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Ärzte verweigern Sexualstraftäter die Todesspritze

Am kommenden Sonntag wollte er sterben und sich dabei helfen lassen. Nun wird Frank Van Den Bleeken doch weiterleben müssen – und eine lange geforderte psychologische Behandlung bekommen Am kommenden Sonntag wollte er sterben und sich dabei helfen lassen. Nun wird Frank Van Den Bleeken doch weiterleben müssen – und eine lange geforderte psychologische Behandlung bekommen
Am kommenden Sonntag wollte er sterben und sich dabei helfen lassen. Nun wird Frank Van Den Bleeken doch weiterleben müssen – und eine lange geforderte psychologische Behandlung be...kommen
Quelle: AFP/sd
Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken darf nicht an diesem Sonntag sterben. Seine Ärzte verweigern ihm die Todesspritze und wollen ihn nun doch behandeln - notfalls auch im Ausland.

Frank Van Den Bleeken wird am Sonntag doch keine Sterbehilfe erhalten. Wie das belgische Justizministerium am Dienstag mitteilte, verweigerten die zuständigen Ärzte es, dem Sexualstraftäter die Todesspritze zu setzen.

Der 51-Jährige soll nun doch eine psychische Behandlung bekommen. Justizminister Koen Geens ließ Van Den Bleeken ins Forensische Psychiatrische Zentrum in Turnhout überliefern. Dort wird er zunächst weiter beobachtet. Am Wochenende hatte die Tageszeitung „De Morgen“ unter Berufung auf einen Ministeriumssprecher berichtet, dass der 11. Januar als Euthanasie-Termin für Van Den Bleeken vorgesehen war.

Kritik an katastrophalen Zuständen im Gefängnis

Der Mann, der an sexuellen Wahnvorstellungen leidet, war als 20-Jähriger wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden, erhielt während seiner 30-jährigen Haftzeit jedoch kein Therapieangebot. Wegen unerträglicher psychischer Leiden beantragte Van Den Bleeken daraufhin Sterbehilfe. Die belgische Justiz hatte ihm zuvor eine Verlegung in ein niederländisches Gefängnis mit spezialisierter, psychischer Betreuung verweigert, dem Euthanasie-Gesuch des Häftlings jedoch stattgegeben. Seit 2002 ist Tötung auf Verlangen in Belgien gesetzlich erlaubt.

Das Gefängnis in Brügge, in dem Van Den Bleeken einsitzt
Das Gefängnis in Brügge, in dem Van Den Bleeken einsitzt
Quelle: dpa/h0 ase

Wegen katastrophaler Zustände in Gefängnissen wurde Belgien in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Ex-Politiker Rik Torf stellte auf Twitter die Frage, ob die Sicherungsverwahrung in Belgien eine indirekte Todesstrafe sei. Aus Protest verweigerte auch sein ehemaliger Gefängnisarzt Wim Distelmans eine weitere Betreuung Van Den Bleekens, nachdem grünes Licht für eine Euthanasie gegeben wurde.

Das Urteil, Van Den Bleeken als erstem Häftling Sterbehilfe zu gestatten, rief international heftige Kritik hervor. Der Rückzieher des Justizministeriums wird vor allem als Reaktion auf das gewaltige Echo gewertet. Auch die Schwester seines Lustmordopfers Christiane Remacle (†1989) sprach sich in der „Welt“ gegen eine Euthanasie des Mörders aus.

Überstellung in die Niederlande?

Die Anstalt in Turnhout behandelt Patienten, die noch in die Gesellschaft integriert werden könnten, bietet jedoch keine langfristigen Therapien an. Nach einer erneuten Beobachtung Van Den Bleekens soll erstmals ein adäquater Therapieplan erstellt werden. Sollte eine Behandlung in Belgien nicht möglich sein, könnte der Häftling möglicherweise doch noch in die Niederlande überliefert werden.

Wie Justizminister Geens mitteilte, fanden in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit seinem niederländischen Amtskollegen statt. Im Nachbarland existieren Einrichtungen, die Verurteilten in Sicherungsverwahrung, die als nicht mehr therapiefähig gelten, ein menschenwürdiges Leben sicherstellen können.

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