Der Bundeshaushalt 2023

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält den Haushaltsplan des Bundestages für das Jahr 2023. Insgesamt sind Ausgaben in einer Höhe von 476,29 Milliarden Euro vorgesehen. Auch die Neuverschuldung des Bundes wird gesetzlich festgelegt und soll für das Jahr 2023 nicht mehr als 45,61 Milliarden Euro betragen. Steuereinnahmen fallen in diesem Jahr höher aus als erwartet und liegen somit bei 358,13 Milliarden Euro.

Die Regierungsfraktionen stimmten einheitlich für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Insgesamt wurde der Gesetzentwurf mit 379 Ja-Stimmen und 283 Gegenstimmen Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
379
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
74
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Finanzministerium

Der Bundeshaushalt soll laut Gesetzentwurf 476, 29 Euro enthalten. Die Bundesregierung setzt für das kommende Jahr einen Fokus auf Entlastungen für Bürger:innen in der Energiekrise. So soll die Einkommenssteuer an die Inflation angepasst werden. Auch eine Reform des Wohngeldes und der geplante Heizkostenzuschuss soll besonders Menschen mit geringem Einkommen unterstützen. Zudem ist eine Erhöhung des Kingeldergeldes geplant.

Nicht im Haushaltsplan enthalten sind die Sondervermögen für die Bundeswehr und die Strom- und Gaspreisbremse. Zusammen betragen diese weitere 300 Milliarden Euro.

Trotz der geplanten Aufnahme von mehr als 45 Milliarden Euro an neuen Krediten will die Bundesregierung zur Schuldenbremse zurükkehren. Diese wurde in den vergagenen Jahren aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt. Wegen der weiter andauernden Krisensituation ist der Schuldenspielraum größer als normalerweise vorgesehen.

Für die Tilgung bestehender Schulden sind Ausgaben in der Höhe von 29,5 Milliarden Euro geplant. Dies sind ca. 13 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022.

Die Regierungsfraktionen stimmten einheitlich für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Insgesamt wurde der Gesetzentwurf mit 379 Ja-Stimmen und 283 Gegenstimmen Stimmen angenommen.