Passau: Eiskalt und skrupellos ... das Geschäft mit dem Tod
Immer wieder liest man in linken Publikationen oder hört von Abtreibern, Abtreibungsmediziner wollten den Müttern helfen und auch nur das Beste für sie und ihr Kind.
Dabei ginge es überhaupt nicht um Geld ... nicht um ein Abtreibungsgeschäft ... außerdem könne man von "Abtreibungen" (Tötung ungeborener Kinder) nicht leben ... und reich würde man davon auch nicht.
Das dem nicht so ist, zeigt nun aktuell ein Fall aus Passau.
Ein Abtreibungsmediziner zerrte eine junge Frau und Mutter vor`s Gericht und verklagte diese sozusagen auf Schadenersatz.
Die angezeigte Mutter war im vergangenem Jahr nicht zum vereinbarten Tötungs-Termin ihres Kindes gekommen, sondern brachte es diesen Sommer zur Welt.
Das gefiehlt dem Abtreibungsmediziner offensichtlich überhaupt nicht und forderte 510 Euro Schadenersatz.
Vor Gericht ließ der Tötungsmediziner von seinem Anwalt verkünden:
"Es geht um das Zeichen, das wor setzen wollen. Und das setzen wir."
Dies bestätigt einmal mehr:
Abtreibungsärzte sind nicht nur skrupel- und gefühlslose Menschen, sondern auch noch geldgierig dazu und gehen im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen.
Die junge Mutter, die nun für das "nicht in Anspruch nehmen der Tötung ihres Kindes" vom Amtsgericht bestraft wurde, sollte von uns allen jede nur erdenkliche Unterstützung erhalten.
Laut den Abtreibungsbefürwortern gibt es in Niederbayern angeblich nur noch einen Mediziner, der Kinder vor der Geburt tötet: Dr. Michael Spandau aus Passau.
Und ausgerechnet dieser 70-jährige Mediziner, der vor seiner Berentung viele Kinder zur Welt gebracht hat, wird rapiad und versteht keinen Spaß mehr, wenn eine Mutter die vereinbarte "Abtreibung" nicht vonehmen läßt.
Dr. Michael Spandau aus Passau wird nun als erster Mediziner in die deutsche Geschichte eingehen, der eine Mutter vor Gericht zerrte und von ihr Schadenersatz für eine nicht getätigte Kinderabtreibung gerichtlich einforderte.
Hier zum Video
Weitere Infos hier
Lesen Sie bitte auch den nachfolgenden Bericht, der am 15.10.2019 auf www.bunte.de veröffentlicht wurde:
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Wegen Honorar
Arzt verklagt Frau – weil sie sich gegen Abtreibung entschieden hat
von BUNTE.de Redaktion um 15:20 Uhr 15.10.2019
Eine junge Frau, die ungewollt schwanger geworden ist, entscheidet sich für eine Abtreibung. Über Nacht kommen ihr Zweifel und sie sagt den Termin ab. Ihr Arzt erhebt Anklage wegen entgangenem Gewinn.
Was war passiert? Wie "pnp.de" berichtet, ereignete sich der Fall, den das Amtsgericht Passau jetzt zu entscheiden hatte, bereits im November 2018. Die junge Frau war alleinerziehend mit einem sechs Monate alten Baby, als sie ungeplant erneut schwanger wurde. Die Situation – schwanger und allein mit einem Baby – überforderte sie, sodass sie keinen anderen Ausweg sah, als eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
Die Vorgeschichte:
Beratung vor Abtreibung
Wer in Deutschland eine Abtreibung vornehmen lassen möchte, muss sich vorher beraten lassen. Das tat auch die junge Frau aus Passau. Sie besorgte zugleich alle notwendigen Bescheinigungen und erschien im November 2018 nachmittags um 17 Uhr zu einem Besprechungstermin beim Arzt. Die Abtreibung sollte am nächsten Tag um 13 Uhr durchgeführt werden. Gemeinsam füllten Arzt und Patientin eine Patienteninformation aus, die unter anderem eine Handynummer der Praxis enthielt. Unter dieser Nummer können Termine für den Folgetag bis 22 Uhr abgesagt werden.
Sinneswandel über Nacht
Nach dem Besprechungstermin ging die Schwangere nach Hause und kümmerte sich um ihr Baby. Im Lauf der Nacht kamen ihr erhebliche Zweifel daran, ob eine Abtreibung wirklich der richtige Weg ist und sie entschied sich letzten Endes, das Kind doch zu bekommen. Gleich am nächsten Morgen, als die Praxis öffnete, rief sie dort an und sagte den Termin ab.
Der Arzt erhebt Anklage
Das nächste, was die junge Frau von ihrem Arzt bekam, war eine Rechnung über 510 Euro. Das wären die Kosten für die Abtreibung gewesen – die ja nie stattgefunden hatte. Als die junge Mutter sich weigert zu zahlen, verklagt der Arzt sie wegen entgangenem Gewinn. Die Sache landet auf dem Richtertisch des Amtsgerichts Passau, das nun eine schwere Aufgabe zu lösen hatte. "Generell ist ein Ausfallhonorar für einen Arzt äußerst strittig", beginnt der Richter. "Sehr sinnvoll wäre hier eine gütliche Einigung der Parteien." Letzten Endes einigen sich die Parteien tatsächlich auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich. Die Beklagte zahlt dem Kläger 200 Euro, die dieser an die Leukämiehilfe spendet. Auch wenn der Arzt selbst 200 Euro für zu wenig hält, beteuert sein Anwalt laut "pnp.de":
"Es geht um das Zeichen, das wir setzen wollten. Und das setzen wir." Auch die Gerichtskosten werden geteilt. Der Kläger übernimmt drei Fünftel der Kosten, die Beklagte zwei Fünftel.
Das Baby der jungen Frau ist im Sommer gesund zur Welt gekommen.
Dabei ginge es überhaupt nicht um Geld ... nicht um ein Abtreibungsgeschäft ... außerdem könne man von "Abtreibungen" (Tötung ungeborener Kinder) nicht leben ... und reich würde man davon auch nicht.
Das dem nicht so ist, zeigt nun aktuell ein Fall aus Passau.
Ein Abtreibungsmediziner zerrte eine junge Frau und Mutter vor`s Gericht und verklagte diese sozusagen auf Schadenersatz.
Die angezeigte Mutter war im vergangenem Jahr nicht zum vereinbarten Tötungs-Termin ihres Kindes gekommen, sondern brachte es diesen Sommer zur Welt.
Das gefiehlt dem Abtreibungsmediziner offensichtlich überhaupt nicht und forderte 510 Euro Schadenersatz.
Vor Gericht ließ der Tötungsmediziner von seinem Anwalt verkünden:
"Es geht um das Zeichen, das wor setzen wollen. Und das setzen wir."
Dies bestätigt einmal mehr:
Abtreibungsärzte sind nicht nur skrupel- und gefühlslose Menschen, sondern auch noch geldgierig dazu und gehen im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen.
Die junge Mutter, die nun für das "nicht in Anspruch nehmen der Tötung ihres Kindes" vom Amtsgericht bestraft wurde, sollte von uns allen jede nur erdenkliche Unterstützung erhalten.
Laut den Abtreibungsbefürwortern gibt es in Niederbayern angeblich nur noch einen Mediziner, der Kinder vor der Geburt tötet: Dr. Michael Spandau aus Passau.
Und ausgerechnet dieser 70-jährige Mediziner, der vor seiner Berentung viele Kinder zur Welt gebracht hat, wird rapiad und versteht keinen Spaß mehr, wenn eine Mutter die vereinbarte "Abtreibung" nicht vonehmen läßt.
Dr. Michael Spandau aus Passau wird nun als erster Mediziner in die deutsche Geschichte eingehen, der eine Mutter vor Gericht zerrte und von ihr Schadenersatz für eine nicht getätigte Kinderabtreibung gerichtlich einforderte.
Hier zum Video
Weitere Infos hier
Lesen Sie bitte auch den nachfolgenden Bericht, der am 15.10.2019 auf www.bunte.de veröffentlicht wurde:
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Wegen Honorar
Arzt verklagt Frau – weil sie sich gegen Abtreibung entschieden hat
von BUNTE.de Redaktion um 15:20 Uhr 15.10.2019
Eine junge Frau, die ungewollt schwanger geworden ist, entscheidet sich für eine Abtreibung. Über Nacht kommen ihr Zweifel und sie sagt den Termin ab. Ihr Arzt erhebt Anklage wegen entgangenem Gewinn.
Was war passiert? Wie "pnp.de" berichtet, ereignete sich der Fall, den das Amtsgericht Passau jetzt zu entscheiden hatte, bereits im November 2018. Die junge Frau war alleinerziehend mit einem sechs Monate alten Baby, als sie ungeplant erneut schwanger wurde. Die Situation – schwanger und allein mit einem Baby – überforderte sie, sodass sie keinen anderen Ausweg sah, als eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
Die Vorgeschichte:
Beratung vor Abtreibung
Wer in Deutschland eine Abtreibung vornehmen lassen möchte, muss sich vorher beraten lassen. Das tat auch die junge Frau aus Passau. Sie besorgte zugleich alle notwendigen Bescheinigungen und erschien im November 2018 nachmittags um 17 Uhr zu einem Besprechungstermin beim Arzt. Die Abtreibung sollte am nächsten Tag um 13 Uhr durchgeführt werden. Gemeinsam füllten Arzt und Patientin eine Patienteninformation aus, die unter anderem eine Handynummer der Praxis enthielt. Unter dieser Nummer können Termine für den Folgetag bis 22 Uhr abgesagt werden.
Sinneswandel über Nacht
Nach dem Besprechungstermin ging die Schwangere nach Hause und kümmerte sich um ihr Baby. Im Lauf der Nacht kamen ihr erhebliche Zweifel daran, ob eine Abtreibung wirklich der richtige Weg ist und sie entschied sich letzten Endes, das Kind doch zu bekommen. Gleich am nächsten Morgen, als die Praxis öffnete, rief sie dort an und sagte den Termin ab.
Der Arzt erhebt Anklage
Das nächste, was die junge Frau von ihrem Arzt bekam, war eine Rechnung über 510 Euro. Das wären die Kosten für die Abtreibung gewesen – die ja nie stattgefunden hatte. Als die junge Mutter sich weigert zu zahlen, verklagt der Arzt sie wegen entgangenem Gewinn. Die Sache landet auf dem Richtertisch des Amtsgerichts Passau, das nun eine schwere Aufgabe zu lösen hatte. "Generell ist ein Ausfallhonorar für einen Arzt äußerst strittig", beginnt der Richter. "Sehr sinnvoll wäre hier eine gütliche Einigung der Parteien." Letzten Endes einigen sich die Parteien tatsächlich auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich. Die Beklagte zahlt dem Kläger 200 Euro, die dieser an die Leukämiehilfe spendet. Auch wenn der Arzt selbst 200 Euro für zu wenig hält, beteuert sein Anwalt laut "pnp.de":
"Es geht um das Zeichen, das wir setzen wollten. Und das setzen wir." Auch die Gerichtskosten werden geteilt. Der Kläger übernimmt drei Fünftel der Kosten, die Beklagte zwei Fünftel.
Das Baby der jungen Frau ist im Sommer gesund zur Welt gekommen.