Der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba über das rot-grüne Gleichstellungsgesetz im Juli 2000

Zum rot-grünen Gleichstellungsgesetz äußerte sich Erzbischof Johannes Dyba im Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL Nr. 28/2000: Recht ist es, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gleiches …Mehr
Zum rot-grünen Gleichstellungsgesetz äußerte sich Erzbischof Johannes Dyba im Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL Nr. 28/2000:
Recht ist es, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gleiches ungleich oder Ungleiches gleich zu behandeln schafft dagegen Unrecht. Das ist der elementare Webfehler des Gesetzentwurfs. Da eine beliebige Freundschaft oder Partnerschaft sich von Ehe und Familie mit all ihren Lasten und Pflichten wesentlich und absichtsvoll unterscheidet, ist es Unrecht, sie gleichzustellen.
Volker Beck sagt, dass er mit seinen Vorstellungen vor 20 Jahren noch ausgelacht worden wäre. Das stimmt, weil vor 20 Jahren noch jedes Kind wusste, dass zur Ehe Mann und Frau gehören und ein gleichgeschlechtliches Paar, das sich im Standesamt zwecks Eheschließung eingefunden hätte, für geistesgestört erklärt worden wäre. Die natürliche Ordnung der Dinge hat sich inzwischen aber nicht geändert, nur die ideologische Vernebelung der letzten 20 Jahre hat allzu vielen Leuten den klaren …
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Libertas Ecclesiae
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Das rot-grüne Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2000 wurde damals nicht nur von Erzbischof Dyba, sondern auch von der Deutschen Bischofskonferenz kritisiert und abgelehnt. Heute, 17 Jahre später, haben sich die deutschen Bischöfe mit der bestehenden Regelung (rechtliche Anerkennung "eingetragener Lebenspartnerschaften") offensichtlich längst abgefunden. Man wolle …Mehr
Noch einmal zur Verdeutlichung:

Das rot-grüne Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2000 wurde damals nicht nur von Erzbischof Dyba, sondern auch von der Deutschen Bischofskonferenz kritisiert und abgelehnt. Heute, 17 Jahre später, haben sich die deutschen Bischöfe mit der bestehenden Regelung (rechtliche Anerkennung "eingetragener Lebenspartnerschaften") offensichtlich längst abgefunden. Man wolle gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht diskriminieren, und die "Bedenken" gegen die jetzt anstehende vollständige Anerkennung der sogenannten "Ehe für alle" sei keineswegs homophob motiviert, wie immer betont wird.

Merkt hier denn niemand, in welche argumentative Falle sich die deutschen Bischöfe (und auch katholische Laienvertreter) damit begeben? Niemand argumentiert mehr inhaltlich-theologisch, sondern nur noch rein formal-rechtspositivistisch. Will die Kirche ihrem Auftrag treu bleiben, wird es in Zukunft aber zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem Staat (nicht nur in dieser Frage) kommen müssen. Die Bischöfe werden sich entscheiden müssen, auf welcher Seite sie stehen.
Josephus
Besser und knapper kann man es nicht sagen. Die ideologische Vernebelung der letzten Jahre trägt üble Früchte.