Erzdiözese Köln muss ihre Milliardenumsätze nicht offenlegen
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag, dass das Erzbistum Köln keine Auskunft darüber geben muss, in welche Anlagen und Firmen es sein Milliardenvermögen investiert.
Die Klage stammte von der antikirchlichen Journalistengruppe „Correctiv“.
Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 3 Milliarden Euro. Der Richter erklärte, dass die Kirche keine staatliche Behörde sei, wo eine Auskunftspflicht besteht. Für die Kirchen bestehe ein von der Verfassung garantiertes Selbstbestimmungsrecht
Bild: © Marco Verch, CC BY, #newsEqsjwxxjtb
Die Klage stammte von der antikirchlichen Journalistengruppe „Correctiv“.
Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 3 Milliarden Euro. Der Richter erklärte, dass die Kirche keine staatliche Behörde sei, wo eine Auskunftspflicht besteht. Für die Kirchen bestehe ein von der Verfassung garantiertes Selbstbestimmungsrecht
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