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Neue Zahlen des Bamf: Erstmals mehr als 250.000 Ausreisepflichtige: Rekord bei Zahl der Abschiebe-Kandidaten
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg.
dpa/AdobeStock/iStock/Composing: Sascha Weingartz Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg.
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In Deutschland leben aktuell mehr als eine Viertelmillion ausreisepflichtige Personen – so viele wie noch nie. Zu ihnen gehören 47.250 Ausländer, die keine Duldung haben und damit „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind. Doch die Rückführung gestaltet sich in vielen Fällen schwierig oder scheitert ganz. Allein 2019 mussten von 57.000 geplanten Abschiebungen rund 32.000 abgesagt werden.

Die Zahl der Menschen, die zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, hat erstmals die Viertelmillion-Grenze überschritten und ist damit auf ein neues Rekordhoch gestiegen.

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Anfrage von FOCUS Online mitteilte, hielten sich zum Stichtag 31. Januar 2020 insgesamt 252.352 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. Davon waren 205.102 im Besitz einer Duldung, das sind rund 81 Prozent.

Zahl der Ausreisepflichtigen in letzten Jahren stark gestiegen

Damit hat sich die Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Menschen im Vergleich zu Ende 2015 um fast 50.000 erhöht. Damals registrierten die Behörden 204.000 Ausreisepflichtige, 155.000 hatten eine Duldung. Im Jahr 2018 waren es 236.000, davon 180.000 mit Duldung. Ende 2019 gab es bundesweit 249.900 Ausreisepflichtige, rund 202.400 waren geduldet.

Duldung bedeutet, dass die Ausreisepflicht weiter besteht, die Abschiebung jedoch vorübergehend ausgesetzt wird. Mögliche Gründe: Der Betroffene ist schwer krank, im Zielstaat droht ihm – etwa durch Kampfhandlungen ­– Gefahr für Leib und Leben, notwendige Papiere sind nicht vorhanden, das Herkunftsland verweigert die Aufnahme.

47.250 Ausländer leben derzeit ohne Duldung in Deutschland

Laut den neuesten Bamf-Zahlen halten sich aktuell 47.250 Ausländer ohne Duldung in Deutschland auf. Sie sind „vollziehbar ausreisepflichtig“. Unter ihnen befinden sich - neben EU-Bürgern, die ihr Freizügigkeitsrecht verloren haben - rund 25.000 abgelehnte Asylbewerber, wobei die letzte konkrete Zahl vom 30. Juni 2019 stammt. Laut einer Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) lebten damals 25.671 ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland, die über keine Duldung verfügten. Sie müssten die Bundesrepublik sofort verlassen.

Allerdings gestaltet sich die Rückführung von „vollziehbar ausreisepflichtigen“ Personen in vielen Fällen schwierig oder scheitert ganz. Allein 2019 mussten von 57.000 geplanten Rückführungen rund 32.000 abgesagt werden, das sind mehr als 56 Prozent. Einer der Hauptgründe: Die betroffenen Personen tauchen kurz vor der Abschiebung ab und sind für die Behörden nicht greifbar.

Viele Abschiebungen scheitern, Haftplätze reichen nicht aus

Um das zu verhindern, darf der Staat Ausreisepflichtige in Abschiebehaft nehmen und von dort aus außer Landes bringen. Allerdings reichen die vorhandenen 578 Abschiebehaftplätze nach Ansicht vieler Experten nicht aus. Bis Jahresende soll die Zahl auf rund 1000 erhöht werden.

Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage von FOCUS Online mitteilte, gibt es in Deutschland neun spezielle Abschiebehaftanstalten. Standorte sind Pforzheim in Baden-Württemberg, Eichstätt in Bayern, Darmstadt in Hessen, Hannover-Langenhagen in Niedersachsen, Büren in Nordrhein-Westfalen, Ingelheim in Rheinland-Pfalz, Dresden in Sachsen sowie Hamburg und Bremen. Begrenzte Unterbringungsmöglichkeiten gibt es außerdem in Berlin, Hessen und Sachsen-Anhalt.

Horst Seehofer: "Tatsächliche Ausreise" zwingend notwendig

Zwar hat die Bundesregierung im August 2019 mit dem Gesetz zur „Geordneten Rückkehr“ die Möglichkeit geschaffen, Ausreisepflichtige auch in regulären Justizvollzugsanstalten unterzubringen, wenngleich in getrennten Bereichen. Die Länder nutzen dies bislang kaum. Sie wollen nicht, dass Abschiebekandidaten, darunter Familien mit Kindern, zusammen mit Straftätern unter ein Dach kommen

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat mehrmals betont, wie wichtig die Ausweisung von Menschen ist, die nachweislich nicht schutzbedürftig sind: „Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen.“

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