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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Muslimin darf keinen Niqab tragen, während sie ein Auto steuert

2. Dezember 2020 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Gerichtsbeschluss betont: Wer am Autosteuer einen Niqab trägt, gefährdet die Verkehrssicherheit sowie Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer


Düsseldorf (kath.net) In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Muslimin, die Niqab trägt, keine Ausnahmegenehmigung erhält, um damit ein Auto zu steuern. Gegen die Entscheidung ist Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erläutert, dass das Gesicht eines Fahrers während der Autofahrt erkennbar bleiben müsse, dies sei auch mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit in Artikel vier Grundgesetz vereinbar, da der Niqab nur am Steuer nicht getragen werden dürfe und damit die Glaubensfreiheit nur in einem „Randbereich“ betroffen sei. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Der Niqab, mit dem Kopf und Halsbereicht völlig verdeckt und nur einen Schlitz für die Augen freilasse, soll der Trägerin Schutz vor unsittlicher Annäherung Dritter geben, doch sei dies innerhalb eines Fahrzeugs auch ohne Niqab bereits weitestgehend gewährleistet, so das Gericht.


Der Niqab könne nicht nur die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend behindern, nicht zuletzt dann, wenn es während der Fahrt verrutsche. Außerdem könne nur ein unverdecktes Gesicht den Behörden die Verfolgung von Verkehrsverstößen wirksam ermöglichen.

 


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Lesermeinungen

 aronia 3. Dezember 2020 
 

@Nachdenklich68

Wie oft noch: Gesichtsmasken schützen nicht vor Viren, da ein Virus mindestens 1000 mal kleiner ist, als die Poren der Masken. Genauso gut könnten Sie mit einem Maschendrahtzaun oder Fußballtornetz Moskitos fangen! Aerosole können also locker eine Maske passieren. Bitte richtig informieren!
Sie scheinen also auch zu den Überängstlichen zu gehören?

Wenn ich sitze und dabei meinen Kopf bewege (z.B. während der Hl. Messe in der Kirche), rutscht mir die Maske ständig nach oben. Zwar nicht über die Augen, aber immerhin soweit, dass mein Sichtfeld enorm versperrt ist. Beim Autofahren wäre ich dadurch total beeinträchtigt.

Corona scheidet eben die Geister - insbesondere was die Masken- und Impfpflicht betrifft.


2
 
 Nachdenklich68 3. Dezember 2020 
 

@seeker2000; @aronia

Hier noch einmal die dringende Aufklärung der Unkenntnis:
1. Die Maskenpficht bei Busfahrer, Taxifahrer etc. dienst sowohl dem Gesundheitsschutz der Busfahrer/Taxifahrer als auch dem Schutz der "Passagiere".
2. Es redet auch niemand von staatlichem Zwang, wenn Chirurgen den ganzen Tag Masken tragen müssen, um bei Operationen keine Keime in offene Wunden gelangen zu lassen. Gleiches gilt für die Pflegerinnen in Altenheimen, die damit derzeit die Bewohner schützen.
Gibt es denn wirklich keine anderen Probleme, als von staatlichem Zwang beim Thema Masken zu sprechen, wenn dies ganz offensichtlich Sinn macht??


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 Nachdenklich68 3. Dezember 2020 
 

@aronia

Ich bin manchmal schon erstaunt, welche Szenarien entworfen werden. Mir ist es in mittlerweile hunderten seelsorglichen Krankenbesuchen und unzähligen Einkäufen noch nie gelungen, meine Mund-Nasen-Bedeckung über die Augen rutschen zu lassen. Diese Masken bedecken auch das Kinn, was eine natürliche Arretierung darstellt. Ein "nach-Oben-Rutschen" erfordert eine wahre Kunstfertigkeit, die mir noch nie gelungen ist. Viel spannender wäre doch da die Überlegung, ob nicht das Beschlagen einer Brille durch das Maskentragen zu einem Unfall führen könnte, oder?


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 Chris2 3. Dezember 2020 
 

Niqab als Terrorhelfer.

Ein Bundeswehrsoldat berichtete im ö-r tv aus Afghanistan, dass man männliche Selbstmordattentäter im Niqab bestenfalls an ihrem Gang erkenne. Aus diesem Grund ist der Niqab selbst in manchen streng islamischen Ländern wie dem Iran an bestimmten Orten verboten.
@Annamia Sie haben aber schon mitbekommen, dass genau das mit der für manche Flüchtlinge noch nie erlebten "Freizügigkeit" unserer Frauen bei gleichzeitig weitgehend fehlender Selbstkontrolle das Problem ist? Vor etwa 10 Jahren wurden deswegen in D sogar zwei Asylbewerber freigesprochen, die eine Frau vergewaltigt hatten. Begr+ündung der Richterin: Die beiden seien erst seit 2 Wochen hier gewesen und in ihrer Heimat gelte es als eindeutige Aufforderung, wenn eine Frau einem Mann zulächle. Damals gab es immerhin noch Kritik an solchen Urteilen, heute wird ja gegen jede auch noch so berechtigte Kritik am Islam als "Islamophobie" gehetzt...


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 Chris2 3. Dezember 2020 
 

Niquab als "Terrorhelfer".


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 aronia 2. Dezember 2020 
 

Eine Gesichtsmaske stört beim Fahren auf jeden Fall genauso

wie ein Niqab. Bei der Maske besteht nämlich die Gefahr, dass sie hochrutscht und die Sicht enorm versperrt.
Deshalb ist es mehr als fahrlässig, wenn Busfahrer eine solche permanent tragen müssen. Gesichtsbedeckungen aller Art, sollten am Steuer verboten werden!


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 Seeker2000 2. Dezember 2020 
 

@Nachdenklich68

Die Frage dreht sich doch nicht um Beweislast.
Der Punkt ist, dass beides das Gesicht verdeckt und das Sichtfeld einschränken kann, was zu Unfällen führen kann.(Wohlgemerkt überall "kann") Beim einen Mittel nennen wir es staatlicherseits Zwang (Niqab), bei Maskenpflicht wird darüber kein Wort verloren? Herrscht hier nicht auch - und sogar ein staatlicher - Zwang?
Wenn ein Unfall wegen einer verrutschten Maske, einer beschlagenen Brille wg Maske etc. passiert, ist das dann tatsächlicher verzeihlicher als wenn ein Niqab verrutscht? Glauben Sie wirklich, dass der Unterschie den Geschädigten am Ende interessiert?


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 Annamia 2. Dezember 2020 

@Veritatis Splendor,

es gibt viele Muslimininnen,die den Niqab aus eigenem Willen tragen und keinen Patriarchen in der Familie haben.
Außerdem wird er nicht getragen,um Annäherungsversuche abzuwehren,sondern um Allah gehorsam zu sein.


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 Nachdenklich68 2. Dezember 2020 
 

@Seeker2000

Hier die logische Antwort: Bei einem Taxi oder einer Fahrschule - hier muss der Fahrer einen Mundschutz tragen, muss der Fahrer beweisen, dass er bei einer Ordnungswidrigkeit nicht gefahren ist. In "gewöhnlichen" Fahrzeugen dagegen muss zunächst die staatliche Behörde bei Verhängung von ordnungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen beweisen, wer gefahren ist. Deshalb Mundschutzverbot! Wenn dies nicht gelingt, haben die Behörden die Möglichkeit, das Führen eines Fahrtenbuches aufzuerlegen. So lässt sich immer beweisen, wer gefahren ist, da im Zweifel der Halter belangt wird. So einfach und logisch ist das!


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 Veritatis Splendor 2. Dezember 2020 

Niqab + Führerschein?

Die wenigsten Niqab-Trägerinnen werden von ihren Patriarchen die Erlaubnis zum selbständigen Autofahren haben...


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 Seeker2000 2. Dezember 2020 
 

Mal ´ne logische Frage:

Wieso gefährdet ein Niqab die Sicht beim Autofahren und eine Corona-Schutzmaske (es gibt ja unterschiedlichste Modelle, die auch verrutschen können) nicht?
Bei Corona gibt es deutliche Aussagen der Politik usw. zum Verhalten im Straßenverkehr, dass man trotz Masken den Fahrer erkennen kann .... Da interssiert niemanden, ob eine Gefährdung möglich wäre (z. B. Taxifahrer).
Wenn jetzt mehr Personen als nur die Fahrerin im Auto sitzen und man vielleicht Schutzmasken aufziehen sollte, wäre das erlaubt, ein Niqab aber nicht?!
Gleich, was man Religionsfreiheit oder dem besagten Kleidungsstück halten mag, manche Regelungen sind schon interessant.


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