Entschädigung für Asylbewerber: Ungarn lehnt kategorisch EGMR-Urteil ab
Ungarn soll zwei Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, Entschädigungen in Höhe von je 10.000 Euro zahlen, weil sie nach Serbien abgeschoben wurden, also in das „unsichere“ EU-Beitrittsland Serbien, weil das Risiko bestand wieder in das noch mehr „unsichere“ Griechenland abgeschoben zu werden. Die Asylbewerber kamen also aus Griechenland, bevor sie von Bangladesch die rund 6.300 km Luftlinie überbrückten, aber offensichtlich kein sicheres Land durchquerten. Ungarn lehnt die Entschädigung ab, was durchaus nachvollziehbar ist, würde die ungarische Regierung das EGMR-Urteil akzeptieren, so eröffnet sich ein neues Geschäftsmodell von Abfindunden (10.000 Euro für 23 Tage ergibt den Tagessatz von 434,78 Euro) für illegale Grenzübertreter und fördert zudem Sozialtourismus.
[…] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn wegen der Inhaftierung und Abschiebung von zwei Asylbewerbern aus Bangladesch nach Serbien verurteilt. Budapest muss den Klägern jeweils 10.000 Euro Entschädigung zahlen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag aus Straßburg. Budapest kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen (Beschwerde-Nr. 47287/15). Die ungarische Regierung bezeichnete das Urteil als „unfassbar“ und lehnte das Urteil kategorisch ab, weil das Land dafür bezahlen solle, dass es „die Grenzen Europas schützt“.
Die Asylbewerber waren im September 2015 über die Balkanroute nach Ungarn gekommen. In dem Grenzort Röszke wurden sie 23 Tage in einem bewachten Transitzentrum untergebracht, zu dem auch ihr Anwalt dem Gerichtshof zufolge keinen Zugang hatte. „Das lief faktisch auf einen Freiheitsentzug hinaus“, heißt es in dem Urteil. Für diese Inhaftierung habe es an einer rechtlichen Grundlage gefehlt.
Der Gerichtshof rügte zudem, dass die ungarischen Behörden die Asylanträge nicht individuell geprüft hätten. Diese hätten lediglich schematisch auf die Liste sicherer Drittstaaten verwiesen. Warum Ungarn Serbien seit Juli 2015 als sicher betrachte, habe die Regierung nicht überzeugend erklärt. Das Asylverfahren habe die Kläger damit dem Risiko ausgesetzt, bis nach Griechenland zurückgeschoben zu werden – dort aber hätten sie „menschenverachtende und entwürdigende Aufnahmebedingungen“ erwarten können. […] Quelle: „Die Welt“ vom 15.03.2017
[…] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn wegen der Inhaftierung und Abschiebung von zwei Asylbewerbern aus Bangladesch nach Serbien verurteilt. Budapest muss den Klägern jeweils 10.000 Euro Entschädigung zahlen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag aus Straßburg. Budapest kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen (Beschwerde-Nr. 47287/15). Die ungarische Regierung bezeichnete das Urteil als „unfassbar“ und lehnte das Urteil kategorisch ab, weil das Land dafür bezahlen solle, dass es „die Grenzen Europas schützt“.
Die Asylbewerber waren im September 2015 über die Balkanroute nach Ungarn gekommen. In dem Grenzort Röszke wurden sie 23 Tage in einem bewachten Transitzentrum untergebracht, zu dem auch ihr Anwalt dem Gerichtshof zufolge keinen Zugang hatte. „Das lief faktisch auf einen Freiheitsentzug hinaus“, heißt es in dem Urteil. Für diese Inhaftierung habe es an einer rechtlichen Grundlage gefehlt.
Der Gerichtshof rügte zudem, dass die ungarischen Behörden die Asylanträge nicht individuell geprüft hätten. Diese hätten lediglich schematisch auf die Liste sicherer Drittstaaten verwiesen. Warum Ungarn Serbien seit Juli 2015 als sicher betrachte, habe die Regierung nicht überzeugend erklärt. Das Asylverfahren habe die Kläger damit dem Risiko ausgesetzt, bis nach Griechenland zurückgeschoben zu werden – dort aber hätten sie „menschenverachtende und entwürdigende Aufnahmebedingungen“ erwarten können. […] Quelle: „Die Welt“ vom 15.03.2017