Ist ein Papa emeritus möglich? Ja! - Das Durcheinanderbringen zweier Thesen

Die zwei Thesen, die durcheinandergebracht werden katholisches.info titelt wie folgt: Johannes Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich!" Das nichtverneinte Grüne nenne ich These A. Johannes …Mehr
Die zwei Thesen, die durcheinandergebracht werden
katholisches.info titelt wie folgt:
Johannes Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich!"
Das nichtverneinte Grüne nenne ich These A. Johannes Paul II. verneint diese These.
Doch dann beginnt der Artikel-Text ganz anders.
Das Rätsel eines „emeritierten Papstes“ neben dem regierenden Papst, und sogar im Sinne eines „erweiterten“ Papsttums mit einem „quasi gemeinsamen Dienst“ eines „aktiven“ und eines „kontemplativen“ Papstes, „lastet ungelöst auf der aktuellen Periode des Papsttums“, so der Vatikanist Sandro Magister.
Die Möglichkeit des Rotgschriebenen nenne ich These B. These A und These B werden fälschlicherweise oft synonym behandelt, wie etwa auch die folgende Passage im Text von katholisches.info zeigt. Siehe zunächst das links durch einen senkrechten roten Strich Markierte:
Johannes Paul II.: „A pope emeritus is impossible.“ (Unverneintes = These A) Doch dann heißt es weiter: „Ein emeritierter Papst ist unmöglich!“ Es …Mehr
DrMartinBachmaier
Vor allem als persönliche Notiz, aber auch, weil es zum Thema passt, verlinke ich auf folgenden Artikel:
Padre Pio: "Satan wird eine falsche Kirche regieren"
DrMartinBachmaier
@MisterX: Man muss da aber immer auch vorsichtig sein. Was Benedikt tut, erfahren wir ja doch meist von Medien, die ihm nicht gut gesonnen sind. Und es ist dann oft schwer, herauszukriegen, ob es oder was davon wahr ist.
8 weitere Kommentare von DrMartinBachmaier
DrMartinBachmaier
@CollarUri: Ja, der "oder"-Version muss ich wohl zustimmen.
DrMartinBachmaier
@CollarUri: Punkt 1 und 2 werden zumindest nicht in naher Zukunft geschehen.
Zu Punkt 3: Im Fall des Messverbotes wird sich der Bischof sicher nicht auf eine höhere Instanz basierend auf Schrift und allgemeiner Akklamation berufen können.
Gänsweins Äußerungen im Blick auf das erweiterte Papsttum lassen ja vermuten, dass der kontemplierende Papt Benedikt dem aktiven Unterpapst Franziskus die Vollmacht …Mehr
@CollarUri: Punkt 1 und 2 werden zumindest nicht in naher Zukunft geschehen.
Zu Punkt 3: Im Fall des Messverbotes wird sich der Bischof sicher nicht auf eine höhere Instanz basierend auf Schrift und allgemeiner Akklamation berufen können.

Gänsweins Äußerungen im Blick auf das erweiterte Papsttum lassen ja vermuten, dass der kontemplierende Papt Benedikt dem aktiven Unterpapst Franziskus die Vollmacht zu Bischofs- und Kardinals-Ernennungen übertragen hat, weswegen ich ja vermute, dass sie gültig sind. Nur gibt es sicher keinen Nachweis für diese Vollmacht; Franziskus selbst betrachtet sich ja als Kirchenoberhaupt, womit er sich zum Gegenpapst aufschwingt, auf jeden Fall wird er keine Vollmacht von Benedikt einfordern, da er ihn auf diese Weise als Kirchenoberhaupts-Papst anerkennen würde.

Wenn nun ein bereits von Franziskus ernannter Bischof einen Priester suspendiert, könnte der Priester dem Bischof vorwerfen, ungültig ernannt worden zu sein und seine Suspendierung als ungültig erachten. Ansonsten, so kann der Priester fordern, solle ihm der Bischof doch den Nachweis bringen, dass er gültig ernannt sei, dass also Franziskus eine Bischofsernennungs-Vollmacht von Papst Benedikt habe. Darauf wird sich der Franziskus anerkennende und Messverbot anordnende Bischof sicher nicht einlassen, denn er hält ja Franziskus für den einen Papst. Der Priester dürfte aber wohl auf Rechtssicherheit pochen dürfen. Er kann doch nicht einfach eine so wichtige Angelegenheit wie das Feiern der heiligen Messe einstellen, ohne einen Beweis vorliegen zu haben, dass der Bischof das Recht ihn zu suspendieren hat. Gänsweins Aussage des aktiven "Papstes" Franziskus, selbst wenn sie offiziell wäre, sollte man ja vor allem auf die Aktionen des Papstes anwenden, also etwa auf das Feiern der päpstlichen Messen, denn eine kurze Unterschrift zu einer Bischofsernennung oder wenigstens ein Nicken unter Zeugen sollte ein kontemplativer Papst auch noch zustande bringen.
DrMartinBachmaier
@CollarUri: Nein, ich beziehe die Gehorsamspflicht nicht auf Anordungen wider Gottes Gebot. Ich würde auch die Verweigerung der Handkommunion der Gehorsamspflicht vorziehen.
Eine andere Sache ist aber der Gehorsam hinsichtlich eines Verbotes, beispielsweise die ausdrücklich ausgespochene Suspendierung, nicht ein "Sich als suependiert betrachten".
Mir schwebt immer das Beispiel der Marienerscheinungen …Mehr
@CollarUri: Nein, ich beziehe die Gehorsamspflicht nicht auf Anordungen wider Gottes Gebot. Ich würde auch die Verweigerung der Handkommunion der Gehorsamspflicht vorziehen.

Eine andere Sache ist aber der Gehorsam hinsichtlich eines Verbotes, beispielsweise die ausdrücklich ausgespochene Suspendierung, nicht ein "Sich als suependiert betrachten".

Mir schwebt immer das Beispiel der Marienerscheinungen von Heroldsbach vor. Der größte Mystik-Experte der Untersuchungskommission, H. H. Heer, hielt an deren Echtheit fest und wurde deswegen vom Bischof suspendiert. Er hätte nur die Marienerscheinungen von Heroldsbach verleugnen müssen, dann wäre er sofort wieder in Amt und Würden gesetzt worden. Er hielt sich aber an die Suspendierung und feierte niemals mehr die heilige Messe, obwohl dies seine Liebe war. Und was er sonst noch alles erdulden hat müssen, ist eine Extra-Geschichte. Er gilt als der Märtyrer von Heroldsbach.

Und wieder zurück zum Messverbot:
Angenommen, der Bischof ordnet die Feier einer in Absprache mit den Lutheranern zustande gekommenen ungültigen Messe an; dann hat ja der Priester bereits aufgrund des Motu proprio Summorum Pontificum von Benedikt XVI. die Möglichkeit, die Alte Messe zu feiern. Wenn sich aber der Bischof dadurch in seinen Anordnungen hintergangen fühlt, wird er diesen Priester ausdrücklich suspendieren, ohne Grund oder unter irgendeinem Vorwand.
Was soll der Priester dann tun? Einfach wäre es da, wenn sich der Bischof als unrechtmäßig ernannt herausstellte.
DrMartinBachmaier
Noch ein paar Gedanken zu den Gänswein-Äußerungen.
1. Benedikt XVI. habe das Papstamt geräumt, nicht verlassen.
Dieses "geräumt" deutet bereits klar eine Vertreibung an, d. h. die Aktion des "Räumens" geht nicht von Benedikt aus, war also seinerseits nicht freiwillig.
Das Verlassen eines Amtes wäre dagegen eine Aktion, die von Benedikt ausgegangen wäre; sie käme einem Amtsrücktritt gleich; dieses …Mehr
Noch ein paar Gedanken zu den Gänswein-Äußerungen.

1. Benedikt XVI. habe das Papstamt geräumt, nicht verlassen.

Dieses "geräumt" deutet bereits klar eine Vertreibung an, d. h. die Aktion des "Räumens" geht nicht von Benedikt aus, war also seinerseits nicht freiwillig.
Das Verlassen eines Amtes wäre dagegen eine Aktion, die von Benedikt ausgegangen wäre; sie käme einem Amtsrücktritt gleich; dieses Verlassen hat aber Gänswein verneint.

2. "Franziskus" sei der aktive Papst, Benedikt XVI. der kontemplative.
Wer aber ist dann der eigentliche Papst (der eine Papst, das Kirchenoberhaupt)?

Dass Benedikt das Kirchenoberhaupt ist und das Papstamt durch den aktiven Kardinal Bergoglio erweitert worden ist, ergibt einen Sinn, denn ein alternder Kirchenchef braucht Hilfe in päpstlichen Aktionen, die auszuführen ihm zu schwer werden, kann also einen aktiven Hilfs-Papst gebrauchen.
Wenn nun aber der aktive "Franziskus" das Kirchenoberhaupt und Benedikt nur der Papst zur Erweiterung des Papstamtes wäre, fragt man sich, inwiefern ein Papstamt durch eine Kontemplation erweitert werden kann. Zur Kontemplation bedarf es doch keines Papstes! Da reicht doch ein kontemplativer Bischof genauso. Eine Erweiterung des Papstamtes durch einen zusätzlichen kontemplativen Papst gibt mitnichten einen Sinn.
Wenn es also einen aktiven und einen kontemplativen Papst gibt, kann nur der kontemplative das Kircheoberhaupt sein und der aktive der Hilfspapst.
DrMartinBachmaier
@Matthias Lutz: Ach so, ich dachte, Sie nähmen zur Malachias-Weissagung Stellung.
@CollarUri, @Tradition und Kontinuität: Die Sache, ob die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind, ist hochinteressant. Ich gehe nämlich davon aus, dass es unter Kardinal Bergoglio zu einem Messverbot kommen wird und denke dabei insbesondere an die Sonntagsvisionen Pfarrer Handwerchers. Auszug:
Sieh! …Mehr
@Matthias Lutz: Ach so, ich dachte, Sie nähmen zur Malachias-Weissagung Stellung.

@CollarUri, @Tradition und Kontinuität: Die Sache, ob die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind, ist hochinteressant. Ich gehe nämlich davon aus, dass es unter Kardinal Bergoglio zu einem Messverbot kommen wird und denke dabei insbesondere an die Sonntagsvisionen Pfarrer Handwerchers. Auszug:

Sieh! Die Präfation des Festags
War im Messbuch nicht zu finden.
„Warum säumst du in dem Amte?“,
Lärmt man in der Kirche hinten.

Und ich gab darauf zur Antwort:
„Weil die Präfation ich suche.“
Doch soviel ich immer blätt’re,
Find ich keine in dem Buche.

Die Priester haben ja ihrem Bischof und seinen Nachfolgern Gehorsam versprochen, und wenn der die Feier einer gültigen Messe verbietet, was einer Suspension gleichkommt, müssen sie gehorchen. Wenn nun aber der Nachfolger ungültig ernannt wäre, bedürfte es dieser Gehorsamspflicht nicht.

Vielleicht tritt aber im Falle eines Messverbots durch einen rechtmäßig ernannten Bischof der Notstandsparagraph in Kraft. Wenn fast alle Bischöfe die Feier einer gültigen Heiligen Messe verbieten, kann man ja sehr wohl von einem Notstand sprechen. Ob er aber zum Ungehorsam gegenüber einem gültigen Nachfolger im Bischofsamt berechtigt?
DrMartinBachmaier
@Matthias Lutz: Es scheint, als hätten Sie die italienischen Wurzeln Kardinal Bergoglios erwähnt, um zu bestätigen, dass er der "Petrus Romanus" sei. Wenn Sie nicht glauben wollen, dass dieses Papst-Synonym nur vom Interpreten - genannt ist Ciaconius - kommt, dann bleibt Ihnen ja nur die Möglichkeit, ihn als Sinnspruch des Sehers zu sehen. Dieser Sinnspruch bezöge sich dann aber auf den nächsten …Mehr
@Matthias Lutz: Es scheint, als hätten Sie die italienischen Wurzeln Kardinal Bergoglios erwähnt, um zu bestätigen, dass er der "Petrus Romanus" sei. Wenn Sie nicht glauben wollen, dass dieses Papst-Synonym nur vom Interpreten - genannt ist Ciaconius - kommt, dann bleibt Ihnen ja nur die Möglichkeit, ihn als Sinnspruch des Sehers zu sehen. Dieser Sinnspruch bezöge sich dann aber auf den nächsten Papst. Denn für Kardinal Bergoglio heißt ja der "Sinnspruch": In persecutione extrema S.R.E. sedebit." Dann erst folgt in einem neuen Absatz der "Petrus Romanus, qui pascet . . .". Siehe nochmals das Titelbild hier:
Der 400 Jahre alte Fehler beim letzten Sinnspruch der Malachiasweissagung zugunsten von „Papst“ Franzsikus
Wenn Sie also den Petrus-Romanus-Satz, der stilistisch vollkommen den Interpretationen gleicht, dennoch als Sinnspruch sehen, dann geht das nur für den nächsten Papst. Hinsichtlich der Malachias-Weissagung ist es also überflüssig zu erwähnen, dass Kardinal Bergoglio italienische Wurzeln hat.
DrMartinBachmaier
@Viandonta: Es gibt keinen "Petrus Romanus" in der Malachiasweissagung. Dazu hatte ich bereits Die Nichtexistenz des Petrus Romanus in der Malachiasweissagung einen Artikel verfasst, ausführlicher hier.
Da es offenbar nicht so leicht war - die wenigsten lesen ja den gesamten Text -, den Artikel zu verstehen, hatte ich nachher noch folgenden, bereits im Titelbild den Irrtum angedeutet und im Text …Mehr
@Viandonta: Es gibt keinen "Petrus Romanus" in der Malachiasweissagung. Dazu hatte ich bereits Die Nichtexistenz des Petrus Romanus in der Malachiasweissagung einen Artikel verfasst, ausführlicher hier.
Da es offenbar nicht so leicht war - die wenigsten lesen ja den gesamten Text -, den Artikel zu verstehen, hatte ich nachher noch folgenden, bereits im Titelbild den Irrtum angedeutet und im Text aufgeklärt:
Der 400 Jahre alte Fehler beim letzten Sinnspruch der Malachiasweissagung zugunsten von „Papst“ Franzsikus

Der letzte auf Philipp Neri zurückgehende Satz heißt: In persecutione extrema S.R.E. sedebit. (In äußerster Verfolgung der Hl. Röm. Kirche wird er thronen.)
Und dieser Satz dürte, da er als Aussagesatz stilistisch ganz anders ist, sich auf "Franziskus" beziehen; er thront ja inmitten der Verfolger.
DrMartinBachmaier
@Viandonta: Keiner ist verpflichtet, wie Johannes Paul II. in der Welt herzumzureisen.
Von der Malachias-Weissagung war schon früh bekannt, dass sie von Philipp Neri stammt; Clemens XIV. zumindest erwähnte ihn als Autor. Dennoch war sie fast eingeschlafen, da sich der symbolhafte Charakter ihrer Sinnsprüche dem Normalgläubigen nicht erschloss. Erst als sein Nachfolger, Pius VI., an Fürstenhöfe …Mehr
@Viandonta: Keiner ist verpflichtet, wie Johannes Paul II. in der Welt herzumzureisen.
Von der Malachias-Weissagung war schon früh bekannt, dass sie von Philipp Neri stammt; Clemens XIV. zumindest erwähnte ihn als Autor. Dennoch war sie fast eingeschlafen, da sich der symbolhafte Charakter ihrer Sinnsprüche dem Normalgläubigen nicht erschloss. Erst als sein Nachfolger, Pius VI., an Fürstenhöfe reiste, etwa nach Wien, um den Kaiser, der das Prinzip der Staatskirche einführen wollte, zum Einlenken zu bringen, wurde sie wieder interessant, denn Pius VI. hieß in der Malachiasweissagung peregrinus apostolicus (apostolischer Pilger). Ein Pilger-Papst, sowas gab es schon lange nicht mehr. Denn ein Papst reist nicht herum. Er darf es natürlich, aber nachahmen muss ihn da keiner.
Tradition und Kontinuität
@Viandonta
Wenn er unter Druck zurückgetreten ist, wäre ein daraus resultierendes Konklave wohl ungültig. Laut den Weissagungen des Malachias und der Botschaft on Garabandal war Benedikt der letzte Papst.
Tradition und Kontinuität
Also, ich halte die error communis Regel für zutiefst ungerecht, und darum für nichtig. Sie verstößt mit Sicherheit gegen andere, höher stehende Gebote.
DrMartinBachmaier
@Viandonta: Nein, Benedikt XVI. ist weiterhin Papst. In diesem Artikel hatte ich ja erklärt, dass Emeritierung, als die man die Aufkündigung seines Diensttuns auffassen kann, ja keinen Amtverlust bedeutet. Ein emeritierter Professor behält ja, im Gegensatz zu einem pensionierten Professor, ebenso sein Professoren-Amt und kann weiter lehren und prüfen wie vor der Emeritierung.
DrMartinBachmaier
@Viandonta: Möchte aber dennoch meine Auffassung betonen: "Franziskus" ist kein Papst im eigentlichen Sinne von Kirchenoberhaupt.
Ein weiterer Kommentar von DrMartinBachmaier
DrMartinBachmaier
@Tradition und Kontinuität: Ja, ich weiß, ohne die Error-communis-Regel halte ich seine Auffassung für vertretbar. Denn meine Annahme, B16 hätte F intern gewisse päpstliche Aufgaben übertragen, ist ja auch ohne jeglichen Beleg.
Tradition und Kontinuität
Ja, aber CollarUri z.B. ist da wieder anderer Meinung: "S ä m t l i c h e ( Schein-) Rechtsakte des Usurpators wären nichtig, wäre er denn einer". Ich frage mich, ob da nicht verschiedene kirchenrechtliche Paragrafen im Widerspruch zu einander stehen.
DrMartinBachmaier
@Viandonta: Weiß jetzt leider nicht, wo Sie früher bereits vom "Vorgeführtwerden von Papst Franziskus" gesprochen haben. Ob es richtig und gut ist?
Wenn Franziskus Papst wäre, wäre dies auf gar keinen Fall gut, weil es das von Christus eingeführte Papstamt schädigt.
Wenn aber Franziskus nur für den Papst gehalten wird, ist es ebenso nicht gut, weil dies ebenso dem Ansehen des von Christus …Mehr
@Viandonta: Weiß jetzt leider nicht, wo Sie früher bereits vom "Vorgeführtwerden von Papst Franziskus" gesprochen haben. Ob es richtig und gut ist?
Wenn Franziskus Papst wäre, wäre dies auf gar keinen Fall gut, weil es das von Christus eingeführte Papstamt schädigt.
Wenn aber Franziskus nur für den Papst gehalten wird, ist es ebenso nicht gut, weil dies ebenso dem Ansehen des von Christus eingesetzten Papstamtes schadet.
Wer also diesen "Franziskus" "vorführt", sollte dies nie tun, ohne zu sagen, er sei nicht Kirchenoberhaupt, er trete mit seinen lehrmäßigen Äußerungen dem wahren Papst diametral entgegen. Dann kommt nämlich diese Vorführung einer Verteidigung des Papsttums gleich.

Dieses Vorführen kritisiere auch ich an der Gloria.tv-Redaktion. Die führen ihn - zumindest gefühlt - regelmäßig vor, ohne einen Hinweis zu geben, dass diese Vorführung der Verteidigung Benedikts, der Oberhauptes der katholischen Kirche, dient, dem "Franziskus" mit seinen Äußerungen nicht gerecht wird.
DrMartinBachmaier
@Tradition und Kontinuität: Danke für diese Erklärung. Sie bestätigt, dass die Kardinals- und Bischofsernennung Kardinal Bergoglios auch ohne ein internes Abkommen zwischen diesem und B16 rechtsgültig sind.
Ich ging immer davon aus, dass sie rechtsgültig sind, weil ansonsten Benedikt mit seinem als Amtsrücktritt aufgefassten Dienstrücktritt ein Total-Chaos in der Kirche ausgelöst hätte.
Tradition und Kontinuität
@DrMartinBachmaier
PaulK sagt: "Es besteht ein error communis, weil die überwiegende Mehrheit der formell katholischen Christen, ihn für den Papst hält. Er ist gewissermaßen anerkannter Putativpapst" Eine Folge dieser Regel wäre, dass alle Entscheidungen eines Scheinpapstes, Gültigkeit hätten, z.B die Bischofs-oder Kardinalernennungen. Ausgenommen wären nur die "ex cathedra Entscheidungen".