Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

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 Diese Entscheidung des

"Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte"
(EGMR)
ist auch ein Sieg
in Richtung Schutz der noch nicht geborenen Menschen
und
 für die Freiheit der Meinungsäußerung
in ganz Europa !
 

Sie möchten Ihr Flugblatt selbst gestalten?
(Zum Bearbeiten des "pdf-Formulars" benötigen Sie ein entsprechendes Programm)

 

Hier zur Entscheidung:

davor

 Wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
mit seiner Entscheidung am 26.11.2015
die Meinungsfreiheit der EU-Europäer einzuschränken versuchen
  ode
r stärkt er dieses Recht für seine Bürger ?
 


Dürfen die EU-Bürger
bald nur noch das sagen,
was unsere Politiker hören möchten?

Die Entscheidung des EGMR am 26.11.2015
wird richtungsweisend für alle EU-Bürger sein!

Wenn wir 70 Jahre nach Auschwitz nicht mehr
"Ross und Reiter" nennen dürfen, was
hat das dann noch mit Meinungsfreiheit zu tun?

Wie soll später einmal
eine Aufarbeitung der heutigen
politischen und gesellschaftlichen Fehlleistungen
 möglich sein,
wenn keine Namen mehr bekannt sind
oder nicht mehr genannt werden dürfen ?
 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III))
wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
 im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet:



Bald nur noch eine Farce ?

 

Stellungnahme am 24.11.2015

In einer Pressemeldung vom 20.11.2015 kündigte der EGMR eine Entscheidung in der von uns eingereichten Klage an.

Wir werden uns vorab zur Sache nicht öffentlich äußern.

Haben Sie bitte Verständnis, daß wir eine Stellungnahme und Einschätzung der getroffenen Entscheidung des EGMR erst nach Vorlage des Urteils in deutscher Sprache und nach sorgfältiger Prüfung abgeben werden.

Hier zum Flugblatt
 

 

Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 20.11.2015
Betreff:  Aktenzeichen:  3690 / 10


Terminhinweis des EGMR:
Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird am 26.11.2015 ein Kammerurteil wegen des von deutschen Gerichten gegen einen Abtreibungsgegner verhängte Verbot, in der Nähe einer Tagesklinik Flugblätter gegen Abtreibung zu verteilen und die Namen der behandelnden Ärzte auf seiner Webseite zu nennen, schriftlich verkünden.

Der Beschwerdeführer hatte die Flugblätter im Juli 2005 u.a. in unmittelbarer Nachbarschaft einer Tagesklinik, die Abtreibungen durchführte, verteilt.
Auf der ersten Seite des Faltblattes stand in Fettbuchstaben, dass die Klinik der beiden behandelnden Ärzte, deren vollständige Namen genannt wurden, "rechtswidrige Abtreibungen" durchführe.
Darunter wurde in kleinerer Schriftgröße ausgeführt, dass diese vom deutschen Gesetzgeber "erlaubt und nicht unter Strafe" gestellt seien.

Die Rückseite des Faltblattes enthielt folgenden Satz: "Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt."

Das Flugblatt verwies außerdem auf die Webseite des Beschwerdeführers, www.babycaust.de, die in einer Adressliste von "Abtreibungsärzten" die vollständigen Namen der beiden behandelnden Ärzte der Tagesklinik aufführte.

Vor dem EGMR macht der Beschwerdeführer geltend, dass das von den deutschen Gerichten verhängte Verbot der Verbreitung der Flugblätter und der Nennung der Namen der Ärzte auf seiner Webseite sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt habe.
Er beruft sich auf Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Quelle: Pressemitteilung des EGMR v. 20.11.2015

pdf-Dokumente (längere Ladezeit beachten)

 

 

 

 

11.11.2014

Meine Fragen an Dr. Hans-Jörg Behrens

25.10.2014

Schriftsatz BRD (Dr. Hans-Jörg Behrens)

15.07.2013

Schriftsatz BRD

10.06.2014

angenommene Stellungnahme von
"European Centre for Law and Justice", Strasbourg

 

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Nachfolgend das Flugblatt (Abbildung anonymisiert)
über welches der EGMR zu entscheiden hat.

Flugblatt als pdf-Dokument

 

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