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Was ein Mitglied der Antifa (Schwarzer Block) in seiner Wohnung lagert

Hamburg: Zeit: 18.10.2017, 08:50 Uhr Ort: Hitzacker, Rieselweg
Beamte der Soko „Schwarzer Block“ vollstreckten gestern Morgen einen Durchsuchungsbeschluss bei einem 50-jährigen Deutschen, der im Verdacht steht, am 06.07.2017 im Rahmen des Demonstrationsgeschehens „Welcome to hell“ Steine und Flaschen auf polizeiliche Einsatzkräfte und deren Fahrzeuge geworfen zu haben.
Am 06.07.2017 kam es im Rahmen der Demonstration „Welcome to hell“ zu Stein- und Flaschenwürfen auf polizeiliche Einsatzkräfte und deren Fahrzeuge. Hierbei wurde der 50-Jährige während eines Steinwurfs durch einen Journalisten fotografiert und das Bild durch Printmedien eingenständig veröffentlicht.
Durch bei der Polizei eingegangene Bürgerhinweise und kriminalpolizeiliche Ermittlungen der Soko „Schwarzer Block“ konnte der 50-Jährige ermittelt und der Tatverdacht gegen ihn erhärtet werden.
Darüber hinaus wurde ermittelt, dass der Tatverdächtige mit Genehmigung der Waffenbehörde im legalen Besitz von Schusswaffen und Munition ist.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte für die Wohnung des 50-Jährigen in Hitzacker einen Durchsuchungsbeschluss, welcher gestern Morgen vollstreckt wurde. Die Zugangssicherung erfolgte durch Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei Hamburg (BFE).
Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde die mutmaßlich zur Tatzeit getragene Kleidung und ein Mobiltelefon aufgefunden und sichergestellt.
Während der Durchsuchung der Wohnung war ebenfalls ein Mitarbeiter der zuständigen Waffenbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg zugegen
Da ein behördliches Prüfverfahren zum Entzug der Waffenbesitzerlaubnis eingeleitet wurde, stellten die Beamten bis zum Abschluss dieser Prüfung 16 Waffen sicher, die sich im legalen Besitz des 50-Jährigen befanden.
Darüber hinaus wurden zwei illegale Waffen sichergestellt.
Bei den legalen Waffen handelt es sich um Folgende:
- zwei scharfe Faustfeuerwaffen - fünf scharfe Langwaffen - zwei Perkussionswaffen - zwei Paintball-Marker - eine CO-2 Pistole - drei Luftgewehre - ein Maschinengewehr
Bei den illegalen Waffen handelt es sich um einen Revolver und ein Luftgewehr.
Der 50-Jährige wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen, weil keine Haftgründe vorlagen.