Abtreibungen in Österreich sind aus der Med. Sicht weder Fehl- noch Totgeburten

In Salzburg können Frauem am öffentlichen Spital des Salzburger Universitätsklinikums (SALK) in der extra dafür eingerichteten GynmedAmbulanz einen Abbruch vornehmen lassen! Tel.: 0699/178 178 05
Dr. Fiala www.gynmed.at ist es ein Anliegen: Frauen sollen Ihm persönlich - und nicht nur seinen Angestellten - vor dem med. Eingriff sagen, wenn die Patientin ihr Gewebe während dem med. Eingriff erfasst haben und anschließend mit nach Hause nehmen möchte. das ist kein Problem für diesen Arzt. Gerne kann zu diesem Anlass die Patientin bereits ein Gefäß mit Deckel, z.B. eine Schatztruhe aus Holz mit in die Ordination bringen. Ob die Frau anschließend selbst mit ihrem Gewebe in Form ihres während der Schwnagerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes eine Pathologie/ Prosektur oder einen Fötenfreundlichen Bestatter (Dewanger, Etükoglu, Fuchs) aufsucht oder die Frau direkt das Projekt für Stillgeborene in 1140 Wien ansteuert - denn für das öffenen und schließen eines Grabes ist der Friedhofsgärtner zuständig, ist allein die Entscheidung der Frau. In der Feuerhalle Wien Simmering werden auch die kleinsten während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder auf Wunsch der Mutter einzeln kremiert. Wichtige Info für Wien: nur in kremierten Zustand kann jedem Friedhof ausgewichen werden. Wie Frau zu Mini- oder Kinderurnen kommt, beschreibe ich hier.
Es betrifft vor allem jene Kinder, welche im Mutterleib ihr Leben auf Grund einer Abtreibung/ Schwangerschaftsunterbrechung lassen mussten dabei: die Schwangerschaftsunterbrechung an sich ist nicht das Todesurteil, sonder deren Vollstreckung. Die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch fällt aus ganz anderen Gründen zu einem früheren Zeitpunkt z.B. auf Grund einer Pränatalen Diagnose. Somit ist diese Diagnose die Todesursache welche hinterher durch den Pathologen verifiziert gehört. Aber genau dass passiert nicht! Dazu erhielt ich folgendes E-Mail:

AW: Totenbescheinigung
Datum: Fri, 21 Apr 2006 16:09:54
Von: aus Gründen des Datenschutz darf ich den Namen des Arztes nicht veröffentlichen. Er arbeitete zum erwähnten Zeitpunkt bei der Wiener Sanitätsbehörde (MA 15)
Sehr geehrte Frau Tegenthoff !

Grundsätzlich ist der Schwangerschaftsabbruch nach dem österreichischen Strafrecht strafbar (§ 96StGB).
Unter bestimmten Bedingungen (§ 97 Abs 1-3) besteht aber Straflosigkeit, insbesondere bei:
1) Einhaltung der 3 Monate-Fristenlösung
2) mütterlicher Indikation (Gefahr für Mutter)
3) kindlicher Indikation (Gefahr der schweren Behinderung)
4) Unmündigkeit der Mutter
5) Rettung der Mutter aus Lebensgefahr unter Umständen, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

Nach meiner Ansicht sind Abtreibungen als aktive Eingriffe nicht einer Fehl- oder Totgeburt gleichzusetzen, die ja spontane Ereignisse sind.
Daher sollte sich bei abgetriebenen Föten über 120mm Scheitel-Steißlängen auch keine Beschaupflicht ergeben.
mit freundlichen Grüßen
Dr. ...
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales, Referat I/5-K
Schottenring 24, 1013 Wien

Im Satz "Nach meiner Ansicht sind Abtreibungen als aktive Eingriffe nicht einer Fehl- oder Totgeburt gleichzusetzen, die ja spontane Ereignisse sind." wird sichtbar, wie viele Ärzte/ Sanitätsbehörden ticken. Zudem wird bestätigt, das viele Sanitätsbehörden sich grundsätzlich dagegen aussprechen, alle während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder zu erfassen, denn damit würden vor allem die Zahlen der Fehlgeburten explodieren.
begraebnisbegleitung
Zur Aussage von Frau Elisabeth von Thüringen: es kommt auf die Frau an, auf ihre Einstellung sich selbst und ihrem (Ungeborenen) Kind gegenüber. Zahlreiche Frauen sagen "ich bin" , ich rauche, saufe Alkohol, verhalte mich selbstzerstörerische mir selbst gegenüber - aber auch meinem (ungeborenen) Kind gegenüber leben diese Frauen ungenügend wenig Fürsorglich. Diese Mutter wird sich nicht um die …Mehr
Zur Aussage von Frau Elisabeth von Thüringen: es kommt auf die Frau an, auf ihre Einstellung sich selbst und ihrem (Ungeborenen) Kind gegenüber. Zahlreiche Frauen sagen "ich bin" , ich rauche, saufe Alkohol, verhalte mich selbstzerstörerische mir selbst gegenüber - aber auch meinem (ungeborenen) Kind gegenüber leben diese Frauen ungenügend wenig Fürsorglich. Diese Mutter wird sich nicht um die Bedürfnisse des Kindes kümmern, auch selten darum, das ihr Kind würdig begraben wird und es ein Nachlassverfahren (Bei Fehlgeburten: Ersatzverfahren) geben wird in der Zusammenarbeit mit der Mutter. Seit 1.5.2013 gilt in Österreich das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz. Seither sind alle berechtigt, sich um das Wohl des Kindes sich zu kümmern. Wie sie richtig sagen: Kinder, welche gewaltsam starben - wozu der Abbruch einer Schwnagerschaft zählt, wurden Opfer und können seit 1.5.2013 unabhängig vom Wunsch der Mutter um ihrer selbst gewürdigt, begraben werden. Mit dem Blick auf das verstorbene Kind: Darum kann sich jedes Familienmitglied kümmern, ersatzweise auch die geplante Patentante, Taufgot ec.
Zahlreiche Frauen erleben, dass der Partner sich nicht zum Kind bekennt, das auch ihre Eltern etwas gegen den Nachwuchs haben. Zahlreiche Frauen getrauen sich kein Leben als Alleinerziehende zu. Für Frauen sind bis heute Beruf- und aufziehen eines Kindes selten vereinbar = unsere kinderfeindliche Gesellschaft gibt dazu ihren Beitrag, das gewissen Frauen lieber ihre Schwangerschaft abbrechen statt Mut und Vertrauen zu entwickeln und als Alleinerziehende mit Kind durchs Leben zu gehen. Diese Frauen haben ihrem Kind und sich selbst gegenüber Schuldgefühle, weil ihnen der Mut zum austragen im entscheidenden Moment fehlte. Diese Frauen nehmen ihr totes Kind gerne mit aus der Ärztlichen Obhut nach Hause - denn der Medizin ist in D und Österreich Bestattungsrechtlich selten zu vertrauen. Diese Frauen wollen ihr totes Kind würdigen und beerdigt wissen.
Nicht vergessen: die Medizin ist gegen die Würdigung um seiner selbst Willen und gegen ein Begräbnis von allem, was der Medizin, Forschung ec noch dienen kann. Dazu muss in Österreich niemand seine Zustimmung geben. Am kommenden Wochenende finden sich im Austria Center Vienna die internationale Creme de la Creme der Transplantationsmedizin ein www.esot.org/content.aspx. und beraten einander, wie sie etwas noch besser vermarkten können.
an Galahad: das Verwaltungsrecht habe ich nicht geschaffen, aber so lange einem Menschen keine Anzeige einer lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde, kann an ihm kein Mord geschehen, denn er Existiert -laut Verwaltungsrecht - nicht. Daher berichten zahlreiche Standesämter über ihre Angebot von der Wiege bis zur Bahre - und bewußt nicht von der Zeugung/ Empfängnis bis zum Tod.
Galahad
Eine Abtreibung ist weder eine Fehl- noch eine Todgeburt, daß ist korrekt. JEDE Abtreibung ist ein ERMORDETER MENSCH! (Übrigens auch wenns durch die sog. "Pille danach" zu einer Abtreibung kommt).
elisabethvonthüringen
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand Gewebe des Mordopfers mit nach Hause nimmt...
begraebnisbegleitung
geschätzer User. Danke für das Lesen meines Textes und Ihrer Stellungsnahme. Die Sicht der Menschen ist leider falsch, wenn Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz behaupten, das es beim Abbruch einer Schwangerschaft - bestattungsrechtlich betrachtet - keine Fehl- oder Totgeburten entstehen - denn eine Fehl- oder Totgeburt entsteht nach der Zuführung zur Totenbeschau gewichtsabhängig,…Mehr
geschätzer User. Danke für das Lesen meines Textes und Ihrer Stellungsnahme. Die Sicht der Menschen ist leider falsch, wenn Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz behaupten, das es beim Abbruch einer Schwangerschaft - bestattungsrechtlich betrachtet - keine Fehl- oder Totgeburten entstehen - denn eine Fehl- oder Totgeburt entsteht nach der Zuführung zur Totenbeschau gewichtsabhängig, also ungeachtet der Todesursache.
oder noch grasser ist die behauptung machener Menschen: Der Abbruch einer Schwangerschaft darf mit keinem lebend geborenen Kind enden! Obwohl genau das mehrmals jährlich passiert, wird diesen Kindern durch den behandenden Arzt nicht die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt ausgestellt, doch die Mutter kann darum klagen (beim Standesamt um inhaltliche Richtigstellung der unwahren med. Angaben bitten, diese sogar Gerichtlich einklagen) wenn es Lebend geborene Kinder auf Grund eines Schwangerschaftsabbruches gibt, dann handelt es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler. Es war ein langer Weg, bis anwesende Ärzte sich endlich um die Versorgung vom lebend geborenen Tim sich gekümmert haben! Auch ist es falsch, wenn Menschen behauptet, das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder auf Grund einer Todesursache (Abbruch der Schwangerschaft) nicht gewürdigt, nicht der Totenbeschau zugeführt werden dürfen...
In Deutschland haben verwaiste Eltern erreicht, das die Mutter auch unter 500 Gramm schwere Während der Schwnagerschaft, geburt oder kurz danach verstorbene Kinder am Standesamt dokumentieren darf und anschließend mit diesem Dokument zu einem bestatter ihrer Wahl gehen darf, um ein begräbnis in Auftrag zu geben. Ich habe wie Sie: meine zweifel daran, das in D an alle Todesfälle gedacht wird. Eines hat man zumindenst erreicht, das Mütter ihr während der Schwnagerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenes Kind auch mit einem gewicht von unter 500 Gramm am Standesamt sichtbar machen können. Wie Sie auf deutschland.sternenkind.info nachlesen können, sind die Eltern von jltfpw.jimdo.com davon überzeugt, das jeder Arzt die Schwnagere = Patientin vor dem med. Eingriff = Vor der Geburt darüber aufklären muss, das die Frau vorrangig vor der Medizin das Recht dazu hat, den letzten Weg Ihres während der Schwangerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes zu bestimmen. Die Betreiber von jltfpw.jimdo.com/ gehen noch einen Schritt weiter: wenn die Mutter selbst keine erfassung, keine Zuführung zur Totenbeschau, kein Begräbnis in Auftrag gibt, dann muss ersatzweise der behandelnde Arzt handeln.
Für Österreich ist es so, das jeder - der eine private Beziehung zum während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind dem Gericht gegenüber nachvollziehbar darstellen kann, (sozialer Vater, Erzeuger, Geplante Patentante, Großeltern, Onkel und Tante und natürlich die Mutter selbst) einen Kurator einsetzen kann, der sich während und nach der Geburt um das Begräbnis kümmert, derweil die Mutter um ihr eigenes Überleben kämpft. Keiner muss in Österreich einem Begräbnis auf Anordnung der Sanitäsbehörde zustimmen - auch wenn manche Menschen das behaupten. Auch für private Begräbnisse übernimmt die öffentliche Hand die Kosten, sofern inhaltlich richtig eingefedelt wurde. Dann lieber den Arzt oder Bestatter wechseln. fatima-und-makka.sternenkind.info
mphcev
was wollen Sie, Verfasser dieses Artikels eigentlich?
Natürlich sind Abtreibungen nicht Fehlgeburten gleichzusetzen, das weiss doch jeder.
Es muss nicht diskutiert werden, dass wegen einer Verdachtsdiagnose abgetriebene Kinder obduziert werden sollten, ob die Diagnose auch stimmte.
Keine einzige Abtreibung ist zu tolerieren, welche Diagnose auch immer! Wenn sie den Abtreiber bestrafen lassen wollen …Mehr
was wollen Sie, Verfasser dieses Artikels eigentlich?
Natürlich sind Abtreibungen nicht Fehlgeburten gleichzusetzen, das weiss doch jeder.
Es muss nicht diskutiert werden, dass wegen einer Verdachtsdiagnose abgetriebene Kinder obduziert werden sollten, ob die Diagnose auch stimmte.
Keine einzige Abtreibung ist zu tolerieren, welche Diagnose auch immer! Wenn sie den Abtreiber bestrafen lassen wollen, wenn er evtl. eine falsche Diagnose gestellt hat, dann akzeptieren Sie ja, dass die Abtreibung bei nachträglich bestätigter Diagnose O.K. war!
Und was wollen Sie hier Kinderurnen an den Mann/die Frau bringen?!? Und dann wollen Sie noch den Tip geben, wie man jedem Friedhof in Wien ausweichen kann: nur in kremiertem Zustand! Was soll das alles?!
Warum übernehmen Sie mit Ihrer Wortwahl die verbale Veharmlosung eines Verbrechens: Man kann nicht Gewebe in Form eines Kindes mit nach Hause nehmen sondern ein getötetes Kind.
Für mich klingen Sie wie jemand, der eine Marktlücke entdeckt hat in der Trauer von Frauen, welche abgetrieben haben.