: Quo primum !
(Zum Verständnis: kein Mensch hätte etwas ändern dürfen, auch
nicht ein Papst, d.h. aus seinem eigenen Willen heraus, aber:
der Allmächtige darf etwas ändern, nämlich neu gewünschte
Kirchenfeste wie z.B. das Christkönigsfest o.a. einfügen - und dies …Mehr
Man hätte den Glauben hieran nicht fallen lassen dürfen,
denn es war und ist eine ewig gültige Konstitution eines
heiligen Papstes: Quo primum !
(Zum Verständnis: kein Mensch hätte etwas ändern dürfen, auch
nicht ein Papst, d.h. aus seinem eigenen Willen heraus, aber:
der Allmächtige darf etwas ändern, nämlich neu gewünschte
Kirchenfeste wie z.B. das Christkönigsfest o.a. einfügen - und dies
geschieht dann durch den Papst, aber im Willen des Allmächtigen !
So ist es leicht zu verstehen ! Die Liturgiereform wurde zwar
päpstlich abgesegnet, war aber dennoch nicht der ausdrückliche
Wille des Allmächtigen ! Und daher der Verfall nach Vat. II. !)