HANDKOMMUNION (Teil 4) Das Problem der Handkommunion

Das Problem der Handkommunion Teil 4

Befragung der Bischöfe der Lateinischen Kirche

Nur wenige Bischofskonferenzen sowie einige einzelne Bischöfe hatten Gesuche an den Heiligen Stuhl gerichtet, um den Gebrauch der Handkommunion in ihrem Bereich erlauben zu können. Doch wollte der Papst die Stellungnahme sämtlicher Bischöfe der Lateinischen Kirche einholen, bevor er eine Entscheidung traf. Die Antworten zeigen an, „daß die beträchtliche Mehrheit der Bischöfe der Meinung ist, daß an der gegenwärtigen Disziplin nichts geändert werden soll; und daß, wenn man daran etwas ändere, das Empfinden und das spirituelle Feingefühl dieser Bischöfe und vieler Gläubiger verletzt würden“, wie wir gleichfalls in der römischen Instruktion lesen.

Folglich beschloß der Papst, daß die traditionelle Praxis beizubehalten sei. In der Tat weist die römische Instruktion darauf hin, daß „angesichts der Kommentare und Ratschläge derer, die der Heilige Geist als Verwalter eingesetzt hat, welche die Kirchen regieren sollen“ und im Hinblick auf die so ernste Angelegenheit und das Gewicht der vorgetragenen Argumente, der Heilige Vater sich nicht genötigt glaubte, die traditionelle Weise der Kommunionspendung an die Gläubigen zu ändern.

„Daher ermahnt der Heilige Stuhl die Bischöfe, Priester und Gläubigen eindringlich, mit Bedachtsamkeit das weiterhin gültige Gesetz zu befolgen, das erneute Bestätigung gefunden hat. Sie alle mögen sowohl das Urteil der Mehrheit des katholischen Episkopats in Erwägung ziehen als auch auf die gegenwärtig in der heiligen Liturgie gebräuchliche Form sowie das gemeinsame Wohl der Kirche Rücksicht nehmen“.

Es ist angebracht, daran zu erinnern, daß diese grundlegenden Anweisungen, die Papst Paul VI. in der Instruktion „Memoriale Domini“ gegeben hat, keine Änderungen erfahren haben. Die heilige Kongregation für den Gottesdienst erließ nämlich am 3. April 1985 eine Bekanntgabe, die die Aufmerksamkeit auf einige Punkte zur Handkommunion lenken sollte. In dieser Bekanntgabe wird ganz am Anfang daran erinnert, daß der Heilige Stuhl „in der ganzen Kirche den traditionellen Brauch der Kommunionspendung“ in Kraft halte.

Aus den Anweisungen des Heiligen Stuhls ergibt sich notwendigerweise die Schlußfolgerung, daß die Gläubigen folgerichtig aufhören müßten, die heilige Kommunion auf die Hand zu empfangen. Was die Priester betrifft, so haben sie gemäß dieser römischen Direktiven das Recht, aber auch die moralische Pflicht, mit der Handkommunionspendung aufzuhören, dies um so mehr, als noch dogmatische Gesichtspunkte dazukommen, wie wir noch ausführen werden.

Fortsetzung folgt