• Was ist, wenn die Rente zu klein ist? Wie hoch ist die Grundsicherung?
  • Wie viel Geld kann man bekommen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Was ist mit Vermögenswerten? Und darf man trotzdem sein Haus behalten?

Obwohl viele Rentner ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, reicht ihre Rente hinten und vorne nicht. Selbst Menschen, die über vierzig Jahre berufstätig gewesen sind, erhalten teils im Alter nur Bezüge von unter 1.000 Euro pro Monat. Davon sind mittlerweile rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland betroffen.

Grundsicherung im Alter: Wer sie bekommen kann

Etwa 750.000 Rentner*innen mit weit über siebzig, teilweise sogar mit über achtzig Jahren noch arbeiten, um ihre Rente aufzubessern. Wer das aber aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr kann und auch von seinen Kindern keine Zuschüsse erhält, der ist auf die sogenannte Grundsicherung angewiesen. Die Grundsicherung ist jedoch keine Rente, sondern eine Sozialleistung, die genau dann gezahlt wird, wenn die Rente zum Leben nicht reicht und man das Rentenalter bereits erreicht hat.

Um diese zu erhalten, ist es nötig, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag zu stellen. Wird dieser bewilligt, bekommt man Geld für den Lebensunterhalt sowie für Miete und Heizung. Lebt man mit einer*m Ehepartner*in oder jemand anderem in Gemeinschaft, darf diese Person über nicht so viel Geld verfügen, dass sie davon den Lebensunterhalt der anderen Person mitfinanzieren könnte. Außerdem darf man kein allzu großes Vermögen besitzen. Erst wenn dieses aufgebraucht ist, hat man ein Anrecht auf Grundsicherung.

Ein angemessenes Haus darf man weiterhin behalten, wenn dieses ausschließlich von einem selbst sowie Angehörigen bewohnt wird. Zudem wird ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von maximal 5.000 € ebenfalls nicht angetastet. Allerdings zählt fast alles zum Vermögen, was einen gewissen Wert hat: Geld, Schmuck, Gemälde, Wert­papiere, Bauspar­verträge sowie Ansprüche aus Kapital­lebens­versicherungen und vor allem auch Haus– und Immobilien­besitz, falls dieser nicht selbst genutzt wird und relativ klein ist. Ein Auto darf man nur dann behalten, wenn dessen Verkaufswert noch im Rahmen des Schonvermögens liegt. Teilweise ist es auch gestattet, Musikinstrumente oder Gegenstände zu behalten, die dazu dienen, wissenschaftliche oder künstlerische Bedürfnisse zu befriedigen.

Grundsicherung: Was du dazu noch wissen musst

Ansonsten werden sämtliche Einkünfte auf die Grundsicherung vom Sozialamt angerechnet: Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen, Unterhaltszahlungen eines Ehepartners, von dem man geschieden ist oder getrennt lebt. Bei Renteneinkünften gibt es einen Freibetrag in Höhe von 100 € pro Monat. Darüber hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei. Das heißt bei einer Rente von zum Beispiel 300 €, dürfte man insgesamt 160 Euro behalten. Jedoch darf der Frei­betrag insgesamt 50 Prozent des Eckregel­satzes von 449 Euro im Jahr 2022 nicht überschreiten, also gegenwärtig 224,50 Euro.

Bei den vorhandenen Brutto-Einkünften zieht das Sozialamt immerhin Steuern und Beiträge zur Sozial­versicherung ab. Private Haft­pflicht–, Hausrat– sowie Ster­begeld­versicherungen werden ebenfalls darauf angerechnet. Sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen oder Häuser darf man weiterhin bewohnen, solange diese eine angemessene Größe aufweisen. Dies ist zum Beispiel bei einer Person eine Mietwohnung von 45 bis 50 Quadratmeter und bei zwei Personen 60 Quadratmeter oder auch zwei Zimmer. Als angemessenes Wohneigentum werden zumeist Häuser bis 130 Quadrat­meter Größe und Wohnungen bis 120 Quadrat­meter angesehen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die eigenen Kinder nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn deren Jahres-Einkommen 100.000 € überschreitet. Unterhalb dieser Grenze müssen die Kinder nicht einspringen. Diese Regelung gilt jedoch im Speziellen nur bei der Alters-Grundsicherung und nicht bei anderen Fällen von Sozialleistungen. 

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