Die AfD-Fraktion wird weiterhin nicht im Bundestagspräsidium vertreten sein. Auch ihr neuer Kandidat für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten, Malte Kaufmann, erhielt nicht die nötige Mehrheit. Für Kaufmann, der sich zum ersten Mal zur Wahl stellte, stimmten nur 92 Abgeordnete, 556 stimmten dagegen, 19 enthielten sich.

Kaufmann sagte, dass auch er abgelehnt worden sei, zeige, dass es den anderen Fraktionen nicht um Personen gehe. "Sie verweigern der AfD-Fraktion das uns laut Geschäftsordnung zustehende Amt des Bundestags-Vizepräsidenten aus rein parteitaktischen Gründen." Seit die AfD 2017 erstmals in den Bundestag gewählt wurde, war sie noch nie im Bundestagspräsidium vertreten. Sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten, die die Partei für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten nominierte, verfehlten die erforderliche Mehrheit.

Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte die Partei mit dem Versuch, einen Vizepräsidenten-Posten zu erstreiten. Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu, die Präsidiumsmitglieder werden allerdings von den Abgeordneten gewählt. Diese können frei entscheiden, wie sie abstimmen.

Auch ein Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium, das für die Geheimdienste zuständig ist, bleibt der AfD weiter ein Sitz verwehrt. Darauf bewarb sich Joachim Wundrak. Zustimmung bekam er nur von 94 der Abgeordneten – 549 stimmten dagegen, 23 enthielten sich.