Plan der Justizministerin: Keine Insolvenz-Anträge bis März 2021

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (55, SPD)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (55, SPD)

Foto: Kay Nietfeld / dpa
Von: Johannes C. Bockenheimer

Heikler Regierungsplan: Überschuldete Unternehmen sollen wegen der Corona-Krise noch bis März 2021 von der Insolvenzantragspflicht befreit bleiben! Das schlägt jetzt Justizministerin Christine Lambrecht vor.

Ziel der Maßnahme: Firmen, die überschuldeten sind, sollen mehr Zeit bekommen, sich mit Hilfsangeboten zu sanieren. Die Ministerin bestätigte am Freitag entsprechende BILD-Informationen.

ALLERDINGS: Unternehmen, die nicht nur überschuldet, sondern ZAHLUNGSUNFÄHIG sind, müssen sich künftig pleite melden, für sie soll die Ausnahme nicht länger gelten. Lambrecht: „Bei zahlungsunfähigen Unternehmen ist die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass diese nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken.“

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Hintergrund: Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ist wegen der Corona-Krise seit dem 1. März von der Bundesregierung ausgesetzt worden – vorläufig bis zum 30. September.

BILD hatte schon am 10. Juli exklusiv über Planspiele in der GroKo berichtet, die Aussetzung der Insolvenzpflicht über dieses Datum hinaus zu verlängern.

Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU).

Fraktionsvize Thorsten Frei (46, CDU)

Foto: picture alliance / Michael Kappe

Widerstand gegen den Regierungsplan kommt aus der Unionsfraktion: Chef-Mittelständler Christian von Stetten (49, CDU) fordert, dass die Verlängerung „bis Jahresende beschränkt bleibt“.

Auch Fraktionsvize Thorsten Frei fordert in BILD eine Beschränkung bis zum Jahresende: „So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können.“

Wirtschaftsexperten fürchten eine Mega-Pleitewelle nach Auslaufen der Frist.

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