Politik

Sieben verschiedene Identitäten Flüchtling erschlich fast 22.000 Euro

Der Angeklagte Abakar O. vor Gericht

Der Angeklagte Abakar O. vor Gericht

(Foto: dpa)

Insgesamt sieben mal lässt sich ein 25-jähriger Sudanese bei verschiedenen Behörden registrieren und erschleicht 21.700 Euro Sozialleistungen, die ihm nicht zustehen. Nun fällt in dem Prozess gegen den Mann das Urteil.

Ein wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagter Sudanese ist vom Amtsgericht Hannover zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Zudem muss der 25-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, urteilte das Gericht. Der Mann hatte zuvor gestanden, dass er unter sieben verschiedenen Identitäten in unterschiedlichen norddeutschen Städten Sozialleistungen erschlichen hatte. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Asylsuchende von August 2015 bis September 2016 rund 21.700 Euro zu Unrecht bezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, das Strafmaß nicht zur Bewährung auszusetzen, da von dem Angeklagten eine "hohe kriminelle Energie" ausgehe. Rechtsanwalt Christian Neumann widersprach dieser Aussage und betonte, der Angeklagte habe lediglich eine "Lücke im System" ausgenutzt und sich bei unterschiedlichen Behörden angemeldet und fotografieren lassen. "Einfacher geht es fast nicht mehr." Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert.

Hunderte Verdachtsfälle aus Braunschweig

Richter Kai Wrase begründete die Aussetzung zur Bewährung unter anderem damit, dass der Sudanese bisher nicht vorbestraft sei. Der Sudanese ließ über seinen Anwalt eine Einlassung verlesen, in der er die Taten "außerordentlich bedauert". Das Geld habe der Mann fast ausschließlich an seine sechsköpfige Familie im Sudan geschickt. Seine Mutter sei schwer krank, sein Vater im Bürgerkrieg schwer verwundet worden. Da es keine staatliche Krankenversorgung gebe, müsse diese selbst bezahlt werden.

Der Angeklagte sitzt seit vergangenem September in Untersuchungshaft. Der Anklage zufolge soll er Leistungen unter anderem in Salzgitter, Wolfsburg, im Landkreis Rotenburg/Wümme und Cuxhaven bezogen haben. Hintergrund für das Verfahren waren Ermittlungen der Braunschweiger Sonderkommission Zentrale Ermittlungen, der derzeit mehr als 300 Verdachtsfälle vorliegen.

Einer Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde war zuvor aufgefallen, dass sich vor allem aus dem Sudan stammende Asylbewerber durch Mehrfach-Identitäten Sozialleistungen erschlichen hatten. Mittlerweile würden von allen Flüchtlingen Fingerabdrücke genommen, so dass eine doppelte Registrierung auffalle, hieß es.

Quelle: ntv.de, bdk/epd/dpa

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