Keine Gewinner, nur Verlierer - an erster Stelle die katholische Moral

Das Ergebnis der Familiensynode VIII – Roberto de Mattei: Keine Gewinner, nur Verlierer – an erster Stelle die katholische Moral

27. Oktober 2015 11:00 | Mitteilung an die Redaktion

Synode: Keine Gewinner, nur Verlierer
Kommentar von Roberto de Mattei*
(Rom) Nach der XIV. Bischofssynode über die Familie scheinen alle gewonnen zu haben. Gewonnen hat Papst Franziskus, weil es ihm gelungen ist, einen Kompromißtext zwischen den gegensätzlichen Positionen zu finden; gewonnen haben die Progressisten, weil der verabschiedete Text die wiederverheirateten Geschiedenen zur Eucharistie zuläßt; gewonnen haben die Konservativen, weil das Dokument nirgends ausdrücklich die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen erwähnt sowie die „Homo-Ehe“ und Gender-Theorie ablehnt.
Um besser zu verstehen, wie die Dinge in Wirklichkeit gelaufen sind, muß man zum Abend des 22. Oktober zurückkehren, als den Synodenvätern der Schlußbericht vorgelegt wurde, der von einer Ad-hoc-Kommission auf der Grundlage der Abänderungsanträge (modi) der nach Sprachen unterteilten Arbeitsgruppen (Circuli minores) zum Instumentum laboris ausgearbeitet worden war.
Papst-Entwurf für Schlußbericht abgelehnt
Zur großen Überraschung der Synodenväter wurde ihnen am Donnerstag Abend nur ein Text in italienischer Sprache vorgelegt und das zusammen mit einem ausdrücklichen Verbot, ihn der Presse weiterzugeben oder den 51 Auditoren oder anderen Synodenteilnehmern zur Kenntnis zu bringen. Der Text nahm überhaupt keine Rücksicht auf die 1355 Abänderungsanträge, die im Laufe der drei Synodenwochen eingebracht worden waren. Das Instrumentum laboris war faktisch unverändert beibehalten worden einschließlich der Paragraphen, die in der Synodenaula auf heftigsten Widerstand der Synodenväter gestoßen waren: jene zur Homosexualität und zu den wiederverheirateten Geschiedenen. Die Diskussion war für den nächsten Morgen festgelegt, mit der Möglichkeit weitere Abänderungsanträge einbringen zu können, die über Nacht ausgearbeitet werden mußten zu einem Text, der in einer Sprache vorlag, die nur ein Teil der Synodenväter wirklich ausreichend beherrscht.
Am Morgen des 23. Oktober sah sich Papst Franziskus, der die Synodenarbeit immer mit Aufmerksamkeit verfolgt hatte, einer unerwarteten Ablehnung des Kommissionsdokuments gegenüber. 51 Synodenväter ergriffen das Wort, der Großteil sprach sich gegen den vom Papst vorgelegten Text aus. Unter ihnen die Kardinäle Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Angelo Bagnasco, Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz, Jorge Liberato Urosa Savino von Caracas, Carlo Caffarra von Bologna, Erzbischof Joseph Edward Krutz, Vorsitzender der Amerikanischen Bischofskonferenz, die polnischen Bischöfe Henryk Hoser von Warschau-Praga, Stanisław Gądecki, Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz, Zbigņev Stankevičs von Riga, Tadeusz Kondrusiewicz, Erzbischof von Minsk, Stanisław Bessi Dogbo, Bischof von Katiola (Elfenbeinküste); Hlib Boris Sviatoslav Lonchyna, Bischof der byzantinischen Ukrainer in England und viele andere mehr. Alle widersprachen in unterschiedlichen Tönen dem Text.
Suche nach Kompromiß um tiefen Riß in der Kirche zu vermeiden
Das Dokument konnte nicht am 24. erneut vorgelegt werden, ohne Gefahr zu laufen, von der Synodenmehrheit niedergestimmt zu werden und damit einen schweren Riß durch die Kirche aufzureißen. Die Kompromißlösung kam von den deutschen Theologen des Circulus Germanicus, dem sowohl Kardinal Kasper, die Ikone des Progressismus, als auch Kardinal Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation angehörten. Die Kommission wurde zwischen Freitag nachmittag und Samstag morgen mit der Ausarbeitung eines neuen Textes beauftragt, der am Morgen des 24. Oktober in der Aula den Synodenvätern vorgetragen und am Nachmittag abgestimmt wurde. Er erhielt für alle 94 Paragraphen die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln oder 177 Stimmen der 265 Synodenväter.
Bei der täglichen Pressekonferenz um 13 Uhr kündigte Kardinal Schönborn bereits das Ergebnis an, was den umstrittensten Punkt, den der wiederverheirateten Geschiedenen betraf: „Man spricht darüber, man spricht mit großer Aufmerksamkeit, doch das Schlüsselwort lautet ‚Unterscheidung‘, und ich lade sie alle ein, daran zu denken, daß es kein schwarz und weiß, ein einfaches Ja oder Nein gibt, es ist zu unterscheiden, und das ist genau das Wort des heiligen Johannes Paul II. in Familiaris Consortio: die Pflicht eine Unterscheidung zu üben, weil die Situationen verschieden sind und die Notwendigkeit dieser Unterscheidung hat Papst Franziskus, als guter Jesuit, schon in seiner Jugend gelernt: Die Unterscheidung bedeutet, zu verstehen versuchen, welches die Situation dieser Familie oder jener Person ist.“
Unterscheidung und Integration ist auch der Titel der Paragraphen 84, 85 und 86. Der umstrittenste Paragraph, die Nr. 86, enthält eine Öffnung gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen und die Möglichkeit für sie, Zugang zu den Sakramenten zu erhalten, wenn auch die Kommunion nicht ausdrücklich erwähnt wird. Dieser Paragraph wurde mit 178 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Eine einzige Stimme mehr, als das Zwei-Drittel-Quorum verlangte.
Papst geht aus Synode geschwächt hervor
Das Bild von Papst Franziskus geht nicht gestärkt, sondern gelähmt und geschwächt aus der Bischofssynode hervor. Er hatte die Konfrontation gesucht und der Synode entgegen aller anderslautenden Wortmeldungen und Abänderungsanträge der Synodenväter einen Text vorgelegt, der von der Synodenmehrheit am Morgen des 23. Oktober offen zurückgewiesen wurde, der zu seinem „Schwarzen Tag“ wurde. Die Schlußrede von Papst Bergoglio strahlte keinen Enthusiasmus über die Relatio finalis aus, dafür eine wiederholte Maßregelung gegen die Synodenväter, die die traditionellen Positionen verteidigt haben. Ihnen hielt der Papst am Samstag abend unter anderem vor: „Es bedeutet auch, die verschlossenen Herzen entblößt zu haben, die sich oft sogar hinter den Lehren der Kirche oder hinter den guten Absichten verstecken, um sich auf den Stuhl des Mose zu setzen und – manchmal von oben herab und mit Oberflächlichkeit – über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten. […] Es bedeutet versucht zu haben, die Horizonte zu lichten, um jede konspirative Hermeneutik oder Verschlossenheit der Perspektiven zu überwinden, um die Freiheit der Kinder Gottes zu verteidigen und zu verbreiten, um die Schönheit der christlichen Neuheit zu übermitteln, die manchmal vom Rost einer archaischen oder einfach unverständlichen Sprache überdeckt ist.“ Harte Worte, die Verbitterung und Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, aber mit Sicherheit keinen Sieger zeigen.
Auch die Progressisten wurden besiegt, weil nicht nur jeder von ihnen angestrebte positive Hinweis auf die Homosexualität beseitigt wurde, sondern auch die Öffnung gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen weitgehend abgeschwächt werden konnte.
Das Gift des Paragraphen 86
Dennoch können die Konservativen sich nicht als Sieger sehen. Wenn 80 Synodenväter, ein Drittel der Synodenversammlung, gegen den Paragraph 86 stimmte, will das sagen, daß sie auch diesen für nicht zufriedenstellend halten. Die Tatsache, daß er wegen einer Stimme angenommen wurde, bedeutet nicht, daß damit das darin enthaltene Gift neutralisiert wurde.
Laut Relatio finalis kann sich die Teilnahme der wiederverheirateten Geschiedenen am kirchlichen Leben in „verschiedenen Diensten“ ausdrücken. Deshalb sei es notwendig, „zu unterscheiden, welche der unterschiedlichen, derzeit im liturgischen, pastoralen, Bildungs- und institutionellen Bereich praktizierten Formen des Ausschlusses überwunden werden können. Sie dürfen sich nicht nur nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen“ (Nr. 84). „Der Weg der Begleitung und der Unterscheidung orientiert diese Gläubigen sich ihrer Situation vor Gott bewußt zu werden. Das Gespräch mit dem Priester im forum internum dient der Formung eine korrekten Urteils über das, was die Möglichkeit einer vollen Teilnahme am Leben der Kirche behindert und über die Schritte, die diese begünstigen und wachsen lassen können“ (Nr. 86).
Was anderes aber bedeutet „lebendige Glieder“ der Kirche, wenn nicht der Stand der Gnade und der Empfang der Heiligen Kommunion? Und meint „die volle Teilnahme am Leben der Kirche“ für einen Laien nicht den Empfang des Altarsakraments? Man sagt, die im liturgischen, pastoralen, Bildungs- und institutionellen Bereich praktizierten Formen des Ausschlusses können überwunden werden, „Fall für Fall“, indem man einer „via discretionis“ folgt. Kann der Ausschluß von der sakramentalen Kommunion überwunden werden? Der Text behauptet das nicht, schließt es aber auch nicht aus. Die Tür ist nicht aufgestoßen worden, aber doch einen Spalt, weshalb man nicht bestreiten kann, daß sie geöffnet wurde.
Relatio behauptet kein Recht auf Ehebruch, aber auf Freiheit vom Zwang in Moralfragen
Die Relatio behauptet nicht das Recht der wiederverheirateten Geschiedenen, die Kommunion empfangen zu können (und damit das Recht zum Ehebruch). Sie leugnet aber faktisch das Recht der Kirche, öffentlich die Situation der wiederverheirateten Geschiedenen als Ehebruch zu bezeichnen, indem sie die Verantwortung für die Beurteilung dem Gewissen der einzelnen Hirten und sogar der wiederverheirateten Geschiedenen überläßt. Um es in der Sprache von Dignitatis Humanae zu sagen: Es handelt sich nicht um ein Recht, das Ehebruch bejaht, aber um ein „negatives“ Recht, nicht daran gehindert zu werden, ihn zu praktizieren, oder anders gesagt, ein Recht zur „Freiheit von Zwang“ in Fragen der Moral. Wie in Dignitatis Humanae wird die grundlegende Unterscheidung zwischen „Forum internum“, das das ewige Heil der einzelnen Gläubigen betrifft, und dem „Forum externum“, das das Allgemeinwohl der Gemeinschaft der Gläubigen betrifft, ausgelöscht. Die Kommunion ist eben nicht ein bloß individueller Akt, sondern auch ein öffentlicher Akt, der vor der gesamten Gemeinschaft der Gläubigen vollzogen wird. Die Kirche, ohne in das forum internum einzutreten, hat den wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion immer untersagt, weil es sich um eine öffentliche Sünde handelt, die im forum externum begangen wird. Das Moralgesetz wird vom Gewissen überwunden, die zu einer neuen, nicht nur theologischen und moralischen, sondern kirchenrechtlichen Größe wird. Die Relatio finalis läßt sich, unter diesem Gesichtspunkt, gut mit den beiden Motuproprien von Papst Franziskus vereinen, deren Bedeutung der Historiker [Alberto Melloni] der [progressiven] „Schule von Bologna“ am 23. Oktober im Corriere della Sera hervorhob: „Indem er den Bischöfen das Urteil über die Ehenichtigkeit zurückgibt, hat Bergoglio nicht den Status der Geschiedenen geändert, sondern stillschweigend eine enorme Reform des Papsttums vollzogen“.
Die „Von-Fall-zu-Fall-Moral“ widerspricht absolutem und universalem Moralgesetz
Der Zuerkennung der Befugnis an den Diözesanbischof, als Einzelrichter nach seinem Ermessen einen kurzen Prozeß einzuleiten und zu einem Urteil zu kommen, entspricht analog die Zuerkennung der Unterscheidung der moralischen Bedingungen der wiederverheirateten Geschiedenen an den Diözesanbischof. Wenn der Ortsbischof zum Schluß kommt, daß der Weg des geistlichen Wachstums und der Vertiefung einer Person, die in einer neuen Verbindung lebt, vollzogen ist, wird diese die Kommunion empfangen können. Die Rede von Papst Franziskus vom 17. Oktober an die Synode benannte die „Dezentralisierung“ als Projektion der „Von-Fall-zu-Fall-Moral“. Der Papst erklärte in seiner Schlußansprache am 24. Oktober: „Und – jenseits der vom Lehramt der Kirche genau definierten dogmatischen Fragen – haben wir auch gesehen, daß das, was einem Bischof eines Kontinentes als normal erscheint, sich für den Bischof eines anderen Kontinents als seltsam, beinahe wie ein Skandal herausstellen kann – beinahe! –; was in einer Gesellschaft als Verletzung eines Rechtes angesehen wird, kann in einer anderen eine selbstverständliche und unantastbare Vorschrift sein; was für einige Gewissensfreiheit ist, kann für andere nur Verwirrung bedeuten. Tatsächlich sind die Kulturen untereinander sehr verschieden, und jeder allgemeine Grundsatz – wie ich sagte: die vom Lehramt der Kirche genau definierten dogmatischen Fragen – jeder allgemeine Grundsatz muß inkulturiert werden, wenn er beachtet und angewendet werden soll.“
Die Moral der Inkulturation, jene des „Von Fall zu Fall“, relativiert und löst das Moralgesetz auf, das per definitionem absolut und universal ist. Es gibt weder eine gute Absicht noch mildernde Umstände, die eine gute Handlung in eine schlechte verwandeln können oder umgekehrt. Die katholische Moral kennt keine Ausnahmen: entweder sie ist absolut und universal oder sie ist kein Moralgesetz. Jene Medien liegen daher nicht ganz falsch, die über die Relatio finalis mit Schlagzeilen wie dieser berichteten: „Absolutes Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene fällt“.
Schlußfolgerung: keine Gewinner, nur Verlierer, an erster Stelle die katholische Moral
Die Schlußfolgerung ist, daß wir vor einem zweideutigen und widersprüchlichen Dokument stehen, das allen erlaubt, sich als Sieger zu sehen, auch wenn niemand gewonnen hat. Alle wurden besiegt, vor allem auch die katholische Moral, die aus der am 24. Oktober zu Ende gegangenen Familiensynode zutiefst gedemütigt hervorgeht.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Schriftleiter der Monatszeitschrift Radici Cristiane und der Online-Nachrichtenagentur Corrispondenza Romana, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt erschienen: Vicario di Cristo. Il primato di Pietro tra normalità ed eccezione (Stellvertreter Christi. Der Primat des Petrus zwischen Normalität und Ausnahme), Verona 2013; in deutscher Übersetzung zuletzt: Das Zweite Vatikanische Konzil – eine bislang ungeschriebene Geschichte, Ruppichteroth 2011. Die Zwischentitel stammen von der Redaktion.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Sonia Chrisye
Die Ehe ist ein Sakrament
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Sonia Chrisye
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