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Strafverfahren gegen Bischof Williamson vorläufig eingestellt

(gloria.tv/ KNA) Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat das Strafverfahren gegen den Traditionalistenbischof und Holocaustleugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt. Der Strafbefehl schildert nach Auffassung des Ersten Strafsenats lediglich eine «Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten». Das teilte die Justizpressestelle am Mittwoch mit (Az. 1 St OLG Ss 240/11).

Bei Volksverhetzung müsse die Tat «öffentlich oder in einer Versammlung» begangen werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft könne jedoch wegen des gleichen Sachverhalts erneut umfassend Anklage erheben. Das Verfahren müsste dann neu aufgerollt werden. Mit seinem Interview aus dem Jahr 2008 hatte Williamson weltweit Empörung ausgelöst.

Das Amtsgericht Regensburg hatte den Bischof der Piusbruderschaft 2010 zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das Landgericht hatte ein Jahr später das Urteil bestätigt. Williamson legte dagegen Revision ein. In einem Interview mit einem schwedischen Bezahlfernsehsender hatte er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten. Das Gespräch war in einem Priesterseminar der von Rom nicht anerkannten Piusbruderschaft im bayerischen Zaitzkofen geführt worden.

Das OLG betonte, in der Entscheidung der Regensburger Gerichte werde zwar beschrieben, dass Williamson damit gerechnet habe, dass sein Interview auch in Deutschland Aufsehen erregen werde. Es werde in dem Strafbefehl aber nicht mitgeteilt, wie und wo der Inhalt des unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebenen Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt wurde. Nachdem seine Äußerung auf ungeklärtem Weg vorab bekannt geworden war, habe Williamson auf rechtlichem Wege vergeblich versucht, eine Ausstrahlung in der Bundesrepublik zu unterzusagen.

Gleichzeitig unterstrich der Strafsenat, die nun gefasste Entscheidung bedeute nicht, dass die 2008 abgegebenen Äußerungen des Bischofs in Deutschland nicht strafbar seien. Deshalb sei eine erneute Verfolgung möglich.

Die Piusbrüder haben sich nach Ansicht ihres Distriktoberen Franz Schmidberger «klar und unmissverständlich von den Verirrungen des Bischof Williamson distanziert». Dies schrieb Schmidberger im Oktober in einem Brief an den Zentralrat der Juden in Deutschland.
Defensor Fidei
@Eva:
Ich halte den Beschluß des OLG für vollkommen korrekt. Deshalb habe ich ihn verlinkt. Die Entscheidung ist dort gut und nachvollziehbar begründet.
Nur wird es trotzdem Leute geben, die sich empören, weil sie diese Entscheidung für politisch falsch halten und nicht verstehen, daß die Justiz nicht politische Maßstäbe, sondern Gesetze zu ihrer Entscheidungsgrundlage macht.
Deshalb auch mein …Mehr
@Eva:

Ich halte den Beschluß des OLG für vollkommen korrekt. Deshalb habe ich ihn verlinkt. Die Entscheidung ist dort gut und nachvollziehbar begründet.

Nur wird es trotzdem Leute geben, die sich empören, weil sie diese Entscheidung für politisch falsch halten und nicht verstehen, daß die Justiz nicht politische Maßstäbe, sondern Gesetze zu ihrer Entscheidungsgrundlage macht.

Deshalb auch mein Hinweis - vor evtl geäußerter Kritik - doch mal die Entscheidung zu lesen. Anderenfalls wird doch nur wieder Blödsinn geschrieben, der leicht hätte vermieden werden können, wenn man die Entscheidung vorher gelesen hätte.
Eva
@defensor
Warum Kritik?
Die Justiz hat ihre auf Medienpropaganda aufgebaute Entscheidung korrigiert.Mehr
@defensor

Warum Kritik?
Die Justiz hat ihre auf Medienpropaganda aufgebaute Entscheidung korrigiert.
Defensor Fidei
Wer den ganzen Beschluß des OLG lesen will, kann HIER schauen.
Ist vielleicht ganz sinnvoll. Vor allem für jene, die vor haben, sich hier über die Justiz zu empören, weil sie von der Materie keine Ahnung haben und meinen, die Justiz habe den Fall politisch zu behandeln.Mehr
Wer den ganzen Beschluß des OLG lesen will, kann HIER schauen.

Ist vielleicht ganz sinnvoll. Vor allem für jene, die vor haben, sich hier über die Justiz zu empören, weil sie von der Materie keine Ahnung haben und meinen, die Justiz habe den Fall politisch zu behandeln.
Monika Elisabeth
Geldverschwendung meets Zeitverschwendung.