Corona-Krise: Bundestag erweitert Infektionsschutzgesetz

Im Zeichen der Covid-19-Pandemie schränkt das Parlament per Hauruckaktion Grundrechte massiv ein, erlaubt mehr Datensammeln und hebelt den Patentschutz aus.

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Corona-Krise: Bundestag beschließt weitgehende Reform des Infektionsschutzgesetzes

#abstandhalten auch in der heutigen Plenarsitzung des Bundestags.

(Bild: bundestag.de)

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Im Eilverfahren hat der Bundestag am Mittwoch angesichts der Coronavirus-Krise eine umfassende Novelle des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Eine breite Mehrheit von CDU/CSU und SPD sowie von FDP und Grünen stimmte für einen Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Die AfD und die Linke enthielten sich.

Die Abgeordneten stellen fest, dass mit der raschen Ausbreitung von Sars-CoV-2 eine nationale Notlage eingetreten ist, und geben der Regierung umfangreiche Abwehrinstrumente in die Hand. So ermächtigt das Parlament etwa das Bundesgesundheitsministerium , durch Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.

Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes, über den Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung schon jetzt eingeschränkt werden können, haben die Volksvertreter mit einer Regel zu Ausgangssperren erweitert. Das Gesundheitsamt kann demnach Personen verpflichten, "den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen" oder öffentliche Plätze nicht zu betreten.

Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr grenzüberschreitend Reisende befördern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen und Bahnhöfen sowie sämtliche Reiseveranstalter kann das Gesundheitsministerium verpflichten, Beförderungen zu unterlassen, die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken und Ansteckungsverdächtigen notwendigen Angaben zu verarbeiten, entsprechende Beförderungen zu melden sowie "Passagierlisten und Sitzpläne der zuständigen Behörde" zu übermitteln. Eingeschlossen sind die Fluggastdaten, die das Gesundheitsamt nun gegebenenfalls direkt beim Bundeskriminalamt abfragen kann.

Das Gesundheitsministerium darf zudem im Rahmen einer Epidemie den Patentschutz aushebeln. Es kann anordnen, dass eine Erfindung in Bezug etwa auf medizinische Produkte wie Arzneimittel "im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder im Interesse der Sicherheit des Bundes benutzt werden soll". Eine Anordnung kann auch eine "nachgeordnete Behörde" treffen.

Die Novelle enthält eine Klausel, nach der das Gesundheitsministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen vom Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, für den Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen und gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln zulassen kann. Das soll helfen, die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) fasst der Bundestag als "die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen". Es kann bei Vorliegen einer epidemischen Notlage nun die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, mit dem Bund sowie weiteren beteiligten Behörden und Stellen koordinieren und Informationen austauschen. Zudem wird das RKI berechtigt, zur Überwachung von Maßnahmen auch länderübergreifend Amtshilfe zu leisten und dafür personenbezogene Daten zu nutzen.

Die Datenschutzaufsicht soll bei "länderübergreifenden Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung" auf eine einzige hauptverantwortliche Stelle konzentriert werden. Über die Dauer des Ausnahmezustands dürfen Bundestag und Bundesrat mitbestimmen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte in einer Stellungnahme das Vorhaben vorab scharf kritisiert da es erheblich in Grundrechte der Bürger wie das auf informationelle Selbstbestimmung eingreife. Er zweifelte an, ob dies "in jeder Hinsicht erforderlich und damit verhältnismäßig" sei. Angesichts der Bedrohung und der Eile, in der die gesetzlichen Vorschriften geändert würden, ließen sich die vorgesehenen Maßnahmen gar nicht "ausreichend auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, prüfen".

Gegen die Auflagen für Reiseanbieter brachte Kelber europarechtliche Bedenken, bei der Klausel für zusätzliche Rechtsverordnungen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel vor. Zudem fehlten Auflagen zum Löschen der erhobenen, zum Teil sensiblen Daten. Ausdrücklich begrüßt Kelber zwar, dass die im Referentenentwurf enthaltene Klausel zum Erfassen von Mobilfunkdaten ersatzlos "gestrichen wurde". Verwundert zeigt er sich aber, dass Spahn hier auf Israel und damit auf ein Land mit einer ganz anderen Rechtskultur verwiesen hatte, um derartiges zu rechtfertigen. (anw)