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Allgemeine Wirkungsmethoden oraler Kontrazeptiva 

(1) Ovulationshemmung

Im normal funktionierenden weiblichen Fortpflanzungssystem kontrolliert der Hypothalamus (jener Teil des Gehirns, der die autonomen Regulationszentren enthält) die Ausschüttung von Gonadotropin-freigebenden Hormonen (GnRH). Diese signalisieren der Hirnanhangdrüse, das Gelbkörper-bildende Hormon (LH) abzusondern, das wiederum die Ovulation (Eisprung) fördert und die Ausschüttung von Östrogen und Progestin koordiniert. Nimmt eine Frau Verhütungspillen ein, dann bewirken diese eine Aufrechterhaltung des hohen Spiegels der Östrogen- und Progestinproduktion, je nach Art der verwendeten Pille. So wird dem weiblichen Körper eine permanente Schwangerschaft vorgetäuscht. Der Hypothalamus passt sich dem hohen Spiegel der Hormonsekretion an und stellt somit die GnRH-Produktion ein. Daher wird die Produktion von LH in der Hirnanhangdrüse ebenfalls gehemmt und die Ovulation entweder gestoppt oder drastisch eingeschränkt. In den Monaten, in denen diese Ovulationshemmung funktioniert, ist die Funktionsweise der verhütenden Pille kontrazeptiv (befruchtungsverhindernd).

(2) Auswirkung auf den Zervixschleim

Orale Kontrazeptiva verursachen auch Veränderungen in der Konsistenz und im Säuregehalt des Zervixschleims.  Das erschwert dem Spermium, in die Zervix einzudringen und darin zu überleben - eine zweite kontrazeptive Wirkung.

(3) Auswirkung auf die Gebärmutterschleimhaut (Endometrium)

Eine dritte Auswirkung oraler Kontrazeptiva auf den Körper besteht darin, dass die Gebärmutterschleimhaut (Auskleidung in der Gebärmutter) verändert wird. Auf diese Weise wird die Einnistung einer befruchteten Eizelle erschwert. In einem Zyklus, in dem die Ovulation nicht verhindert wurde und dann eine Befruchtung stattfand, kann die Anti-Baby-Pille so den Tod eines Menschen im frühesten Stadium seiner Entwicklung verursachen, eine „lautlose Abtreibung".

(4) Auswirkung auf die Eileiter (Tuben)

Die künstlichen Hormone verändern die Beweglichkeit eines befruchteten Eis im Eileiter, so dass das rechtzeitige Ankommen in der Gebärmutter erschwert wird und aus diesem Grund der Embryo zur eingeschränkten Zeit, wo eine Einnistung möglich ist, bereits gestorben sein kann - eine zweite abtreibende Wirkung.