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Europäischer Gerichtshof Verfolgte Homosexuelle können auf EU-Asyl hoffen

In nicht wenigen Ländern werden Menschen wegen ihrer Homosexualität verfolgt - sie können möglicherweise bald auf Asyl in der EU hoffen. Dafür plädiert die Generalanwältin vor dem Europäischen Gerichtshof, ihr Antrag hat gute Chancen auf Erfolg.
Gay Pride Parade in Madrid am 6. Juli: Sexuelle Orientierung nicht geheimhalten

Gay Pride Parade in Madrid am 6. Juli: Sexuelle Orientierung nicht geheimhalten

Foto: DANI POZO/ AFP

Hamburg/Luxemburg - Wer wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wird, soll künftig Schutz finden in der Europäischen Union. Das fordert die Generalanwältin Eleanor Sharpston am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Gericht folgt meist den Anträgen seiner Generalanwälte.

Die Strafbarkeit von homosexuellen Praktiken im Herkunftsland allein sei allerdings noch kein Grund für Asyl, erklärte Sharpston. Die zuständigen Behörden müssten bei Anträgen vielmehr prüfen, ob es wahrscheinlich sei, dass ein Asylbewerber wegen seiner sexuellen Orientierung tatsächlich verfolgt oder durch die Summe "unterschiedlicher Maßnahmen" in seinen Menschenrecht verletzt wurde.

Strenge Strafen

Das Plädoyer der Generalanwältin vereint die Schlussanträge zu drei aktuellen Fällen: "X, Y und Z sind Staatsangehörige von Sierra Leone, Uganda und Senegal," heißt es in der Pressemitteilung des EuGH . "Alle drei Männer sind homosexuell und haben in den Niederlanden wegen ihrer sexuellen Ausrichtung einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt", teilt der Gerichtshof mit. Homosexuelle Handlungen könnten in allen drei Ländern mit strengen Strafen belegt werden, die von hohen Geldstrafen bis zu - in manchen Fällen sogar lebenslänglichen - Freiheitsstrafen reichen.

Sharpston hob hervor, dass von Homosexuellen nicht verlangt werden könne, dass sie ihre sexuelle Ausrichtung in der Heimat geheimhalten, um einer Verfolgung zu entgehen. Das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl hatte hingegen die Auffassung vertreten, Ausländern sei es zuzumuten, sich "beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität" in den Herkunftsländern zurückzuhalten.

Im Mai hatte eine Studie der EU-Grundrechte-Agentur ergeben, dass Homosexuelle noch immer diskriminiert, sozial isoliert oder offen angegriffen werden. Die Umfrage hatte gezeigt, dass sich sogenannte LGBT-Personen häufig nicht offen zu ihrer Neigung bekennen können. Das Akronym LGBT steht für Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender.

bos/AFP